Alles anzeigenMeine Eltern schlossen vor ca. zwei Jahren einen Leasingvertrag über einen VW Polo bei der VW Bank ab. Nach dem ich die Informationen über die Unrechtmäßigkeit der Bearbeitungsgebühren verarbeitet hatte, schrieb ich in meinem Fall die BdK (hier erwähnt) und mit dem gleichen Text in einem weiteren Schreiben die VW Bank zwecks Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren an.
Während die BdK sich mit allseits bekanntem Standardschreiben zierte, erhielt mein Vater nach wenigen Tagen zwei Schreiben von der VW Bank. Eins bestätigte den Eingang und die Prüfung und das zweite Schreiben war quasi schon die Ankündigung der Rückzahlung mit dem Hinweis auf wenige Tage Bearbeitungsdauer.
Mit allem hätte ich gerechnet, aber das die VW Bank ohne großes Gezeter die Gebühr rückerstattet, hat mich umgehauen. In einem noch weiter zurückliegenden Fall mit der Santander Consumer Bank hat mein Anwalt nach Ausschöpfung aller außergerichtlichen Möglichkeiten mit Bekanntgabe des BGH-Urteils zur Verjährung nun zum Jahresende 2014 Klage beim AG Mönchengladbach eingereicht.
Unter dem Strich finde ich es einfach erbärmlich, wie diverse Banken mit den Kunden und berechtigten Forderungen umgehen. Da halten sich die Konzerne lieber für Unsummen große Rechtsabteilungen, als sich kundenorientiert zu verhalten. Letztendlich zahlen ALLE Kunden diesen unnötigen Streitwillen der Banken mit ihren Gebühren
Hallo Struppi!
Wann genau habt ihr denn die VW-Bank angeschrieben und wann habt ihr Euer Geld bekommen? Ich habe da am 28.11. hingeschrieben und Mitte Dezember dann ein Schreiben bekommen in dem Steht das die Bearbeitung bis Mitte 2015 dauern kann. Ich finde das ist eine seeeehr lange Zeit.