Ich habe ordnungsgemäß meine Rückerstattung von Iberia via Travelstart erhalten und war gerne bereit die 30€ Gebühr hierfür zu zahlen.
1.
Wir,müssen hier unterscheiden zwischen einer Servicegebühr, die beim Buchen eines Fluges vom Kunden als Belohnung für das vermittelnde (Online-)Reisebüro gezahlt wird. Ob diese von der Ariline erstattet werden muss, ist strittig. dies habe ich in einer Antwort in diesem Thread bereits gesagt.
2..
Dazu gibt es den Unterschied, dass viele (Online-)Reisebüros eine Gebühr für die reine Rückabwicklung bzw. die Rückleitung des Geldes von der Airline an den Kunden erheben. Genau diese Verfahrenweise ist aber unzulässig. Dazu:
‚LG Leipzig vom 8.04.2014 (08 O 1784/13)
Ein Reisevermittler darf von seinen Kunden keine Bearbeitungsgebühren für die Stornierung, die Umbuchung oder den Nichtantritt einer Reise verlangen. Solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, entschied das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Unister GmbH, die unter anderem das Vermittlungsportal www.fluege.de betreibt.
Laut „Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen“ des Reisvermittlers mussten Kunden für jede nachträgliche Änderung einer Buchung bis zu 50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Ticket zahlen. Kunden, die einen Flug nicht antraten, ohne Unister vorher zu benachrichtigen, sollten bis zu 100 Euro zahlen. Für die Stornierung von Flugtickets vor der Ticketausstellung wollte der Vermittler je nach Flugpreis ebenfalls bis zu 100 Euro kassieren.
Das Landgericht Leipzig erklärte all diese Gebühren für unzulässig. Kunden haben ein gesetzliches Recht darauf, einen gebuchten Flug zu stornieren. Die Abwicklung einer Stornierung inklusive der Erstattung ersparter Aufwendungen ist deshalb eine Tätigkeit, zu der eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter als Hauptvertragspartner des Kunden ohnehin verpflichtet sind. Dafür dürfen sie kein gesondertes Entgelt verlangen. Das gilt nach Auffassung der Richter genauso für einen Reisevermittler, wenn dieser die Abwicklung für die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter übernimmt.‘ Quelle: https://www.vzbv.de/urteile/re…e-stornogebuehr-verlangen
Und das Urteil hier im Volltext: https://www.vzbv.de/sites/defa…_Leipzig_08_O_1784_13.pdf