Wenn du dies über eine App getan hast - ist es vielleicht sogar nur ein technischer Fehler. Meines Wissens, wird die Darstellung der Preise (inkl. aller Bearbeitungsgebühren) auf der Browser-Version für den PC vor dem abschließenden Kaufprozess angezeigt.
Nein. Das ganze hat offenbar System: 'Flüge.de' ist in der Vergangenheit schon des öfteren von Verbraucherschutzvereinen erfolgreich gerichtlich abgemahnt worden!
Ich würde dies auch genauso dem Service mitteilen oder dich ggf. gleich an die Technik wenden.
Über solches Feedback ist man doch sehr dankbar und sicher wird man dir die angefallenen Kosten dann auch erstatten.
Die Technik und der Service von 'Flüge.de' haben dies m. E. absichtlich so eingestellt. Dies schließe ich aufgrund der Vielzahl der in der Vergangheit erfolgreichen Abmahnungen durch die Verbraucherschutzvereine.
Gleich immer zum Verbraucherschutz zu rennen und mit Klagen drohen, halte ich für übertrieben. Fluege.de ist viel zu groß, dass Sie absichtlich Verbraucher täuschen können und wollen. Also einfach mal die Mitarbeiter freundlich darauf hinweisen, deinen dokumentierten Fall auch einreichen und schon werden sich die Probleme auflösen!
Ich habe soeben ein Probebuchung bei 'Flüge.de' durchgeführt. Der ursprünglich angezeigte Preis von EUR 520,81 verteuerte sich während des Buchungsvorgang auf etwas über EUR 580,-. Dabei war die Webseite in zwei Parts eingeteilt: In eine linke und in eine rechte Hälfte. In der linken Hälfte mußte man Angaben zur Person machen und mehrere Male angeben, daß man keine Versicherungen und keine 'Flüge.de'. In der wesentlich kleineren rechten Hälfte verteuerte sich der Flug, obwohl ich alle kostenpflichtigen Zusatzleistungen ablehnte.
'Buchungsportale wie fluege.de versprechen, den billigsten Flug zu finden. Doch während des Buchungsvorgangs werden immer mehr Gebühren auf den Preis aufgeschlagen. Verbraucherschützern reicht es.
"Fluege.de findet den billigsten und schönsten Flug." So säuselt es Reiner Calmund in einem Werbespot für das Internetportal in die Kamera, während die hinter ihm stehende Stewardess ein Lächeln aufsetzt, bei dem man am liebsten gleich abheben möchte. Besser, man bleibt am Boden.
Denn zumindest der erste Teil der Botschaft ist zweifelhaft. Wer mittels der Suchmaschine des Onlineportals, das aus 750 Anbietern den angeblich günstigsten Flug heraussucht, eine Buchung vornimmt, erlebt im letzten Schritt eine herbe Überraschung. Bei einer Stichprobe für einen Flug von Köln/Bonn nach Berlin-Tegel mit Germanwings für eine Person Ende August 2015 wird ein Gesamtpreis von 66 Euro ohne Gepäck ausgewiesen. Doch nachdem man alle Personendaten eingegeben hat und bei den Zahlungsoptionen von der voreingestellten "fluege.de Mastercard Gold" auf "Mastercard" oder "Visa" gewechselt hat, ändert sich der Flugpreis schlagartig auf 107,55 Euro.
Sowohl für den Hin- als auch für den Rückflug wird auf einmal eine sogenannte "ServiceFee" fällig, die insgesamt stolze 49,98 Euro beträgt – ein im Vergleich zu anderen Portalen hoher Betrag für die Verwendung eines gängigen Zahlungsmittels. Der Sprecher von fluege.de sagt dazu: "Die Erhebung von Service-Entgelten ist im Flugbetrieb das ureigene Geschäftsmodell sämtlicher Reisebüros. Die Höhe des Service-Entgelts berechnet sich in aller Regel aufwandsabhängig."
Zum Vergleich: Exakt derselbe Flug ist bei Germanwings mit der Mastercard für 75,90 Euro inklusive Gebühren buchbar, im kostenfreien Lastschriftverfahren sogar für nur 66 Euro. "Wir halten, was andere versprechen", lautet das Motto von fluege.de. Treffender wäre: Wir versprechen, was andere halten.
Das Prinzip ist einfach: Mit überteuerten Gebühren will man potenzielle Kunden zum Erwerb einer Kreditkarte verleiten, die dann eben diese überteuerten Gebühren überflüssig macht.
Wer die Buchung auf fluege.de im letzten Schritt abbricht, bekommt eine E-Mail an die angegebene Adresse mit dem Hinweis: "Achtung! Ihre Reservierungsanfrage läuft ab", verbunden mit der Empfehlung, die Buchung doch auszuführen. Interessant ist, dass der Flugpreis hier mit 66 Euro angegeben ist, also ohne Gebühren. Es wird keine Gelegenheit ausgelassen, dem potenziellen Kunden einen Preis zu suggerieren, der nicht dem Endpreis entspricht.
Mit Tricks wie diesen hat das Onlineportal bereits zahllose Kunden in die Irre geführt. Auf Bewertungsportalen wie ciao.de, dooyoo.de oder den sozialen Netzwerken Facebook und Twitter häufen sich Einträge Betroffener, die Opfer des intransparenten Geschäftsgebarens von fluege.de geworden sind.
Auch die Verbraucherschützer sind längst aufmerksam geworden. "Seit Jahren gibt es Beschwerden, weil sich die Kosten bei fluege.de während des Buchungsvorgangs erhöhen", sagt Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Als Referentin für Rechtsdurchsetzung hat sie die Leipziger Unister GmbH, zu der neben fluege.de und billigfluege.de auch flug24.de und die Online-Reisebüros ab-in-den-Urlaub.de und travel24.com gehören, für ihre Geschäftspraxis bereits mehrfach abgemahnt, zuletzt am 19. Juni 2014.
Anlass für die jüngste Abmahnung war die Änderung eines BGB-Paragrafen, der die Festlegung von Grenzen bei Entgeltvereinbarung regelt. Dort heißt es: "Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn
1. für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht oder
2. das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmen durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen."
Auch wenn der Fluege.de-Sprecher auf Nachfrage die Vorzüge der kostenfreien "Master Card Gold" anpreist: Um ein gängiges Zahlungsmittel handelt es sich dabei nicht.
Noch dazu ist das von der Luxemburger Advanzia Bank angebotene Produkt mit Vorsicht zu genießen. Sie ist zwar kostenfrei, kann den Kunden allerdings teuer zu stehen kommen, wenn er einige Eigenheiten der Karte nicht beachtet. Die Rechnungssumme wird nicht automatisch von einem Konto eingezogen, sondern muss vom Kunden selbst nach Erhalt der Rechnung in einer bestimmten Frist überwiesen werden. Sonst werden eine Mahngebühr und Zinsen von jährlich knapp 20 Prozent vom Zeitpunkt des Einkaufes an fällig.
Und grundsätzlich gilt: Wer eine gängige Kreditkarte verwendet und eine zusätzliche Karte beantragt, um auf einem Portal kostenfrei buchen zu können, riskiert, dass seine Bewertung bei Scoring-Gesellschaften wie der Schufa herabgesetzt wird.
Gängig ist auch die "Visa Electron" nicht, jene Karte, die noch bis Ende 2014 auf den Unister-Portalen als kostenfreie Zahlungsmöglichkeit angeboten wurde. "Visa Electron spielt im deutschen Markt so gut wie keine Rolle", sagt Matthias Adel von Visa Europe. "Nur wenige Karten sind von den deutschen Banken ausgegeben worden. Das Produkt hat sich bei den Kunden hier nicht durchgesetzt." Seit Neuestem wird die von fluege.de erhobene "ServiceFee" übrigens auch bei dieser Karte fällig.
Die Verbraucherzentrale wird jetzt vor dem Landgericht Leipzig Klage gegen Unister einreichen. "Ein Anwalt ist bereits mandatiert, die Klageschrift wird vorbereitet", sagt Kerstin Hoppe. Doch selbst wenn der Rechtsstreit für die
Verbraucherschützer erfolgreich verlaufen sollte, dürften die Probleme damit kaum aus der Welt geschafft sein.
Schon seit 2008 haben nicht nur Verbraucherschützer ein Auge auf Unister. Die "ServiceFee" war schon damals Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Seit November 2008 gelten die EU-Bestimmungen zur
Preiswerbung für Flugreisen, die ausdrücklich verlangen, dass bei Flugreisen Endpreise inklusive sämtlicher obligatorischer Kostenpositionen angegeben werden müssen. Unister hatte auch damals die "ServiceFee" erst am Ende der Buchung ausgewiesen.
Die Wettbewerbszentrale hatte daraufhin gegen Unister geklagt und den Rechtsstreit sowohl vor dem OLG Dresden als auch vor dem Bundesgerichtshof gewonnen. Unister musste daraufhin seine Fluege.de-Website kurzfristig umgestalten. Quelle: Welt.de vom 15.01.2015 auf: http://www.welt.de/finanzen/ve…arbeiten-Flugportale.html
Finanz-Chris
Es ehrt dich zwar, daß du zunächst vom Guten im Menschen (oder in der Firma) ausgehst. Bei 'Flüge.de' müßte aber ein Sinneswandel in diesem Unternehmen stattgefunden haben, um denen solch einen Vertrauensvoschuß zu geben.
Die
Art und Weise, wie sich die Website heute präsentiert, sagt allerdings
viel aus über Unisters Strategie. Die besagte "ServiceFee" taucht nach
wie vor erst am Ende des Buchungsvorgangs auf, jetzt allerdings in
Abhängigkeit des zu wählenden Zahlungsmittels. Diese kleine Änderung
reichte offenbar aus, um eine neue Rechtssituation zu schaffen. Der
Umstand, dass nach wie vor eine sehr hohe Gebühr erhoben wird, blieb
bestehen. Erst die erwähnte Änderung des BGB vom Juni 2014 könnte das
nun ändern.