Gibt es Unterschiede bei technischen Störungen ??? Kann mir diese Antwort jemand erläutern ????
Immer wieder berufen sich Airlines auf 'technische Defekte' um so gegenüber dem Passagier einen vermeintlichen
'außergewöhnlichen Umstand' zu begründen. - 'Technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, begründen für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung befreien können, die nach Art. 7 der Verordnung vorgesehene Ausgleichszahlung zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn das Luftfahrtunternehmen alle vorgeschriebenen oder sonst bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt gebotenen Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt hat. Als außergewöhnlicher Umstand kann ein technisches Problem nach der Rechtsprechung des Europäischens Gerichtshofs (Rs. C 549/07 – Wallentin-Hermann gegen Alitalia, RRa 2009, 35) nur dann angesehen werden, wenn es seine Ursache in einem der in Erwägungsgrund 14 der Verordnung genannten Umstände hat, beispielsweise auf versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder terroristischen Angriffen beruht' (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10).
Ganz gleich ob geplatzte Reifen (AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 31.05.2011, Az.: 20 C 84/11) oder eine defekte Benzinpumpe (AG Frankfurt/M. Urt. v. 27.6.2013, Az. 30 C 1055/13 – 25) - es gibt heute kaum mehr ein Flugzeugteil über welches nicht schon vor Gericht gestritten wurde und stets wurde zu Gunsten der Fluggäste entschieden.
Zu Beginn bieten sie aus Kulanzgründen einen Travel Credit an und am Ende sprechen sie doch von einer Überweisung !!! Was denn nun, ich kann die Antwort nicht deutenn.
Ein SAS Travel Credit ist ein Reiseugtschein für SAS-Flüge.
Die VO (EG) 261/2004 (sogen. 'Europäswiche Fluggastrechteverordnung') spricht bei den entfernungsbedingten Ausgleichsleistungen von Euro-beträgen, also Geldbeträgen! Die Ausgleichsleistung ist ein pauschaler Schadenersatz.
Niemand ist verpflichtet, bspw. Naturalien, Dienstleistungen, fünf Sack Kartoffeln, Steine, Stöcker oder Gutscheine als Ausgleichsleistung zu akzeptieren. (Schließlich sind Stöcker zu lang, so daß sie nicht in die Kasse passen und Steine sind zu schwer...).
Googelt man mit dem Begriffen 'SAS Travel Credt', so findet man zahlreiche Beiträge mit der fast immer ähnlichen Formulierung:
'Aus Kulanzgründen möchten wir der besonderen Situation Rechnung tragen und Ihnen als Ausgleich unseren SAS Travel Credit im Wert von EUR250 zukommen lassen. Der Travel Credit ist ein Jahr gültig und kann für alle von SAS durchgeführten Flüge angerechnet werden. Die Buchung Ihrer Reise erfolgt über unsere Reservierungsabteilung (Tel. + 49 (0) 180 5 117 002). Die Referenznummer Ihres Vouchers ist xxxxx.
Gerne möchten wir Ihnen ferner pauschal EUR25 als Ausgleich für Verzehrkosten zukommen lassen. Wir bitten um Mitteilung der entsprechenden Bankverbindung (IBAN, BIC, Kontoinhaber mit Anschrift). Die Überweisung können wir nach Erhalt veranlassen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und würden uns freuen, wenn wir Sie auch künftig als Gast begrüßen dürfen.'
Dabei ist auffällig, daß SAS immer zehn Prozent des Gutscheinwerts als Bargeldüberweisung für angebliche Verzehrkosten überweisen will. Vermutlich haben die sich im vorliegenden Sachverhalt nur verschrieben und meinten nicht den Überweisungsbetrag von EUR 660,- sondern lediglich EUR 60,-.