Mittlerweile lautet die aktuelle Reisewarnung des Auswärtrigen Amtes seit 22.06.2020 wie folgt: '
'Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer
- in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland*, Frankreich, Irland, Italien,
Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen,
Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden*, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern),
- in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen*, Schweiz),
- in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Andorra, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat,
wird derzeit gewarnt. Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020.'
Dies bedeutet im Klartext: Die Reisewarnung erfaßt als auch den gebuchten Reisezeitraum (Abflug 01.08.2020) genauso wie das gebuchte Reiseziel (Tunesien).
Eine Reisewarnung stellt immer einausreichendes Indiz für 'außergewöhnliche Umstände' (im Volksmund: 'höhere Gewalt') und berechtigen sowohl den Reiseveranstalter als auch den Reisenden ohne Schadenersatz bzw. ohne Stornierungskosten gem. § 651h BGB vom Reisevertrag zurückzutreten.