Beiträge von Sack

    Liebes Finanztip-Team,


    ich möchte mich zunächst für den großartigen Tipp bedanken! Habe die Befreiung für meine Nebenwohnung ab meinem Einzug im Juli 2016 beantragt. Gestern erhielt ich nun den Befreiungsbescheid rückwirkend ab Juli 2018, dem Zeitpunkt der Verkündigung des Urteils.


    Ist dies so korrekt? Nach meinem Verständnis besteht ein Recht oder eben nicht und beginnt nicht dadurch, dass es durch ein Gericht festgestellt wird. Insofern sehe ich noch einen weiteren Erstattungsanspruch für die zu Unrecht gezahlten Gebühren der zwei Jahre zuvor in Höhe von 420,- €.


    Für eine baldige Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar, insbesondere ob es ratsam ist gegen den Bescheid innerhalb der 4-wöchigen Frist Widerspruch einzulegen.