Beiträge von Robsi

    joopy66: die Kaufnebenkosten werden bei der Berechnung des Immobiliengewinnes berücksichtigt.


    Es bleibt die Frage, ob jemand schon selbst solch eine Verrechnung mit Altverlusten (sieht oben) erfolgreich umgesetzt hat.


    Eine kurze Anfrage beim Stb brachte keine Bestätigung dafür (....?), während das Servicezentrum des FInanzamtes meinte, das ginge. Klingt erfolgversprechende als andersrum....

    Hallo zusammen,


    zählen zu diesen verrechenbaren Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften iSd § 23 EStG auch Gewinne aus Immobiliengeschäften (Immobilienverkauf innerhalb 10 Jahresfrist)?


    D.h. sind Immobiliengewinne gegen diese vom FA vorgetragenen Verluste (aus Wertpapiergeschäften vor 2008) verrechenbar?


    Besten Dank im Voraus!