Beiträge von Henk80

    Hallo,


    ich habe eine Frage hinsichtlich der Kündigung von Darlehen nach einer Prolongation. Folgender Sachverhalt liegt vor:


    Wir haben im Jahre 2003 zwei Festzins-Darlehensverträge (60.000 Euro und 47.000 Euro), welche durch Bausparverträge am Ende der Vertragslaufzeit (teilweise) getilgt werden, zur Finanzierung unseres Hauses, aufgenommen. Die letzte Auszahlung ist im März 2004 erfolgt. Die Zinsbindung lief bis September 2013.


    Im März 2011 haben wir unsere beiden Darlehensverträge prolongiert. Dabei wurden die Darlehenssummen um jeweils 10.000,00 Euro reduziert, da diese durch zwei jeweilige Bausparverträge getilgt wurden. Demnach gibt es jetzt noch ein Festzins-Darlehen in Höhe von 50.000 Euro und eins in Höhe von 37.000 Euro. Diese sollen nach wie vor am Ende mit zwei BSPV getilgt werden.


    Nun meine Frage dazu: Ich möchte diese beiden teuren Festzins-Darlehen gerne gemäß § 489 BGB kündigen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es funktioniert. Das Gesetz sagt, dass man ein Darlehen nach 10 Jahren ab Abschluss (Prolongation im März 2011) und Vollauszahlung (März 2004) kündigen kann. Ich habe mehrfach gelesen, dass dies auch bei einer Prolongation gilt und dann ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (März 2011). Die Zinsbindung bei diesen beiden Verträgen endet erst im September 2023.


    Wie seht Ihr die Sach- und Rechtslage sowie meine Erfolgsaussichten.


    Ich freue mich auf Eure Antworten dazu.


    Schöne Grüße

    Henk80

    Hallo zusammen,


    ich verfolge das Thema Widerrufs-Joker nun schon eine geraume Zeit und habe mich im letzten Jahr - noch vor Ablauf der Widerrufsfrist - dazu entschlossen, gegen meine Festzinsdarlehen bei der BHW Bausparkasse und der Pensionskasse der BHW Bausparkasse Widerspruch einzulegen. Daraufhin habe ich - wie nicht anders zu erwarten war - jeweils ein Ablehnungsschreiben bezüglich des Widerrufs erhalten. Bevor ich den Widerruf in Erwägung gezogen hatte, habe ich die Verträge durch eine renomierte Anwaltskanzlei, die sich vorwiegend mit diesem Thema befasst, prüfen lassen. Nach deren Ergebnis ist ein Widerruf aufgrund Fehler in der Widerrufsbelehrung möglich.


    Nun meine Frage: Hat schon jemand Erfahrungen mit der BHW bzw. der Pensionskasse der BHW Bausparkasse hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung bzw. eines außergerichtlichen Vergleichs gemacht? Ist die BHW bzw. die Pensionskasse verhandlungsbereit? Wie sind die Erfolgsaussichten?


    Vielen Dank. Bin für jede Antwort dankbar.


    Gruß Henk80

    Hallo,
    auch ich habe einen Kredit bei der Santander Bank für die Finanzierung eines Autos. Allerdings wurde der Vertrag bereits 2009 geschlossen und läuft noch bis 2016.


    Wie sieht es hier aus, kann ich die Bearbeitungsgebühr auch zurückfordern? Oder geht dies nur für Verträge ab 2011?


    Ich bin für Tipps jedweder Art dankbar.

    @RAWedeking


    Vielen Dank für Ihren umfangreichen Beitrag. In der Tat habe ich mich wg des Vertrages schon einmal an die Verbraucherzentrale gewandt. Dabei ging es aber nicht um den Widerrufsjoker, sondern um die aus unserer Sicht falschen Beratung unseres Beraters. Von dort wurde mir allerdings mitgeteilt, dass alles soweit korrekt gewesen sein soll, wie er uns beraten hat. Ich bin nachwievor der Meinung, dass er nur an seinen Verdienst gedacht hat.


    Einen Fachanwalt habe ich noch nicht aufgesucht, da mir kein Fachanwalt auf diesem Gebiet bekannt ist. Ich habe selbst schon mehrere Anwälte kennengelernt, aber keiner von diesem Gebiet.


    Bezgl. der Rechtsschutzversicherung werde ich noch einmal das Kleingedruckte lesen.

    Henning:


    Vielen Dank nochmals für Deine Arbeit. Was ich noch vergessen habe zu erwähnen ist, dass wir bis ca Anfang 2011 für den Kredit über ehemals 60.000 Euro eine Tilgung i.H.v. 60 Euro und für die ehemals 47.000 Euro eine Tilgung i.H.v. 47 Euro also ein Prozent der Kreditsumme. Als unser Berater Anfang 2011 auf uns zukam, riet er uns zur Erhöhung der Tilgung um 100 €, was ja auch nicht verkehrt ist. Ich hoffe, es bringt Deine Berechnung nicht zu sehr durcheinander. Der aktuelle Guthaben-Stand für Kredit 1) beträgt ca. 5.000 € und für Kredit 2) ca. 3.500 €. Ich muß dazu sagen, dass ich im Nachhinein bei der Bank auch moniert hatte, dass der Berater mit der Splittung der BSPV bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist hätte warten können, dann wäre der zur Tilgung stehende Betrag doppelt so hoch gewesen. Damit wären dann auch die Zinsen geringer gewesen. Das wurde dann seitens der Bank mit dem Kommentar abgewiegelt, dass die monatliche Belastung dann nicht in dem von uns gewünschten Rahmen liegen würde. Um dass rechnerisch zu überprüfen fehlt mir allerdings das Wissen dazu. Ich werde morgen noch einmal in die Unterlagen sehen und ggf noch etwas dazu berichten.
    Entschuldige übrigens, ich duze Sie/Dich hier die ganze Zeit. Lt. Forenregel ist das ja nicht gewünscht. Also: Ich hoffe Sie hatten eine gute Fahrt mit der Bahn. Bis morgen.

    Also die ursprünglichen Raten für den Kredit über 60.000 Euro betrugen 230 Euro und für den BSPV 120,00 Euro.
    Die ursprüngliche Raten für den Kredit über 47.000 Euro betrugen 195,85 Euro und für den BSPV 87,00 Euro.


    Die aktuellen Bausparvertragssummen betragen 1) 50.000 Euro und 2) 37.000 Euro.

    Leider ja, könnte mich heute dafür noch ...


    Aber passiert ist passiert. Wie ich bereits eingangs erwähnte, habe ich mich damals mit der Thematik nicht so sehr auseinandergesetzt. Unser damaliger Berater kam auf uns zu und meinte man müsse was machen. Da wir zu dem Zeitpunkt gerade Nachwuchs erwarteten, waren wir vielleicht auch etwas auf Sicherheit bedacht. Auf jeden Fall haben wir die Verträge mit ihm gemacht. Ein paar Monate später erfuhren wir dann, dass er nicht mehr für uns zuständig wäre und nun woanders tätig ist. Hier lag der Verdacht nahe, dass er noch "so viel wie möglich mitnehmen wollte", bevor er sich aus dem Staub macht. Ich habe mich dann auch schriftlich an das Kreditinstitut gewandt und meinen Ärger Kund gemacht wg. schlechter Beratung pp. und um eine Änderung der Darlehen/BSPV gebeten. Aber wie sollte es anders sein, steht die Bank hinter ihrem Mitarbeiter und dessen Arbeit.


    Wir hätten auch die Möglichkeit, bei den jeweiligen Darlehensverträgen Sondertilgungen i.H.v. 5 % zu leisten. Aber bei den Zinsen ist das einfach nicht drinne.


    Vielen Dank nochmals für Deine Hilfe. Ich habe mir über das Thema schon viele Gedanken gemacht. Es läßt mir einfach keine Ruhe.

    Jupp, genauso ist es. Sieht gut aus.


    Das erste Darlehen und die Bausparsumme 1) ist 50.000 Euro. Dieser Vertrag wird mit 5,1 % verzinst, so dass sich eine Zinszahlung i.H.v. 212,50 Euro/mtl. ergibt. Auf den BSPV zahlen wir mtl. 108,00 Euro ein.
    Das zweite Darlehen und die Bausparsumme 2) ist 37.000 Euro. Dieser Vertrag wird mit 5,45 % verzinst, so dass sich eine Zinszahlung i.H.v. 168,04 Euro/mtl. ergibt. Auf den BSPV zahlen wir mtl. 79,00 Euro ein.


    Die bereits geteilten BSPV i.H.v. jeweils 10.000 Euro werden mit jeweils 3,75 % Zinsen verzinst. Hier zahlen wir insgesamt einen Betrag i.H.v. 73,00 Euro/mtl. für Zins und Tilgung.

    Henning: Die beiden Darlehen in 2003 waren endfällig.


    Die Teilung der Bausparverträge für die Darlehensverträge wurde durch unseren Berater bereits im Jahre 2011 festgelegt. Die Darlehensverträge wurden im Jahr 2013 durch die monatlichen Einzahlungen auf die jeweiligen Bausparverträge, die wir bis zum heutigen Tage geleistet hatten, jeweils mit einer Teilbausparsumme von 10.000 Euro getilgt, wobei jeweils ca. ein Guthaben von 5.000 Euro vorhanden war. Den anderen Teil (also insgesamt 10.000 Euro) zahlen wir jetzt über die (geteilten) Bausparverträge zurück. Ferner zahlen wir wieder für endfällige Darlehen Zinsen und besparen die jeweiligen bestehenden BSPV.


    Ich hoffe, Du kannst es verstehen. Ich finde es selbst sehr verwirrend und würde es so nicht noch einmal machen.


    Also es war ein Darlehensvertrag bzw. Festdarlehen, in dem dann die monatlichen Zahlungen, Zinsen, sonstigen Kosten und Gebühren angegeben werden. Dann gibt es noch eine Gehaltsabtretungserklärung und weitere Erklärungen sowie den Verweis, dass die Tilgung durch den abgetretenen Bausparvertrag zu erfolgen hat und die bisherigen Vertragsbestimmungen bleiben Bestandteil dieses Vertrages und die bestehenden Sicherheiten haften weiterhin. Und dann Ort, Datum und Unterschriften. Als Anhang Allgemeine Darlehensbedingungen, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge und Bestimmungen über den Lebensversicherungsschutz für Bausparverträge. Aber keine Widerrufsbelehrung.

    Guten Abend,


    ich weiß, dass zu diesem Thema bereits mehrere Threads und auch Berichte geschrieben worden sind. Aber ich habe noch ein paar Fragen bezüglich der Widerrufsbelehrung. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier ein paar Antworten und Tipps bekomme.


    Also folgender Fall liegt vor.


    Wir haben unsere Immobilie mit zwei Darlehensverträgen (als Festdarlehen) jeweils in Kombination mit einem Bausparvertrag im Jahre 2003 finanziert. Der Darlehenszins war auf 10 Jahre festgelegt. Im Jahre 2011 kam unser damaliger Berater auf uns zu und schlug uns eine Prolongation unserer Verträge vor. Nichtsahnend schlossen wir diese dann auch ab. Zu dem Zeitpunkt habe ich mich mit diesem Thema - leider - noch nicht so umfassend beschäftigt, wie jetzt. Damit verbunden waren dann auch Zinssätze, die in keinster Weise mit den heutigen Sätzen vergleichbar sind. Wie gesagt, wurde dann eine vorzeitige Prolongation gemacht. Dabei wurden die Darlehensbeträge mittels der Bausparverträge geteilt und neue Verträge abgeschlossen.


    Und nun meine Frage: Bei dem einen Darlehensvertrag von 2003 gibt es eine Widerrufsbelehrung. Der neue Darlehensvertrag, der für diesen Kredit im Jahr 2011 geschlossen wurde, enthält jedoch keine Widerrufsbelehrung. Ist das so richtig oder fehlt hier die Widerrufsbelehrung?


    Im Übrigen ist die Widerrufsbelehrung im zweiten Darlehensvertrag von 2003 inhaltlich nicht identisch mit dem des ersten Vertrages, weswegen ich mir bei der Formulierung auch nicht sicher bin.


    Ich habe zu diesem Thema hier bereits viel gelesen, bin mir aber nach wie vor nicht sicher, ob das alles so richtig ist.


    Für Antworten bin ich dankbar.


    Gruß Henk