Die Überschrift des Threads ist sachlich nicht korrekt,denn der 3,5fache Satz wird meistens NICHT berechnet,aber das nur am Rande.
Die Grundidee des TE hat vor ca.20 Jahren auch ein gewisser Karl Lauterbach gehabt(der nannte sich damals "Gesundheitsökonom")und teilweise,konkret NUR in Krankenhäusern,in die Tat umgesetzt:Stichwort "Fallpauschale" d.h.konkret,daß für eine Vielzahl von Behandlungen/Eingriffen das Krankenhaus eine bestimmte Pauschale erhielt egal ob damit der tatsächliche Aufwand abgegolten war oder nicht.
Den Krankenhäusern wurde erlaubt,für "Begleitbehandlungen" sogenannten "Belegärzten" Infrastruktur gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen,deren Leistungen individuell dem Patienten gemäß der Gebührenordung für Ärzte(GOÄ) minus einem Prozentsatz für bestimmte Kosten(die dem Krankenhaus zu entrichten sind)in Rechnung gestellt werden.
Die Anwendung dieser Vorgehensweise auch bei niedergelassenen Ärzten scheiterte aus grundsätzlichen Gründen und der Lobbytätigkeit der Ärztevertreter.
Karl Lauterbach arbeitet immer noch an der Realisierung seiner Pläne,aber so lange wie diese politisch nicht durchsetzbar sind,ist es die freie Entscheidung des niedergelassenen Arztes darüber zu befinden,mit welchem Multiplikator er seine Leistungen in direkter Abhängigkeit von der konkreten Situation beim Patienten honoriert haben will.Abweichungen vom üblichen 2,3fachen des GOÄ-Satzes nach oben hat er nachvollziehbar in seiner Rechnung zu begründen.
Beim TE frage ich mich,ob seine Versicherung in ihren Bedingungen tatsächlich ihre Leistungserstattung auf das 2,3fache des GOÄ-Satzes begrenzt,denn bei meiner Versicherung(DKV)ist dies NICHT der Fall!