Beiträge von IanAnderson2

    Ich erwerbe keine neue Brille,weil ich Spaß daran habe,sondern weil sich innerhalb von zwei Jahren meine Sehstärke so verschlechtert(+/- 0,5 Dioptrien rechts und/oder links),so daß ich mit Fug und Recht sagen kann,daß ich alle zwei Jahre eine neue Brille benötige.Diese Notwendigkeit weist die kostenlose Untersuchung bei Fielmann nach.


    Irgendwelchen Schnickschnack will ich nicht und brauche ich nicht;die reine Funktionalität einer modernen Gleitsichtbrille ist entscheidend.


    Bevor ich vor 10 Jahren Kunde bei Fielmann und der Versicherung wurde,mußte ich für jede Brillenanfertigung jeweils dreimal(!!)zum Augenarzt(mit der entsprechenden Rechnung),welche die Beihilfe bzw.die DKV nach einigen fruchtlosen und vergeblichen Auseinandersetzungen nur teilweise beglichen haben.Bei den Brillen selbst sind über €600.- an mir hängengeblieben.Das alles OHNE Schnickschnack.


    Aber jeder so wie er mag.Der TE hat eine Frage gestellt und die habe ich beantwortet.Es ist unsinnig,auf typisch deutsche Art und Weise jeden Sachverhalt in tausend Einzelteile zu zerbröseln und über jedes Teil bis in kleinste zu richten und zu rechten.


    Jemand der besondere Ansprüche hat,soll dafür seine Brieftasche dann eben etwas weiter öffnen,aber nicht über diejenigen mehr oder minder subtil herziehen,die das nicht wollen und tun!

    Ich KAUFE keine Brille,da ich diese alle 24 Monate(konsequent)kostenlos erwerbe,und der Erwerb von der Versicherung gedeckt ist.

    Ich glaube nicht,daß der Erwerb einer modernen Gleitsichtbrille anderswo für €100.-(Versicherungsbeitrag für zwei(!!) Jahre) möglich ist.

    Bedenke bitte auch die anderen Leistungen(siehe oben),die die Versicherung kostenfrei abdeckt.

    Seit ca.10 Jahren habe ich eine Versicherung bei der Merkur,die ich bei Fielmann abgeschlossen habe für €50.- pro Jahr.

    Dafür bekomme ich:

    a)alle zwei Jahre eine neue Brille (Gleitsicht)kostenlos,

    b)eine umfangreiche Untersuchung meiner Augen durch eine Optikermeisterin und durch die entsprechenden Gerätschaften kostenlos,

    c)Ersatz bei Verlust,Diebstahl oder Beschädigung kostenlos


    Ich bin zwar beihilfeberechtigt,aber die Zuzahlungen dort sind um ein mehrfaches höher,umständlicher und langwieriger.


    Haken sehe ich bei der Versicherung keine!!

    Mal kurz weg von den Finanzen:

    Vor kurzem gab es im Spiegel einen Artikel,in dem dargelegt wurde,daß nur noch in den seltensten Fällen Hausbau ohne kostspieligen und nervenaufreibenden Ärger mit Leistungserbringern aller Art erfolgt.Das fängt mit der Erstellung von gerichtsfesten Verträgen an und hört mit kostspieligen Folgen für den Bauherrn im nachhinein noch lange nicht auf.


    Es wird dringend empfohlen,einen vereidigten Bausachverständigen hinzuzuziehen,der mit umfassenden Vollmachten aller Art auszustatten ist.Diese Leute seien heutzutage die einzigen,vor denen Handwerksbetriebe Respekt haben bzw.diese Leute fürchten,da sie Gefahr laufen,ihrerseits ruiniert zu werden.


    Die Kosten für einen vereidigten Bausachverständigen,der täglich oder mehrfach wöchentlich die Baustelle kontrollier, wurden in dem Artikel mit €10.000 bis €15.000 angegeben.Wichtig ist auch,daß der Sachverständige seinerseits umfassend in Haftung genommen werden kann.


    Eine Investition der beschriebenen Art scheint mir gut angelegten Geld zu sein.

    Du hast mich falsch verstanden!


    Wenn ich aufgrund einer Abmachung zwar gebe,aber die andere Seite ihren Teil des Gebens nicht erfüllt("mir nicht gegeben wird"),ist diese Nichthandlung doch wohl evident (und zu sanktionieren).


    Der Mediator hat keine unterschiedlichen Werte zu vermitteln,sondern verbindlich einen Modus Vivendi zu installieren,dessen Einhaltung sich beide Seiten verbindlich zu unterwerfen haben.

    Gibt es keinen Konsens bzw.keine konkludente Handlungen ist die Vermittlung gescheitert,aber zumindestens wissen beide Seiten warum.Dann wird eben bis zum bitteren Ende "Krieg"geführt.


    Die hier in Vergangenheit und Gegenwart gemachten Fehler(von beiden!!)sind zumindestens teilweise offensichtlich:er hat sich mit(wirtschaftlich/materieller)Macht eine dominante Position verschafft bzw.eine solche "quasi" selbsterklärend innegehabt und staunt bzw.reagiert mit Unverständnis,daß die Berufstätigkeit seine Partnerin nicht nur wirtschaftlich,sondern auch psychisch dergestalt emanzipiert hat,daß sie nun ihren Teil des Kuchens verlangt.In dieser Hinsicht hat sie mein volles Verständnis.Unverständlich und infantil ist ihre "Pistole auf die Brust"/"Vogel friß oder stirb"Strategie.


    Allerdings hat er mit dieser "basta" Methode("das Haus gehört mir und bleibt meins")erst eine undurchdringliche Wand aufgebaut,worauf sie reziprok antwortet,offensichtlich eine Sprache,die er versteht,aber den Konflikt weder entschärft noch löst.Daher wird der Mediator gebraucht.

    "Do ut des"(lat.)="gib,damit dir gegeben wird" ist eine meiner Maximen;ganz besonders bei Partnerschaften.Diese Bedingung teile ich rechtzeitig mit.


    Aufrechnen mit "Moral" ist nicht nur unangebracht und ein Widerspruch in sich selbst,sondern in meinen Augen boshafte Schlechtigkeit.


    Passiert das reziproke Geben nicht,gibt es sofort einen Cut und/oder sofortiges Einschalten eines neutralen Mediators,dessen Kosten sich beide zu gleichen Teilen teilen.


    Im konkreten Fall haben sich beide Seiten nicht nur in der Vergangenheit falsch verhalten,sondern sind dabei,ihre Beziehung aufgrund gemachter Fehler und ungenügender Voraussicht unrettbar zu ruinieren.


    Hilfe kann nur von außen kommen(Mediator).

    a)es geht NICHT darum,was Du wann bemerkt hast,sondern was Dir bekanntgegeben wurde.Dieses ist seitens der Bank geschehen,so daß Du keine Rückerstattungsforderungen mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kannst,

    b)bei Kreditkarten gilt überall die Formel,daß Du Unstimmigkeiten bei den monatlichen(!!) Kartenabrechnungen innerhalb von 6 Wochen nach Zugang beanstanden mußt.


    Fazit:Deine Begehren auf Erfüllung in Deinem Sinn sind aussichtslos.

    "nicht jeder Energieversorger macht eine Schufaabfrage"


    Mein Energieversorger (Stadtwerke Ratingen) hat sich diesbezüglich einen ganz besonderen Trick einfallen lassen:

    Anläßlich der Jahresabrechnung erhielt ich ein Schreiben mit der Frage,ob ich nicht geneigt sei,einen neuen Vertrag(der alte lief noch bis Ende 2022(!))zu besseren Konditionen abzuschließen.

    Aus der Website ging hervor,daß bei meinem Verbrauch von 1600Kwh monatlich €45.- statt bisher €49.- fällig würden.

    Ich habe daraufhin den Vertrag wie angefragt für zwei Jahre neu abgeschlossen,der eine neue Bezeichnung(!!) erhielt und die monatlichen Zahlungen sich auf einmal auf €51.-beliefen.Für €2.- mtl. hebe ich nicht den Telefonhörer hoch;also was soll's....


    Einige Tage später erhielt ich von der SCHUFA aufgrund meines dortigen permanenten Zugangs und meiner Benachrichtigungsregistrierung bei Einträgen,daß die Stadtwerke eine Bonitätsabfrage bei Stromlieferung "auf Kredit oder Ratenzahlung"getätigt hätten dh.im Klartext,daß sich die bisherige geübte Praxis der Abschlagszahlungen in eine Ratenzahlung verwandelt hat.

    Auf meine telefonische Nachfrage(dieses Mal habe ich den Hörer hochgehoben) wurde mir dies als "Systemfehler,der zeitnah behoben würde" wegerklärt. Nun ja,der SCHUFA Eintrag vom 29.11. ist jedenfalls immer noch da............

    Du kannst innerhalb von wenigen Minuten herausfinden,ob Du das Darlehen bekommst oder nicht:

    Geh zu Schufa.de und laß Dir eine Online-Auskunft erstellen(wie das geht kannst Du der Website entnehmen);Du erfährst:

    a)Deine Daten,die sich auf Banken beziehen,

    b)Deine Daten,die von der Online Auskunft offengelegt werden(das sind lange nicht alle),

    c)Deinen "Basis-Score"(93% ist zu gering für das Ausreichen eines Darlehens,ich vermute,daß Sachen eingetragen sind,die falsch sind oder schon lange hätten gelöscht sein müssen,für diesen Fall kannst Du die Schufa beauftragen,daß sich die eintragende Partei bei Dir meldet und Du ggfs.Löschung beantragst).

    d)der Pfeil,der das Ausfallrisiko veranschaulicht:gering-mittel-hoch

    Steht der Pfeil NICHT auf gering,bekommst Du NIRGENDWO ein Darlehen!

    Dafür weißt Du aber,wo Du stehst.

    Ich halte die getroffene Entscheidung für falsch dh.ich hätte mich anläßlich der "Schuldenbeichte" von dem Mann getrennt.


    Begründung:Männer haben die fatale Eigenschaft,in von ihnen zu verantwortenden wirtschaftlichen Belastungssituationen von der Partnerin Hilfe(n)in € und ct.zu erwarten und wenn diese nicht kommt,"Liebe"(oder was sie dafür halten bzw.behaupten) zu benutzen,sie moralisch und verhaltensbezogen unter Druck zu setzen,bis sie "um des lieben Friedens willen" nachgibt,bis sie letztendlich vor den Trümmern ihrer UND seiner Existenz steht.


    Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!

    Dein Girovertrag beinhaltet Mitteilungspflichten,die Du(!!)zu erbringen hast,dazu zählt auch der Wechsel Deines Arbeitgebers bzw.die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.


    In dem Moment,zu welchem Deine monatlichen Eingänge fehlen,wird die Bank das merken(das geht schneller als Du glaubst) und Dich zur Rede stellen UND das offensichtlich genehmigte und vor der Auszahlung stehende Immobiliendarlehen fristlos kündigen.Gleichzeitig wird sie Dich strafrechtlich belangen,da sie Dir unterstellt,daß Du sie wissentlich bei der Darlehensbeantragung getäuscht hast.So eine Täuschung ist lt.BGB strafrechtlich relevant und Du hast keine Möglichkeit,der Dir zurecht auferlegten Strafe zu entgehen.Du bist dann vorbestraft,mit der Folge,daß es einen neuen Arbeitsplatz für Dich nicht mehr gibt,höchstens irgendwo als Handlanger sprich Sklave.


    Hinzu kommt,daß Deine SCHUFA ruiniert wird.


    Fazit:Dein Leben und das Deiner Familie ist ruiniert!!


    [Dieser Absatz wurde von der Moderation entfernt]

    Prinzipienreiter (wie Du),die über die Folgen ihres (Nicht)Handelns nicht nachdenken,müssen jetzt ---wie von dir beschrieben---- büßen.


    Das Handeln der Postbank ist nur konsequent.

    Guten Morgen,

    meiner Ansicht nach ist Dein Problem größer als Du denkst:

    a)zunächst mußt Du herausfinden,ob es überhaupt einen Ombudsmann gibt,der für diese Bank zuständig ist,

    b)wenn ja,besteht das Problem,daß Entscheidungen eines Ombudsmannes,welche die Bank zu akzeptieren hat(wenn die Regeln dies zulassen),im "Normalfall" 1.Monate dauern können und 2.(was noch schlimmer ist)auf eine Schadenssumme von €5000.- begrenzt sind.Das heißt im Klartext,daß der Ombusmann für Dich nichts tun wird.

    c)wenn Du einen der "Kulanzvorschläge" der Bank annimmst,unterwirfst Du Dich dem von dieser verfolgten Procedere UND dem dabei erreichten Ergebnis.Ich tippe mal darauf,daß der IT-Dienstleister(=Erfüllungsgehilfe der Bank) zahlungsunfähig ist bzw.Kundengelder für kriminelle Machenschaften "abgezweigt" hat und die Bank ihrem Geld genauso nachläuft wie Du Deinem.Das Ende der eingeschlagenen Rechtswege in so einem Fall wird unter Umständen Jahre dauern.Dann gibt es (vielleicht!!) eine Quote,mit der Du dann abgefunden wirst.


    Fazit:Du brauchst einen Fachanwalt für Bankenrecht,der für Dich zu retten versucht,was zu retten ist.Sogar die Kündigung Deiner Geschäftsbeziehung zu Deiner Bank ist Aufgabe ines Fachmannes,bei der es auf jedes Wort ankommt.


    Du hast eine echte Aufgabe vor Dir;mach Dich an die Arbeit!!

    Ich möchte einige Gesichtspunkte festhalten,die ich von der Website "meiner" Volksbank zum Thema "Sicherheit" entnommen habe:


    Wenn der TE sich irgendwann einmal die Mühe gemacht hätte,den Button "Sicherheit" und die dort befindlichen ausführlichen Inhalte,Darstellungen und Hinweise zur Kenntnis zu nehmen UND zu beachten,wäre das jetzige Malheur NICHT passiert!


    Die Bank wird berechtigterweise sagen "Selbst schuld",denn Du hast den "Abräumern" selbst die Tür geöffnet.Wir sind daher aus jeglicher Verantwortung und Kulanzverpflichtung raus."


    Der Hinweis mit dem spezialisierten Rechtsanwalt ist zwar gut gemeint,aber nicht zielführend.Außerdem wirft man hier noch unnötig Geld zum Fenster raus OHNE materielle Kompensation zu erlangen.


    Meiner Ansicht nach kann der TE froh sein,wenn die Bank Ihn nicht für Schadensersatzanspüche in Regress nimmt.