Beiträge von IanAnderson2

    Hat hier jemand freundlicherweise ein Musterschreiben (habe hier auf die Schnelle nichts mehr gefunden


    1.Schritt:Google aufrufen
    2.Schritt:Musterschreiben Klagebegründung Bearbeitungsgebühren hintereinander in der Suchzeile eingeben
    3.Staunen,daß das ERSTE Ergebnis Dir eine VOLLSTÄNDIGE Klagebegründung liefert,die Du mit DEINEN Daten und DEINEM zuständigen Gericht(Amtsgericht bei Forderung weniger €5000,Landgericht bei Forderung mehr als €5000.- abschreibst.
    4.Schritt:in einen Umschlag stecken,frankieren und wegschicken.


    P.S.:
    Für Dinge dieser Art ist Google da und liefert auch.

    Dann kam aber noch ein entscheidender Hinweis. Leider berichten die Medien über dieses Chaos bei vielen Banken überhaupt nicht. Warum wohl?


    Schreibe es uns!


    Berichte über die alltägliche Krake KORRUPTION und wirtschaftlichen tatsächlichen oder vermeintlichen Abhängigkeiten,gerade zwischen medialer "Öffentlichkeit" und Banken.


    Was viel zu wenig bekannt ist: Verbraucher,Institutionen,Behörden,der Staatsapparat usw usw haben sich den Banken (weil sie ja "systemrelevant" sind)ausgeliefert u.a.auch,weil die Politik ihnen die Gesetze gemacht hat,die sie gewollt haben.


    In diesem Sinne haben die Richter des BGH unerwartet völlig anders entschieden als von den Banken erwartet worden ist.


    Die Santander/Targo sind "nur" das extreme Beispiel dafür,wie sich dann Banken verhalten:


    Sie ignorieren und konterkarieren,wo und wie sie nur können!


    PS:Dein Blog würde mich interessieren!Sei so gut und platziere den Link hier!Danke

    Mir geht es um "Fleisch "auf die schon etwas älteren "Krebs"knochen!


    Die Analogie zu Jethro Tull und damit den tieferen Sinn meines "Nicks" hast Du ja spielend erfaßt.


    Es ist einfach auffällig,daß Deine auf Mandantenacquise befindlichen Kollegen "im Net" sich zum Thema Santander bzw.speziell deren Verhalten im Sinne von Rechtsverstößen entweder auf "yesterday's papers"(alter Stones Titel) beziehen oder aber Konkretisierungen der offenkundigen Rechtsverstöße und der "means and ways" denen erfolgreich beizukommen, sich entweder gar nicht oder nur sehr nebulös äußern.


    Da Du ja vom Fach bist,hatte ich bezüglich der Santander Knechte auf eine spezifische und damit hilfreiche Antwort im Sinne einer "zweiten Meinung" gehofft.


    Ich selbst habe meine Meinung,meine RAe nerve ich ungern jeden Tag,so daß ich mir hier Bestätigungen meiner Einsichten oder aber Korrekturen erhoffe,damit ich weiß,wo ich dran bin.


    Zusätzlich bin ich an Konstrukten zum Thema strafrechtliche Implikationen des Santanderschen Syndikats interessiert.

    lobster53:


    Ich wäre Dir für eine kurze und deutliche Bewertung meines Beitrags auf Seite 604 um 13:22h zur Vorgehensweise der "Santander-Knechte-Anwälte" als "zweite Meinung"dankbar.


    Bei meiner (Fach)anwältin liegt der Vorgang auf dem Tisch samt noch ergänzender Informationen.


    Ich möchte einfach wissen,wie diese Strategie der Gegenseite zu bewerten ist und welche Mittel es dagegen gibt.


    Außerdem:


    Ich habe hier schon mehrfach vergeblich nachgefragt,aber keine Antworten erhalten:


    Kann ich auch strafrechtlich meine Forderungen "untermauern" und wenn ja mit welchen Paragraphen aus dem StGB??

    Sylvi62:


    Beim AG in Mönchengladbach liegen nach neuesten Angaben mehr als 10.000 Klagen.Wenn da so ein der Santander bekannter Azubi mal einen kleinen verschlossenen Umschlag rübergeschoben bekommt,um ein paar willkürlich ausgesuchte Blätter verschwinden zu lassen.......


    Ich halte das gar nicht für so abwegig:lies doch einfach mal,was ich heute etwas weiter oben zur Klageerwiderung der Santander "Anwalts-Büttel" berichtet habe und bring das mal--- teilweise direkt und teilweise im übertragenen Sinne-----mit Deinem "Erlebnis" in Verbindung.Dann wirst Du mir möglicherweise zustimmen...........

    An alle Santander-Kläger!


    Heute habe ich die Klageerwiderung von Wendt und Henle(Rechtsanwälte der Santander)erhalten:


    1.beantragt werden:
    1.Abweisung der Klage
    2.Kosten trägt der Kläger
    3.Urteil ist vorläufig vollstreckbar


    Um was geht es:


    2.BG und Zinsen aus Darlehen 2005,welches ich 2008 vollständig ausgeglichen habe.Da ich keine Unterlagen mehr habe,wurde in der Klage "nur" auf Feststellung geklagt(auch,um den Streitwert unter €5000.- zu halten,um die Klage beim Amtsgericht vorlegen zu können).


    Zu diesem Sachverhalt äußert sich die Klageerwiderung NICHT!!


    3.BG und Zinsen aus Darlehen 2008(Fortsetzung von 2005),zwei außergerichtliche Forderungsschreiben von mir,eins von meiner Anwältin,alle drei unter Fristsetzung,alle drei per einschreiben mit Rückschein.Die Forderungsschreiben bezogen sich auf ALLE Forderungen(2005,2008 und 2011).
    BG wurde am 20.11.bezahlt,bezüglich Zinsen ein Schreiben von Mitte Januar,daß gezahlt würde,aber Geduld aufzubringen sei.Keine Zahlung bis Anfang Februar,so daß Anwältin nachgehakt hat(vergeblich).Außerdem wurde der zu fordernde Betrag um die Hälfte UNTERschritten!!
    Jetzt behauptet Santander(und bietet als Beweis die Zahlungsanweisung an),die Zahlung sei geflossen..........!! Ist sie aber nicht,jedenfalls nicht zu mir.Ich habe als Gegenbeweis Vorlage meiner Kontoauszüge angeboten.
    (4.)Die Bezahlung der Anwaltskosten wird mit dem Argument verweigert,daß die Beauftragung(!!) der Rechtsbevollmächtigten VOR Ablauf der Verzugsfristen stattgefunden habe!!!Dazu wird noch behauptet,daß ich als Kläger ja die Anwältin (noch)gar nicht bezahlt hätte.
    Ich kommentiere diesen Unfug mal lieber nicht!
    5.2011 habe ich eine Ratenreduzierung(KEINE Aufstockung!!)beantragt,die auch bewilligt wurde.
    In zwei(!!) Schreiben wurden mir dafür Kosten von knapp €4000.- genannt:"Kreditverlängerungsgebühr"bzw."die Kosten für die Laufzeitverlängerung würden €3950.- betragen".
    JETZT behauptet die Gegenseite,es gäbe eine VEREINBARUNG(!!) über €35.-("Stundungsgebühr"),was keineswegs eine Bereicherung sei.
    Diese Vereinbarung ist frei erfunden!


    Ich bin beeindruckt,mit welcher Frechheit und Dreistigkeit hier "gearbeitet" wird:


    Ignoranz und Lügen sind die Methoden der Wahl der Santanderschen Knechte!


    Jetzt ist meine Anwältin dran,mit der ich schon per Mail Kontakt aufgenommen und auf die ihr vorliegenden Dokumente aufmerksam gemacht habe.

    Jetzt stellt sich nur die Frage, wie hoch die Gerichtsgebühren werden, werden die obigen 3.100,- € als Berechnungsgrundlage herangezogen oder etwa die Gesamtsumme, dann wird es teuer...


    Kalkuliere 10 Prozent des vor Gericht anhängigen Streitwertes als Gerichtskosten und 10 Prozent als Anwaltsgebühr.Die Gerichtskosten sind vorzustrecken;die Anwaltsgebühr wird als Forderung in die Klage aufgenommen(mach den Anwalt darauf aufmerksam;wenn er nett ist,macht er das und fordert seine Gebühr nicht vor Dir als Vorschuss)Wenn Du verlierst,zahlst Du den gegnerischen Anwalt auch.


    Hast Du eine RSV?Wenn ja.hast Du eine Deckungszusage??
    Wenn nein,hast Du schon über Beratungshilfe bzw.Prozeßkostenhilfe nachgedacht bzw.Dich informiert?
    Sind Deine Forderungen wasserdicht oder hast Du Verfahrensrisiken?


    Wenn dein Anwalt sowieso erst Mitte April "loslegen" will,hast Du noch vier Wochen,um alles zu klären...

    Habe ich das jetzt richtig verstanden, -sind das jetzt alles Betroffene, die die Zinsen der BG nicht bekommen haben.


    Das sind alles Betroffene,die gegen die Santander geklagt haben,meistens wohl deshalb,weil sie weder die BG noch die Zinsen bzw.NUR die BG zum Teil(wenn es mehrere Forderungen sind)bekommen haben.


    Da es über 10.000 Klagen sind,gibt es sicherlich noch eine Reihe von anderen Kombinationen bzw.Gründen.

    So soll ich auf Grund der tausenden Klagen die dort anhängig sind doch bitte in den nächsten Monaten (!) von Sachstandsanfragen absehen. Es bleibt abzuwarten, ob die Santander dieses Spiel auf Zeit begrüsst oder vielleicht doch Kosten spart indem man frühzeitig anerkennt. Ich bin da durchaus skeptisch.


    Das genannte Schreiben (mit Datum vom 29.01.2014)liegt mir ebenfalls vor (und hatte ich hier auch schon einmal erwähnt).
    Das ändert aber nichts daran,daß die Gegenseite die Fristvorgaben dem Gericht ankündigen und diese einhalten muß.
    Bei mir ist heute(!!) die letzte Frist einschließlich der vom Gericht gewährten Fristverlängerung vorbei.


    Anwaltliche(!!)Rückfragen wurden bisher immer recht zügig beantwortet,allerdings lag meine Klage schon frühzeitig(Mitte Dezember 2014)dem Gericht vor,so daß ich davon ausgehe,noch ziemlich weit oben auf dem zu bearbeitenden Berg zu liegen.


    Viele tausend Klagen der Betroffenen(>10.000)werden sich auf eine sehr lange Wartezeit einzurichten haben.


    Daher ist dem letzten Teil Deines Beitrags ist nur zuzustimmen und zu hoffen,daß die Erledigung über den freiwilligen Anerkennungsweg (genauso wie von Dir beschrieben) abläuft.


    Das ändert aber nichts daran,daß die Santander eine auf Zeit und formale Richtigkeit der Eingaben spielende Bank ist.

    Ich versteh das jetzt ehrlich gesagt nicht was du schreibst. Wir haben Ombudsmannverfahren laufen, klar. Die Bearbeitungsgebühr wurde von uns zurückgefordert, von dem WIE das zu geschehen hat war nirgends die Rede. Vielleicht ist jetzt aber noch relevant, dass der Kredit bei der Santander gekündigt wurde (total dämliche Sache, und es ein notarielles Anerkenntnis gab, in dem auch eine Summe festgesetzt wurde.


    Die genannten Informationen waren in Deinem Posting nicht enthalten;kein Wunder,daß du meine Hinweise nicht verstanden hast.


    Aber Dein Telefonat mit dem Santander Mitarbeiter scheint ja gefruchtet zu haben,hoffentlich nicht vergeblich......

    Doch,das ist eine Ablehnung:


    Die Santander tut so(oder war es wirklich so??),daß von ihr eine Verrechnung begehrt worden sei.


    Diese lehnt sie ab.


    Erschwerend kommt für Dich hinzu,daß---wie Du schreibst---keinerlei andere Korrespondenz vorliegt.


    Was Du brauchst,sind ein oder besser zwei außergerichtliche Forderungsschreiben von Dir,in denen klipp und klar drin steht,was Du genau und unter Fristsetzung forderst.


    Ich befürchte,daß Du die nicht hast;da sehe ich nur noch einen Termin beim Anwalt.


    Falls Du diese außergerichtlichen Forderungsschreiben hast UND da nicht(!!) drin steht,daß Du mit einer Verrechnung einverstanden bist und/oder eine solche ausdrücklich vorschlägst,versucht Dich die Santander über den Tisch zu ziehen.Dann würde ich über eine Strafanzeige nachdenken....


    Vergiß nicht.DU mußt beweisen,und zwar anhand vorn URKUNDEN!!