Beiträge von IanAnderson2

    Doch,das ist eine Ablehnung:


    Die Santander tut so(oder war es wirklich so??),daß von ihr eine Verrechnung begehrt worden sei.


    Diese lehnt sie ab.


    Erschwerend kommt für Dich hinzu,daß---wie Du schreibst---keinerlei andere Korrespondenz vorliegt.


    Was Du brauchst,sind ein oder besser zwei außergerichtliche Forderungsschreiben von Dir,in denen klipp und klar drin steht,was Du genau und unter Fristsetzung forderst.


    Ich befürchte,daß Du die nicht hast;da sehe ich nur noch einen Termin beim Anwalt.


    Falls Du diese außergerichtlichen Forderungsschreiben hast UND da nicht(!!) drin steht,daß Du mit einer Verrechnung einverstanden bist und/oder eine solche ausdrücklich vorschlägst,versucht Dich die Santander über den Tisch zu ziehen.Dann würde ich über eine Strafanzeige nachdenken....


    Vergiß nicht.DU mußt beweisen,und zwar anhand vorn URKUNDEN!!

    Bei der S-Bank geht so gut wie nix, daher läuft da das volle Programm ab


    Ich vermute mal,daß mit "S-Bank" die Santander gemeint und unter "das volle Programm" Klage beim AG in Mönchengladbach zu verstehen ist????


    Ich bin dort jedenfalls auch dabei und in drei Tagen läuft die letzte (Nach)frist zur Klageerwiderung ab.


    Mich interessiert,ob jemand schon weiter ist und was präzise die Santander gemacht hat bzw.wie sie(wenn sie tatsächlich erwidert hat) argumentativ vorgegangen ist.


    Wer kann dazu etwas beitragen??

    Santander:
    Die Abweisung der Anwaltsgebühren ist NUR dann korrekt,wenn VOR der KLAGEeinreichung KEIN(e) außergerichtlichen Forderungsschreiben(merke:ein sofortiger MB ist NICHT außergerichtlich,der Ombudsmann ist außergerichtlich) unter Fristsetzung(und bei Nicht-bzw.Unvollständigkeitsreaktion)die Bank in (einen)Verzug(sschaden)gemäß §286 BGB gesetzt worden ist.


    Ich gehe davaon aus,daß die äußerst pingelig und sehr formalistisch vorgehen und alles,was dem nicht entspricht,abwehren werden.


    Die Anwaltsgebühren sind IN der Klage als Forderungsbestandteil aufzuführen,wobei auf die Vergeblichkeit der außergerichtlichen Forderungssschreiben hinzuweisen ist.


    Was diese Schmierlappen hier veranstalten,ist verabscheuungswürdig,auch wenn man bedenkt,daß sie die Kosten nach oben treiben wollen,um damit die Forderungsseite "auszubluten".Diese Methodik ist für Banken typisch und wird immer angewendet.
    Darüberhinaus bin ich der (vorläufigen)Ansicht,daß deren beauftragte Kanzlei,eine uns (noch)unbekannte Strategie entwickelt hat,mit deren Hilfe sie die Möglichkeit bekommt,irgendwelche(ihrer Ansicht nach klärungsbedürftige) Aspekte auf den Instanzenweg bis zum BGH zu bringen,wo sie dann zu obsiegen hofft.

    Guten morgen, santander will Anwaltsgebühren nicht zahlen. Was jetzt?


    Es ist so,daß Du oder Deine Rechtsschutzversicherung den Anwalt bezahlen mußt.


    NUR in einer KLAGE kann der Anwalt seine Gebühren gegenüber der Santander geltend machen(die sie dann auch bezahlen MUSS,wenn Du gewinnst).


    Du mußt jetzt prüfen(und mit dem Anwalt beraten),welche Möglichkeiten(und Risiken!!)Du jetzt hast und für Dich kostenmäßig sinnvoll sind.

    Um die Kapitalertragsteuer kommst du nicht herum. Diese wird aber nur für positive Erträge berechnet. Bedeutet: die Zinsen die du erhältst abzüglich der Vertragszinsen ( falls die nicht erstattet werden). Ob die Vertragszinsen erstattet werden müssen habe ich bis jetzt nicht eindeutig klären können. Falls die Vertragszinsen erstattet werden, muss du auf die Nutzungsentschädigung Kapitalertragssteuer Zahlen (nicht für die BertVagszinsen). Falls die Vertragszinsen nicht erstattet werden muss nur auf die Nutzungsentschädigung abzüglich Vertragszinsen Kapitalertragssteuer abgeführt werden. Die Vertragszinsen sind negative Zinsen und müssen den positiven Zinsen gegenüber gestellt werden. So hat es mein Steuerberater erklärt


    Leider(?)ist mir der tiefere Sinn dieser Logik verborgen,denn ich sehe nicht ein,daß ich auf Schadensersatz (und wenn es nur die gezogene Nutzung ist)Steuern bezahlen soll.
    Was ich aber präzise wissen möchte:
    Zu welcher Vorgehensweise bezüglich des von der Santander abgelehnten Freistellungsauftrags hat Dir denn Dein Steuerberater konkret geraten?
    Außerdem würde mich in punkto Begrifflichkeit interessieren,was mit "Vertragszinsen" gemeint ist:wenn Du damit die ganz normalen Darlehenszinsen meinst,dann geht es um diese nun gerade nicht.
    Es geht um vollständigen Schadensersatz für rechtswidrig kassierte Beträge,die sich aus zwei Komponenten zusammensetzen:BG und von der Bank gezogenen Nutzungen.
    Das Gefälligkeitsgutachten von Dr.Behrens,worin dieser sich nicht zu schade ist,Schadensersatz in Einnahmen umzudeuten,ist meiner Ansicht nach,nicht geeignet,diesbezügliche Ansprüche der Banken widerspruchslos zu akzeptieren.


    Falls sich der genannte Steuerberater darauf bezieht,ist seine Grundlage mehr als wackelig.
    Dazu kommt noch,daß weder die Finanzbehörden noch der Gesetzgeber dem bisher gefolgt sind bzw.haben durchblicken lassen,daß sie diese Abgabe für rechtens halten.
    Dazu ergäbe sich noch die ganz praktische Frage,daß die Finanzbehörden Erstattungsansprüche gegen sie als unbegründet zurückweisen würden.


    Soll ich etwa weitere Klagen beim Finanzgericht einreichen??


    Gerne,wenn die RSV bezahlt.


    Ich für meine Teil habe das Schreiben der Santander erstmal abgeheftet und werde das denen zum richtigen Zeitpunkt als gültige Auskunft in Urkundenform(zwei Unterschriften!!) dergestalt unter die Nase reiben(lassen),daß damit die Bank implizit mitteilt,daß sie eben keine Kapitalertragssteuer abführen wird,da allein der Typ Konto(Darlehenskonto)dies verbietet.

    Nach
    § 44a Abs. 2 S. 1 EStG darf ein Kreditinstitut weder die Annahme noch die Ausführung eines Freistellungsauftrages verweigern.


    Danke für diesen Hinweis!


    Allerdings frage ich mich jetzt,welches Vorgehen taktisch jetzt am sinnvollsten ist:


    a)ich mache nichts und halte ggfs.der Santander ihre Ablehnung samt Begründung unter die Nase,da sie ja selbst mitgeteilt hat,daß es zu einem Kreditkonto keinen Freistellungsauftrag gibt
    ODER
    b)ich schicke ihr den bereits fertigen Widerspruch ----wenn sie diesen akzeptiert--- und sorge ggfs.erst recht dafür,daß sie mir die Steuer aufbrummt(was bei meiner Forderung(wenn ich diese bei Gericht durchsetze) von ca.€6500.- immerhin €1625.- ausmacht).


    Ich tendiere zu Lösung a)!


    Hat jemand zu dieser Frage substantiell etwas beizutragen??

    Ich habe seit heute ein kleines,aber wichtiges Indiz dafür,daß die vielfach einbehaltenen Kapitalerstragssteuern rechtswidrig sind oder wenigstens sein können:


    Ich habe der Santander vor einer Woche einen Freistellungsauftrag unter Nennung des Darlehenskontos(sonst habe ich dort keine Konten) geschickt.


    Heute kam die Antwort:


    Der Freistellungsauftrag wurde zurückgewiesen,"da ich bei der Santander kein Konto auf Guthabensbasis führe."


    Meine Schlußfolgerung:um kapitalertragssteuerpflichtig zu sein,ist es unabdingbar,daß es sich um ein Guthabenkonto handelt(womit Kapital erwirtschaftet wird).Ein Darlehenskonto ist daher kein Kontotyp,von dem Kapitalertragssteuern (beispielsweise bei Erstattungen)einbehalten werden dürfen.


    Gut,daß ich das weiß und bei Gelegenheit vorweisen kann.


    P.S.:die Bearbeitung dieser Sache hat nur eine Woche gedauert.........

    Bankomat.


    Dein Optimismus in allen Ehren,aber Du solltest IMMER daran denken:


    a)Banken halten sich für "Gott und Kaiser" gleichzeitig,
    b)(viele)Anwälte aber auch und Gerichte erst recht!
    c)DU kannst noch nicht einmal so schlecht denken wie diese "Instanzen" tagtäglich handeln,
    d)daher können DU und ich nur HOFFEN,daß unsere Anwälte die Tricks der Gegenseite kennen UND die Gegenmittel in UNSEREM Interesse skrupellos anwenden.


    Ich habe von der Santander knapp €7000.- zu bekommen,deren letzte Frist läuft in zwei Wochen ab.
    Dann wird von der Santander entweder gezahlt oder das "Hauen und Stechen" zwischen Fachanwältin für Banken-und Kapitalmarktrecht(die bisher einen guten Eindruck auf mich macht),den Santander -Anwälten und dem Gericht(Richter),von dem ich nicht weiß,mit welcher Grundeinstellung es da rangeht und mir(der auch eine gewisse Ahnung mitbringt)geht dann erst richtig los.


    Hoffentlich rutschen wir nicht auf einer (noch)unsichtbare Bananenschale unversehens aus.

    nwieweit kann man einen angeblichen Service einer Bank kritisieren wo es was bringt?


    Wenn Du eine "professionelle" Antwort willst,mußt Du zunächst Deine "Gleichung mit vier Unbekannten" auflösen:
    1.Unbekannte:was bedeutet für Dich "inwieweit" dh.was willst du erreichen,was willst Du riskieren?
    2.Unbekannte:was ist ein "angeblicher Service"???
    3.Unbekannte:was bedeutet für Dich "kritisieren" konkret?Gespräch am Telefon?Brief an "Qualitätsmanagement"? Kontakt mit Ombudsmann?
    4.Unbekannte:an welcher Stelle fängt für Dich "was bringen" konkret an und--siehe oben--zu welchem kalkulierten Risiko bist Du bereit??


    Der professionelle Rat lautet in Anbetracht der von Dir so angesprochenen Unbekannten:
    a)Verbraucherberatung,aber die Arbeit tust Du dann selbst oder
    b)Fachanwalt,der die Arbeit tut,aber Dir möglicherweise nicht weit genug geht.


    Beachte immer:Banken sind Gott und Kaiser gleichzeitig!!

    Nehmen wir mal an,ich wäre nicht der Kläger,sondern ein von der Santander Verklagter.
    Glaubt hier jemand,daß,wenn ich eine Fristverlängerung beantragen würde,dieser von einem Gericht entsprochen würde,wenn ich als Begründung "Arbeitsüberlastung","vorrangige Fristen" und "Jahresurlaub"angeben würde??????


    Es geht mir nicht darum,daß ich über meine Fachanwältin(und bezahlt von meiner Rechtsschutzversicherung)eingereicht habe,es geht mir darum anzuprangern,mit welcher Frechheit die Santander und deren Anwälte Teile des Justizsystems und dessen Verfahrensmöglichkeiten ganz selbstverständlich mit lächerlichen Begründungen mißbrauchen können UND ihnen entsprochen wird.

    Klage gegen Santander am Amtsgericht Mönchengladbach


    Zum Ablauf:
    -Klage eingereicht am 17.12.2014,
    -Rechnung des Gerichts am 5.1.2015,Rechnung bezahlt am selben Tag,
    -Klage zugestellt am 15.1.2015,
    -Ende der ersten Frist zur Verteidigungsanzeige am 29.1.2015,
    -am selben Tag teilen die Anwälte der Santander(Wendt/Henle)mit,daß die Santander sich verteidigen würde,
    -Fristende für Vorlage der Klageerwiderung am 12.2.2015,
    -am 12.2. beantragen die Anwälte eine Fristverlängerung bis zum 12.3.2015 wegen "Arbeitsrückständen","vorrangigen Fristen" und "Jahresurlaubs des Sachbearbeiters".Die Nachfrist wird vom Gericht genehmigt.


    Dann "kommentiert mal schön!"

    Der Minuspunkt stammt von mir!


    Ich rede hier von der "spanischen Bank"!Ich WEISS aus mehreren Quellen,daß DIESE Bank mit ALLEN schmierigen Tricks arbeitet,und zwar GEGEN die Kundschaft.


    Ist alles hier schon diskutiert worden.


    Ich WEISS auch aus mehreren Quellen,daß diese Bank Meldungen über problemlose Forderungsabwicklungen lanciert,um die Wut der Betroffenen im Zaum zu halten bzw.zu kanalisieren.


    Außerdem:ich WEISS auch aus mehreren Quellen,daß Mitarbeiter der "Spanier" sich und "Nahestehende" zuerst bedienen/bedient haben,aber das dann als "Freudenbotschaft" für die bisher Angeschmierten und systematisch Benachteiligten in die Welt "hinaustrompeten"(lassen).So etwas nennt man Mißbrauch von "Vitamin B(eziehungen)" und Verhöhnung der Opfer.


    Ohne Belege und Darlegung der Abläufe ist es mir unmöglich,Deinen Darlegungen Glauben zu schenken.

    Ich bin happy.
    Santander hat bezahlt. Ohne Anwalt, Ombudsmann etc.


    Thema Bearbeitungsgebühr und Zinsen ist für mich abgeschlossen.


    Viel Glück allen die noch auf Geld warten, ich drück Euch die Daumen.


    Davon glaube ich KEIN Wort!Den letzten Satz fasse ich als Verhöhnung auf!


    Es ist mittlerweile bekannt,daß die ein oder andere Bank in Foren gezielt mit Falschinformationen durch eigene Mitarbeiter "tätig ist."

    So wie ich das überblicke,ist Deine Forderung aus 2004 verjährt,da Du nicht mit den richtigen Mitteln(Mahnbescheid,Ombudsmann,Klage über Anwalt)diese Verjährung rechtzeitig gehemmt hast:dieses hätte tagesgenau(xx.xx.2014)passieren müssen.


    Du wartest leider vegeblich(und bei der Santander auf Kulanz zu hoffen,ist genauso vergeblich)!

    @scorpiX


    1.es bleibt Dir völlig unbenommen,es zu probieren,
    2.es geht nicht darum,daß Dir das BGB ein paar Rechte zubilligt;die kannst Du dann einklagen,wenn es zu spät ist und teuer wird,
    3.es geht darum,was die Bank in ihren AGB stehen hat,um es gegen Dich zu verwenden,
    4.konkret:wer sagt Dir,daß Nr.2 erst praktiziert wird,wenn Nr.1 erfolglos war?


    Ansonsten:lock den Bären aus seiner Höhle und berichte hier,wie es Dir ergangen ist.


    Wir bewegen uns sowieso schon "off-topic".

    a)@NicoW:das ist kein Aufrechnen im Sinne des Gesetzes,sondern ein Verrechnen.Diese Vorgehensweise empfinde ich (natürlich)als schmierig und hinterhältig.Es wäre zu klären,wo das in den AGB als zulässig steht.Weiß ich nicht,weil ich die betreffende AGB nicht kenne.


    b) scorpiX:


    1.Schritt:Dein Darlehen wird sofort in einer Summe fällig gestellt,
    2.Schritt:Alles,was Du bei der Bank sonst noch hast,wird gekündigt,
    3.Schritt:die Geschäftsbeziehung wird gekündigt,
    4..Schritt:Schufaeintrag mit der Unmöglichkeit,irgendwo sonst ein Konto zu eröffnen.


    Es gibt noch mehr:"google" doch mal!


    Kurz:Du bist wirtschaftlich erledigt!!

    Ich bin ein ziemlicher Gegner der Santander.


    Diese fixe Idee mit dem Aufrechnen bringt jeden,der sie versucht in die Tat umzusetzen,in Teufels Küche.


    Warum:


    NUR und ausschließlich UNBESTRITTENENE Forderungen,die GLEICHARTIG sein müssen,dürfen nach einer ganzen Reihe von FORMAL dh.JURISTISCH aufeinander zu folgenden Schritten aufgerechnet werden.


    Sind unsere Forderungen unbestritten?? Nein,sind sie NICHT!!
    Sind unsere Forderungen gleichartig??,Nein,sind sie NICHT!!


    Folge:wer glaubt,er könne "so mal eben" das BGB(Bürgerliche Gesetzbuch),hier ab §387,mißachten,würde vollkommen zurecht von der Santander "eingestielt" und müßte dafür im wahrsten Sinne des Wortes "teuer bezahlen"!


    Wenn jemand einen unbestrittenen(=vollstreckbaren) Titel gegen die Santander hat,sind zwar die Forderungen unbestritten,aber NICHT gleichartig,denn WIR fordern die BGs mitsamt Zinsen,die SANTANDER aber die Bedienung des Darlehensvertrags.Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte und steht SO auch im Urteil des BGH drin!!


    Sollte die Santander nicht zahlen,NACHDEM sie verurteilt wurde,steht es jedem frei,die Vollstreckung mithilfe eines Gerichtsvollziehers zu betreiben und durchzuführen.


    Anders geht es nicht,und das ist schon schwer genug!


    Wer es besser WEISS,möge mich berichtigen,aber bitte mit überprüfbaren Fakten anhand der zu beachtenden Gesetze und Vorschriften.


    Es ist (leider)so,daß Banken sich ein Gesetzeswesen geschaffen haben bzw.die Politik so beeinflußt haben,daß sie die EIGENTLICHE Macht im Staat geworden sind!


    P.S.:ich warte immer noch auf jemanden hier,der mir/uns einen straf(!!)rechtlich zu beschreitenden Weg aufzeigen kann, um diesen beizukommen.Leider bisher ohne Erfolg!!