Doch,das ist eine Ablehnung:
Die Santander tut so(oder war es wirklich so??),daß von ihr eine Verrechnung begehrt worden sei.
Diese lehnt sie ab.
Erschwerend kommt für Dich hinzu,daß---wie Du schreibst---keinerlei andere Korrespondenz vorliegt.
Was Du brauchst,sind ein oder besser zwei außergerichtliche Forderungsschreiben von Dir,in denen klipp und klar drin steht,was Du genau und unter Fristsetzung forderst.
Ich befürchte,daß Du die nicht hast;da sehe ich nur noch einen Termin beim Anwalt.
Falls Du diese außergerichtlichen Forderungsschreiben hast UND da nicht(!!) drin steht,daß Du mit einer Verrechnung einverstanden bist und/oder eine solche ausdrücklich vorschlägst,versucht Dich die Santander über den Tisch zu ziehen.Dann würde ich über eine Strafanzeige nachdenken....
Vergiß nicht.DU mußt beweisen,und zwar anhand vorn URKUNDEN!!