Beiträge von IanAnderson2

    Santander einfachster Gegner.
    da gewinnst entweder per Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil.
    geht wesentlich schneller als Ombudsmannverfahren.




    Woher weißte das?


    Die Schnelligkeit ergibt sich aus den Fristen,welche die Bank zu beachten hat.


    Außerdem wird sie zu einem weiteren Prozeß nicht antreten,weil sie an den BGH Urteilen nicht vorbeikommt.Sie wird nur im Vorfeld a la Standardschreiben 1 und 2 (wie gestern bei mir("zahlen keine Kosten etc")Nebelkerzen werfen.

    Santander einfachster Gegner.
    da gewinnst entweder per Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil.
    geht wesentlich schneller als Ombudsmannverfahren.


    Sehe ich absolut genauso,ist allerdings an vier Voraussetzungen geküpft(wenn man es nicht selbst machen kann/will):


    a)die Existenz einer Rechtsschutzversicherung,die schon bestand,als das/die Darlehen begann(en),um eine Deckungszusage zu bekommen oder
    b)eine ausreichend gefüllte Kriegskasse sowie
    c)die Risikobereitschaft,diese auch in die Waagschale zu werfen,wenn a)fehlt,
    d)ein fähiger durchsetzungsstarker (Fach)anwalt.


    Bei mir treffen a),c) und d) zu,so daß ich auf b)nicht angewiesen bin.


    Für die Santander ist heute bei mir die Frist abgelaufen,innerhalb welcher sie bei Gericht ihre Verteidigungsanzeige vorlegen mußte.


    Trotzdem erschreckt es mich immer wieder,mit welchen hanebüchenen,absurden und komplett unhaltbaren Tricks die aufwarten,um dem Betroffenen Knüppel zwischen die Beine zu werfen versuchen.


    Ich möchte nochmals fragen:gibt es auch strafrechtliche Möglichkeiten,diesem Laden beizukommen??

    @marcelp87


    a)dass die RSV nicht einstandspflichtig ist,ist vollkommen berechtigt,wenn Du das das Darlehen VOR Deinem Beitritt zur Versicherung abgeschlossen hattest("Vorvertraglichkeit"),
    b)bei einem Streitwert von ca.€1350.- liegen die Anwalts-und Gerichtskosten bei jeweils etwa 10 Prozent(macht zusammen ca.€270.-).Es kann aber sein,daß ein Anwalt Dir für die "Erstberatung" nochmals ca.€200.- "aus der Tasche zieht".Das mußt Du klären.
    (Geh nach Möglichkeit zu einem Fachanwalt für Banken-und Kapitalmarktrecht).Du kannst auch versuchen,bei klarer Rechtslage eine Honorarvereinbarung zu schließen.
    Alle Kosten der Klage hat der Verlierer der Klage zu zahlen;Dein Geld ist demnach nicht "weg,"sondern "nur" vorgestreckt.
    c)wenn die Bank bei der Erstattung Dir Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent abzieht,bist Du aber (nochmals) €337.- los.Die kannst Du Dir bei der Steuer wiederholen.

    Santander:


    Die Informationen auf der verlinkten Seite(RAe Bella& Ratzka)bestätigen schon zum damaligen Zeitpunkt(im Sommer 2014 dh.vor den BGH Urteilen im Oktober),daß bei der Santander das Handeln gegenüber dem Kunden der "Forderungsmanagement"-Abteilung vom individuellen Bearbeiter abhängt,an den man gerät.


    Die "Rechtsabteilung" hingegen scheint auf ihre Art und Weise ebenfalls komplett willkürlich und unvoraussehbar zu handeln.


    Neu für mich ist,daß die beiden Abteilungen unabhängig voneinander denken und handeln,so daß die Aussage eines Mitarbeiters meiner Versicherung,die ich nach dem heutigen "Standardschreiben" Teil 2(siehe weiter oben)kontaktierte,wohl absolut stimmig ist,denn er sagte mir,daß bei denen die rechte Hand nicht weiß,was die linke tut.
    Trotzdem würde ich immer noch gerne wissen,ob man auch strafrechtlich gegen diesen Saftladen vorgehen kann.

    Die Methoden der Santander:


    Meine Anwältin hat mit Datum 21.1.2015 ein weiteres "Standardschreiben" der Santander erhalten.Es wird die Zahlung von Zinsen mitgeteilt in Bezug auf eine von drei BGs,wobei diese BG tatsächlich auch am 19.11.2014 erstattet wurde.
    Die Höhe der Zinsen macht etwa die Hälfte(!!) der nach dem bekannten Zinsrechner zu fordernde Summe aus.


    Die Anwältin wird NICHT angesprochen,sondern nur mit "Sehr geehrte Damen und Herren";ein Bezug zu ihrem Schreiben an die Santander vom 10.12. mit Frist 17.12. nach meinen eigenen beiden Forderungsschreiben von Ende Oktober und Mitte November 2014 ist aber durch den Briefkopf herstellbar.


    Dann vermerkt die Santander:
    .....in Bezug auf das Urteil des BGH vom 28.10.2014(welcher Bezug konkret??)teilen wir Ihnen mit,daß die Übernahme der Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung(was??Die Anwältin hat sich anwaltlich vertreten lassen???IHRER steht hier mit einem großen I !!) unter keinem rechtliche Gesichtspunkt(die sind wirklich bescheuert:a)es gibt mehrere Verzugsschäden und b)mindestens ZWEI BGH Urteile)in Betracht kommt.
    Unter dem anerkannten Gesichtspunkt(wo wird in diesem Kontext der folgende Gesichtspunkt "anerkannt"??)einer Schadensminderungspflicht(???)ist ein Vertragspartner nicht berechtigt(die alte Gutsherrenhaltung:Friß oder stirb;die Krümel verteile ich),einfache Sachverhalte(als da wären????)unmittelbar(wie gesagt mehrere außergerichtliche Forderungsschreiben,mehrere Verzugsschäden)anwaltlich überprüfen zu lassen(das kommt nach Santanderauffassung einem Verbot, gleich,sich rechtliches Gehör zu verschaffen) ohne dem Vertragspartner die Möglichkeit einer Klärung der Angelegenheit(nein,ich wiederhole die Fakten nicht nochmals)zu eröffnen.


    Was ich hier lese ist Verweigerung von Schuldnerpflichten mit quasi kriminellen Methoden.


    Wie gut,daß meine Klage gegen die Santander am 15.1. zugestellt wurde und MORGEN die Frist der Verteidigungsanzeige abläuft!!


    Mich interessiert aber noch etwas anderes:


    Wir sind ja hier alle "zivilrechtlich" unterwegs.Ich würde der Santander zu gerne auch "strafrechtlich" auf die Füße treten und wäre für gute Ideen dankbar.

    Ob und wie es weitergeht,hängt von DEINEN Anstrengungen ab.


    Es wird hier bei Finanztip und mindestens ebenso gut bei test.de bestens aufbereitet,was man bei welcher Situation wie tun sollte.


    Von selbst wird nichts passieren.


    Wenn man sich nicht anstrengen kann oder will,greift man zur meiner Ansicht nach besten und schnellsten Lösung:man beauftragt einen Fachanwalt für Banken-und Kapitalmarktrecht.


    Das kostet oder erfordert eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung bzw.man erhält seine Zahlungen an Anwalt und Gericht nach gewonnener Klage zurück.

    Ich sage es jetzt mal ganz einfach und deutlich(auch wenn Ausnahmen die Regel bestätigen):


    Wer seine Ansprüche so schnell und so vollständig wie möglich durchsetzen will,MUSS meiner Ansicht nach den Weg über eine Klage mit einem Fachanwalt für Banken-und Kapitalmarktrecht beschreiten.


    Ich sage voraus,daß bis zu 90 Prozent aller anderen Betroffenen von den Banken "von der Ladefläche gekippt werden".Selbst die "neutralen" Ombudsmänner scheinen dabei schon mitzuhelfen.

    Santander kündigt an,aber zahlt nicht.


    Die entscheidende Frage ist,in welcher Form Euch diese Zusicherung im Sinne einer Anerkennung und Ankündigung zugegangen ist(persönliche Ansprache,Bezug auf die Darhensverträge durch Nennung von deren Bearbeitungsnummer,konkrete Summenbenennung(und Erläuterung)der auszuzahlenden Beträge,usw usw).


    Falls Ihr in dieser Hinsicht nur einen "allgemeinen Schrieb" in Händen haltet UND sich Eure Forderungen auf Darlehen beziehen,die am 31.12.2014 verjährt sind(macht Euch diesbezüglich sachkundig!!),sind die Ankündigungen der Santander NICHTS wert.


    Wenn Ihr konkretisierte Ankündigungen wie oben beschrieben habt:


    a)Anwalt
    b)MB
    c)Ombudsmann


    Ich würde a)nehmen.

    Warum es hier ruhiger ist??


    1.Lt.Feststellung von test.de hat sich die Höhe der Forderungen am 1.Januar von ca.€14 Mrd. auf knappe €4 Mrd. vermindert(Betroffene wußten nicht um den Sachverhalt,konnten sich aus Unkenntnis nicht helfen,wurden von den Banken "abgebürstet" etc etc),
    2.Betroffene scheuen die Kosten,nach MB jetzt das streitige Verfahren zu beschreiten,da sie keine RSV haben und/oder den Ausgang fürchten,
    3.die Entscheidungen der Ombudsmänner müssen abgewartet werden und DAS dauert!
    4.Dazu kommen die ganzen Ausnahmen,Spezialfälle etc etc,die noch gar nicht beim BGH entschieden sind.


    Bei mir selbst ist es in dreI Tagen soweit:bis dahin muß die Santander erklärt haben,ob sie sich gegen meine Klage verteidigt oder nicht.
    Wenn nicht,folgt sofort ein Säumnisurteil.


    Dann wird von denen gezahlt oder der Gerichtsvollzieher tritt mit Vollstreckungsbescheid in Aktion.

    Ich rechne bei mir mal bei der Santander zusammen:


    1.Darlehen 1 mit €800.- BG in 2005
    2.Darlehen 2 mit €1150.- BG in 2008
    3.Kreditverlängerung mit BG von €4000.-(!!) in 2011


    Summe:€5950.-,dazu sind noch ca.€2000.- an Zinsen zu beanspruchen----->Gesamtforderung:€8000.-(!!)


    Erhalten habe ich:BG aus 2.,noch offen: ca.€6850.-


    Klage an die Santander läuft,wurde am 15.1. dort zugestellt.Versicherung bezahlt,bisher sind der Santander €800.- an Kosten zu "übertragen".


    Meine Rechtsschutzversicherung wird die Santander(und andere Banken) in der nahen Zukunft für bisher(!!)ca.10.000 Versicherte verklagen.

    readybank:


    Die einzige Antwort,die ich Dir geben kann,ist,daß Du Deiner Anwältin verdeutlichst,daß ein entsprechendes Schreiben ihre Aufgabe ist.


    Wofür hast Du die denn sonst mandatiert??


    Begründung:


    Abgesehen davon,daß ich neben der üblichen Mandatsübertragung mit meiner Anwältin noch eine zwischen uns bestehende vertragliche Abmachung habe,worin u.a. steht,daß es mir ausdrück lich NICHT erlaubt ist,mit der Gegenseite IRGENDWELCHE Kontakte aufzunehmen oder zu korrespondieren,macht genau eine solche Vereinbarung Sinn.


    Der Sinn besteht nämlich darin,daß Du als rechtlicher Laie in einem schwebenden Verfahren bei einem eigenen Schreiben Gefahr nicht reversibler(nicht umkehrbare)Rechtsnachteile zu befürchten hast.


    Mein Vorschlag:
    Fordere Deine Anwältin unter Darlegung meiner Argumente auf,dieses Schreiben auftragsgemäß auszuführen oder entziehe ihr das Mandat.
    Kläre aber die Folgen unter Darlegung des Sachverhalts VORHER mit Deiner Versicherung,damit diese eingreifen kann,indem sie(die Versicherung) evtl.ihrerseits die Anwältin über ihre Pflichten belehrt.
    Allerdings:Mandatswechsel sind nicht kostenlos,bereits abgerechnete Geschäftsvorfälle müßtest Du bei einem neuen Anwalt nochmals(je nach Streitwert evtl.mehrere hundert Euro)selbst bezahlen.

    JETZT weiß ich auch,was genauso die Santander in ihrem Standardschreiben mit "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" meint:


    Man mache die Leute mürbe und biete ihnen dann drei Viertel ihres Anspruchs.


    Das werden die Leute nehmen,wir haben gespart und unsere Ruhe!


    Wenn ich die Möglichkeit einer von der Rechtsschutzversicherung gedeckten Klage nicht gehabt hätte,würde ich das Angebot wahrscheinlich auch annehmen.

    Wieso...der RA hat ja nur einen Brief geschrieben an die Santander.Kein MB und keine Klage.
    Nun ist die Sache erledigt und den Rest der Zinsen wollte ich nun über den Ombudsmann eintreiben.
    Ich habe ja in der Sache aktuell KEINEN RA beauftragt.


    Weiter oben las sich das noch ganz anders(jedenfalls nach meinem Verständnis).


    Wofür hattest Du präzise den Anwalt mandatiert??

    mserra:


    Dein Frust ist größtenteils nicht gerechtfertigt:


    1.in Deiner Mandatierungsvollmacht an den Anwalt steht mit 99%er Sicherheit drin,daß er u.a.berechtigt ist,für Dich bestimmte Zahlungen entgegenzunehmen.Da Anwälte sich gleichzeitig IMMER ausbedingen,daß die GESAMTE Korrespondenz(dazu zählen auch Zahlungen an den Mandanten)NUR über sie zu laufen hat,gilt Deine Willenserklärung gegenüber der Santander nicht.
    2.mit der Zahlung der Zinsen(auch wenn die Höhe strittig ist),ist das erteilte Mandat zu Ende.Da Du offensichtlich keine Versicherung hast,die für die RA Kosten eintritt,mußt Du bei Weigerung der Santander den RA bezahlen.Es lag demnach nahe,daß Dein Anwalt seine Rechnung von Deiner Erstattungssumme abgezogen hat.
    3.da Du bereits mit Anwalt "gearbeitet" hast,ist Dir der Weg zum Ombudsmann versperrt(das steht garantiert in der Verfahrensordnung),daher hast Du nur noch die Wahl,die Sache auf sich beruhen zu lassen ODER den Anwalt neu zu mandatieren(evtl.mit Prozeßauftrag mit allen Kosten und entsprechendem Vorschuß)ODER einen anderen Anwalt zu mandatieren.
    4.da ich keine Ahnung habe,worum es präzise geht,ist evtl.der Weg über einen(erneuten???) MB auch (noch)möglich.


    5.die gute Nachricht zum Schluß:meiner(!!) Kenntnis nach muß die Santander (auch)für außergerichtliche RA Kosten aufkommen,besonders dann---wie bei Dir geschehen---die Forderungen dem Grunde nach durch die Zahlung der BG und der Zinsen(wenn auch hier nicht der Höhe nach)anerkannt wurden.Da mußt Du aber unbedingt klären BEVOR Du Dir über Deine Strategie klar geworden bist,denn was Du Dir ab jetzt noch "antun" willst,ist ganz allein Dein Geld und Deine Entscheidung,Niederlage und Verlust inbegriffen.

    Negativ:


    §277,Absatz 2 ZPO:


    "Der Beklagte(hier die Bank)ist darüber,daß die Klageerwiderung durch den zu bestellenden Rechtsanwalt bei Gericht einzureichen ist,und über die Folgen einer Fristversäumnis zu belehren."


    Ist meiner Ansicht nach nur als Verpflichtung bezüglich der Qualifikation des die Klageerwiderung Einreichenden zu verstehen.

    Zum Thema "Santander-Klage":


    Nachdem ich am 5.1.2015 die Kostenrechnung des Gerichts bezahlt habe,habe ich heute mal wegen der Klagezustellung beim AG in Mönchengladbach angerufen:


    Die Klage wurde der Santander am 15.1. förmlich zugestellt.Seitdem tickt die Fristenuhr:


    a)zwei Wochen(konkret bis 29.1.2015),um eine Verteidigungsanzeige einzureichen,sonst gibt es ein Versäumnisurteil.Natürlich kann auch die Anerkenntnis der Forderung mitgeteilt werden,
    b)auf Antrag weitere zwei Wochen,um die Verteidigungsschrift NUR durch einen Anwalt einzureichen.Wenn das nicht passiert:Versäumnisurteil.

    @lanAnderson2 (S. 529)


    Können Sie Ihre Frage einmal verständlich formulieren? Wer will 'mal so eben' in einen MB vollstrecken? Wie ich geschrieben habe, kann man aus einem Vollstreckungsbescheid - wie aus einem Versäumnisurteil - vollstrecken!


    Ich selbst habe mit meiner rhetorischen Frage("ach man kann gegen einen vom Antragsgegner ohne Begründung widersprochenen MB vollstrecken.")ausdrücken wollen,daß dies eben nicht geht.


    Deutlicher:mir scheint,daß Sie bezüglich meines Beitrags zuvor,der eine ANTWORT auf eine Sachstandschilderung des Forianers lp9oo auf Seite 527 war,diese Sachstandsschilderung in Ihrer Kritik an meiner Antwort nicht berücksichtigt haben.


    Habe ich mich jetzt verständlich ausgedrückt??