Beiträge von IanAnderson2

    Ich möchte einige Gesichtspunkte festhalten,die ich von der Website "meiner" Volksbank zum Thema "Sicherheit" entnommen habe:


    Wenn der TE sich irgendwann einmal die Mühe gemacht hätte,den Button "Sicherheit" und die dort befindlichen ausführlichen Inhalte,Darstellungen und Hinweise zur Kenntnis zu nehmen UND zu beachten,wäre das jetzige Malheur NICHT passiert!


    Die Bank wird berechtigterweise sagen "Selbst schuld",denn Du hast den "Abräumern" selbst die Tür geöffnet.Wir sind daher aus jeglicher Verantwortung und Kulanzverpflichtung raus."


    Der Hinweis mit dem spezialisierten Rechtsanwalt ist zwar gut gemeint,aber nicht zielführend.Außerdem wirft man hier noch unnötig Geld zum Fenster raus OHNE materielle Kompensation zu erlangen.


    Meiner Ansicht nach kann der TE froh sein,wenn die Bank Ihn nicht für Schadensersatzanspüche in Regress nimmt.

    IanAnderson2: Korrespondiert dieser Pfeil eigentlich mit dem quartalsweise berechneten Basisscore oder bildet er nochmal etwas anderes ab? (und verändert er sich in kleineren Abständen als einmal pro Quartal?


    Lt.Auskunft des Filialleiters der hiesigen Volksbank ist die Position des Pfeils die Zusammenfassung ALLER Scoretypen(Banken,Handel etc etc) und verändert sich NICHT solange der Betreffende KEINE "Aussetzer"(oder das was der Algorithmus dafür hält)"produziert".Er hat mir gesagt,daß wenn ich beispielsweise bei einem Kredit Zahlungserleichterungen wie zB.eine Ratenaussetzung beantrage und bewilligt bekomme,sich dieser Vorgang auf die Position minimal auswirkt.


    Wenn so etwas oder ähnliches häufiger vorkäme,würde sich die Position signifikant nach rechts verschieben,auch wenn der Basisscore gleich (gut)bliebe,was aber im Ergebnis zu einer Verweigerung einer weiteren Kreditausweitung führe.

    1.die SCHUFA ist ein kommerzielles Unternehmen,deren "Basisscore" (auch)die Bonität des Kunden anzeigt,

    2.generell beträgt bei Dir die Wahrscheinlichkeit,daß Du Deine Verbindlichkeiten bzw.Deine Möglichkeiten(auch wenn Du sie NICHT in Anspruch nimmst)nicht bedienst,ca. 20 Prozent,

    3.damit bist Du NICHT zahlungsunfähig,aber ein zu hoher Risikofaktor,

    4.bei der Gewährung eines Darlehens,einer Kreditkarte o.ä.ist die Position des Bewertungspfeils der entscheidende Faktor,

    5.das heißt im Klartext:je weiter links in der Abteilung "geringes Risiko" desto besser,je näher an der Mitte(Abteilung "mittleres Risiko") desto schlechter,

    6.ab dem mittleren Risiko oder schlechter bekommst Du NIRGENDWO irgendwelche Zahlungsmittel,

    7.selbst wenn Du jetzt(!) drei von vier Kreditkarten und drei von deinen Konten auflöst,bleiben diese noch drei Jahre in Deiner SCHUFA gespeichert;Dein Score und der "Bonitätspfeil"werden sich nur sehr langsam(anfänglich so um 0,5 Prozent pro Jahr) wieder in die richtige Richtung bewegen,

    8.nach LÖSCHUNG(nicht:Erledigung) der Kreditkarten und Konten in drei Jahren beschleunigen sich Score und Bonität wieder,so daß Du in ca.5 Jahren Deine "alte Bonität)wieder hast.Die Auskunft mit den 5 Jahren ist absolut richtig!!

    9.Du hast hoffentlich gelernt,was Du angerichtet hast und ziehst die entsprechenden Schlußfolgerungen daraus.

    Ich gehe mal davon aus,daß seinerzeit ein Stromliefervertrag abgeschlossen wurde.


    In diesem Vertrag sind auch die für den Lieferanten bindenden Preise des Stroms über den Lieferzeitraum einschließlich der Nebenkosten(Zähler etc) aufgeführt.Diese einmal genannten und vertraglich bindend abgemachten Preise dürfen(!!) nicht zum Nachteil des Kunden im nachhinein geändert werden.Die Irrtumseinrede des Lieferanten ist wegen Vertrauensschutz nicht möglich und unzulässig.


    Ich würde wie folgt vorgehen:

    Verlange vom Lieferanten die Rechtsgrundlage(n)seines Begehrens einschließlich der anwendbaren Passagen seiner AGB.

    Teile ihm weiterhin mit(unter Fristsetzung "....bis zum...." (Datum!!! einsetzen),daß Du bis zur Mitteilung der von Dir verlangten Auskünfte die Zahlung verweigerst UND bei Nachweis(!!) Deiner Zahlungspflicht dieser unverzüglich nachkommen wirst.


    Zum Abschluß schreibst Du noch,daß Du eine einvernehmliche Regelung auch im Interesse einer fortgesetzten Kunden-Lieferanten-Beziehung anstrebst.


    Was Du bekommen hast ist nichts weiter als ein Versuch Dir Angst einzuflößen nach dem Motto:"Man muß nur genügend Dreck gegen die Wand werfen und es wird schon etwas hängen bleiben."

    Es gibt verschiedene Gebührenordnungen und damit verschiedene Verjährungsfristen.


    Frage bei dem Gericht nach der Rechtsgrundlage seines Bescheides und bitte um eine entsprechende Erläuterung.Bitte ebenfalls um Fristverlängerung des Zahlungstermins,mit der Begründung,daß Du Dich sachkundig machen mußt und teile gleichzeitig mit,daß Du bei Nachweis der Richtigkeit der Forderungen den fälligen Betrag bezahlen wirst und ob gegebenenfalls eine Ratenzahlung eingeräumt würde.


    Dann googlest Du nach der mitgeteilten Rechtsgrundlage und arbeitest die Gebührenordnung durch.Hast Du berechtigte Einwände legst Du Widerspruch ein und lieferst diesen beim Rechtspfleger des Gerichts ab.


    Viel Glück!!

    Guten Abend,

    es geht hier NICHT um (Ver)käufe,sondern um Einstellgebühren(wie Du selbst schreibst),die damals (noch)erhoben wurden.

    Mittlerweile werden diese übrigens von Ebay nicht mehr erhoben.Dieser Typ von Forderung unterliegt NICHT der Verjährung.

    Bezahl die €47.- und laß Dich "in Gnaden" wieder aufnehmen!

    Es geht um §280 BGB:schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht(hier:Nichtzahlung der Erstrate).

    Diese Vertragsverletzung ist höherrangiger als Deine Kündigung,denn es lag kein Sonderkündigungsrecht vor,auch wenn die Mitteilung neuer Preise erst nach Vertragsabschluß erfolgte.Das ist aber nicht zu beanstanden.


    Bei allem anderen hast Du dich auf einen "Nebenkriegsschauplatz" locken lassen,der Dich teuer zu stehen kommen wird,wenn Du nicht einlenkst.


    Fazit:zahlen-Gas beziehen-und in 2022 rechtzeitig kündigen.


    ODER


    Fachanwaltliche Erstberatung zu ca.€250.-,wo Du höchstwahrscheinlich,dem guten Geld noch schlechtes hinterherwirfst,weil meine obige Einschätzung vom Fachanwalt geteilt wird.

    Es war klar,daß früher oder später die "Gangsterbrigade" auch auftauchen würde.


    Dazu kommt noch,daß ich dem TE absolut kein Vertrauen entgegenbringe.Für Vertrauen ist sein Geschreibsel unbrauchbar und es ähnelt viel zu sehr dem Spruch "Hasse mal nen €,krisse auch wieder."

    Ich habe vor einigen Jahren bei Advanzia dieselbe Erfahrung gemacht.


    Die Angelegenheit solltest Du wie folgt bearbeiten:

    1.Schritt:

    Du schreibst(!!)an Advanzia und widersprichst dem Abbuchungsposten und erklärst,daß Du diese Abbuchung weder autorisiert noch selbst durchgeführt hast UND daher davon auszugehen ist,daß die Abbuchung in betrügerischer Absicht vorgenommen wurde.Du forderst Advanzia auf,Deine Karte mit sofortiger Wirkung zu sperren und Dir eine neue Karte auszustellen.

    2.Schritt:

    Advanzia wird Dir nach einigen Tagen ein ausführliches Formular zusenden,welches Du auszufüllen hast und mit einer eidesstattlichen Erklärung endet.Höchstwahrscheinlich wird Dich Advanzia auffordern,Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die Kopie der Anzeige Ihnen zuzusenden.

    3.Schritt:

    Der beanstandete Posten wird Dir vorläufig dh.bis zur Klärung der Sache auf Deinem Kartenkonto gutgeschrieben und Du erhälst nach ca 2 Wochen eine neue Karte.


    Stellen sich Deine Angaben als unwahr heraus,wird Advanzia Dich wegen Betrugs anzeigen.Sei also ganz sicher,daß Deine Angaben richtig sind.

    Es ist doch für die Bank sehr lukrativ, wenn der Kunde dauerhaft im Soll ist.

    Auch hier darf ich Dich korrigieren:


    meine VB erlaubt(!!)das "Verbleiben" im Dispo OHNE Unterbrechung nicht länger als 6 Monate.


    Wird der Disporahmen vom Kontinhaber auf Aufforderung nicht zurückgeführt,besteht das von Dir zitierte "Gesprächsangebot" darin,daß ihm(dem Kontoinhaber)ein Rückführungsdarlehen aufgezwungen wird und(!!)er während der Rückführung das Konto NUR "im Haben" führen darf.

    Dazu kommt dann,daß das "Kontomodell" auf ein anderes (kostenungünstigeres)zwangsumgestellt wird.


    Habe ich alles selbst mitgemacht.Nach erfolgreicher Beseitigung der Störfaktoren(im niedrigen vierstelligen Bereich) ist mir der rote Teppich ausgerollt worden.


    "SO (wie von mir beschrieben) "geht Bank heute".Alles andere ist nur Augenwischerei bzw.Heuchelei,denn die Knallhartmechanismen greifen unerbittlich zu,wenn der achso geschätzte Kunde nicht spurt bzw.funktioniert.

    Die gemachten Ausführungen beziehen sich auf meine kontoführende Volksbank Düsseldorf-Neuss.


    In der Filiale an meinem Wohnort wurde mir der Sachverhalt genau so wie von mir geschildert(Bedingungszusammenhang Konto-Dispo-Kreditkarte) dargelegt (zu 100 Prozent).


    Vielleicht hat Deine Genossenschaftsbank andere Regularien oder die Bedingungen haben sich mittlerweile geändert.