Beiträge von IanAnderson2

    Guten Morgen,

    eine Debitkarte ist dazu da,am Geldautomaten Geld zu ziehen,wenn Du keine Bank-Card hast bzw.nicht dabei hast.

    Der "gezogene"Betrag wird Deinem Konto SOFORT belastet.

    Da Deine Bonität nicht feststellbar ist,wird so eine Karte bei Buchungen o.ä.nicht akzeptiert.


    Einzelheiten erfährst Du,wenn Du Dir die Mühe machst,solche Dinge mal zu googeln.

    Es besteht ein ziemlicher Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

    Bei ersterer besteht für die Versicherung ein viel größerer Spielraum ihre Leistungsverpflichtung zu verneinen und den Versicherungsnehmer auf dem Klageweg finanziell ausbluten zu lassen.

    Ich hoffe,Du weißt jetzt,was Du zu tun hast.

    Für Dein Konto schließt Du mit der Bank einen Girovertrag;damit ist die Existenz des Kontos "aktenkundig",auch bei der SCHUFA.

    Für den "Dispo",offiziell "Kontokorrentkredit" schließt Du mit der Bank einen separaten Vertrag,nachdem Du einen Dispo beantragt oder Dir dieser angeboten wurde(und du eingewilligt hast).Dieser Dispo erscheint NICHT in Deiner SCHUFA!

    Damit hat sich Deine Frage erübrigt.

    Im übrigen empfehle ich Dir,mit Deiner Bank ein Beratungsgespräch zwecks "Aufklärung" zu vereinbaren.

    P.S.:Banken vertrauen Dir NICHT!!!!!! Banken schließen Verträge(genau wie alle anderen,mit denen Du Geschäfte machst oder Dir Geld leihen).Wenn was in Deinem Leben schiefgeht und die Bank oder die SCHUFA(das ist ein kommerielles Unternehmen!!)dies erfahren,bist Du geliefert.

    Gerne:

    Eine der Voraussetzungen für die Ausgabe einer Kreditkarte besteht darin,daß die Bank Dir einen Dispokredit eingeräumt hat(normalerweise ca.das 2-3fache Deines Netto-Lohneingangs).


    Der Verfügungsrahmen Deiner Kreditkarte beträgt in der Regel 50 Prozent Deines Dispos.


    Du darfst den Dispo aber nur über ca. 3-6 Monate ununterbrochen ausschöpfen,danach wird er Dir gekündigt und dein Konto muß im Haben geführt werden.

    Demnach muß bezogen auf die zeitliche Begrenzung Deines Arbeitsvertrages der Algorithmus der Bank befürchten,daß Du aufgelaufene Verbindlichkeiten durch Dispo und Kreditkarte nicht zurückführen kannst.

    Nach dem Verständnis der zugrundeliegenden Regularien("Basel 2 und 3")sind die dargestellten Mechanismen dazu da,den Kunden vor einer ihn zugrunde richtenden Schuldenspirale zu bewahren,und zwar mindestens(das läuft über eine verbindliche Selbstauskunft mit entsprechenden Nachweisen) so lange er nicht in einer unkündbaren Stellung ist und ein akzeptables Einkommen hat.


    Fazit:Du bist ein in den Augen des für die Bank geltenden Algorithmus ein zu unsicherer Kunde.


    Meine Ausführungen beziehen sich Auskünfte des Filialleiters meiner genossenschaftlichen Bank,die ich im Laufe der Zeit erhalten habe.Andere Banken werden davon ---wenn überhaupt----nur minimal abweichen.

    Du mußt begreifen,daß nur der gläserne Kunde für eine Bank ein guter Kunde ist.

    Die Algorithmen der einzelnen Banken unterscheiden sich nur geringfügig voneinander;die einen lassen eine Idee mehr Risiko zu als die anderen.

    Fall Du jetzt auf die Idee kommen solltest,bei mehreren Instituten eine Kreditkarte zu beantragen,wird Dir das Deine SCHUFA verhageln und damit Deine Bonität für alle möglichen Anschaffungen in den Keller gehen.

    Kreditkarten sind normalerweise auf eine Gültigkeit von drei bis vier Jahren angelegt.Dein Einkommen ist aber nur für ein Jahr sicher.Es liegt demnach nahe,Dir die Ausgabe einer Kreditkarte zu verweigern.

    Abschließend ist noch zu sagen,daß der Verfügungsrahmen einer Karte die Hälfte Deines Dispos ausmacht(wenn Du einen solchen hast) und dieser wird Dir nicht für alle Ewigkeiten zuerkannt,sondern nur für ein paar Monate.Ein weiterer Grund,Dir eine Kreditkarte zu verweigern.

    Es ist ganz simpel:


    Frage:warum tun Banken das?


    Antwort:weil sie es können.


    Außerdem:Du wirst nicht(auch nicht quasi)erpreßt.


    Wenn Dir das Vorgehen der Bank nicht gefällt,geh dagegen(anhand der AGB oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung) vor,aber so und zum richtigen Zeitpunkt,daß Du nicht den kürzeren ziehst.


    Deine Sichtweise bezüglich dürfen oder nicht dürfen ist insofern naiv,daß Du in der schwächern Position bist,u.a.,weil Du etwas von der Bank willst und nicht etwa umgekehrt.


    Meine Erfahrung beruht darauf,daß ich vor Jahren in einer mit Deiner vergleichbaren Angelegenheit es zuerst selbst mit dem Justitiariat der Bank ERFOLGLOS probiert habe(Ursache:das Justitiariat korrespondiert und telefoniert NICHT mit Kunden),dann habe ich es mithilfe meiner Rechtsschutzversicherung fachanwaltlich probiert:ERFOLGLOS(Ursache:die Bank hat die Fachanwältin mit irgendeinem Lari-Fari "abgebürstet",zum Schluß habe ich es mit dem von mit weiter oben beschriebenen Weg(mit dem Leiter des Kundenbeziehungsmanagements)probiert:in weniger als 24 Stunden(!!)hatte ich telefonisch einen mehr als tragfähigen Kompromiß.Ursache:der Leiter des Kundenmanagements hat gemerkt,daß ich kein Betonkopf bin und hat zu mir wörtlich gesagt:"ich werde unseren Kompromiß der Justitiarin gegenüber als zu exekutieren anordnen"(!!).


    Das heißt im Klartext:Hierarchie in der Bank geht vor Rechtslage und Einmischung von außen.

    Du befindest Dich bezüglich der von Dir bewerkstelligten Anschlussfinanzierung konkret des Geldflusses eindeutig in der schwächeren Position Rechtslage hin oder her.


    Wenn Du jetzt wegen der €250.- "Zicken machst",trittst Du eine Lawine zu Deinen Ungunsten los.


    Ich würde wie folgt vorgehen:


    Du wartest bis der Ablösebetrag vollständig geflossen ist.


    In der Zwischenzeit machst Du Dich bezüglich der Rechtslage genauestens(!!) sachkundig(aber bitte nicht a la "ich habe gehört/gelesen")und der dazu gehörigen höchst(sprich BGH)richterlichen Urteile samt Aktenzeichen und Begründungstext.


    Wenn Du dann immer noch der Ansicht bist,daß Du die €250.- unrechtmäßig gezahlt hast,wendest Du Dich an den Ombudsmann der Bank,die Dir den Betrag in Rechnung gestellt hat.


    Die meiner Ansicht und Erfahrung(!!) nach bessere und mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreiche Lösung besteht darin,ein persönliches Schreiben dh.keinen(!!) Musterbrief(denn ein solcher signalisiert der Bank,daß Du Dein Anliegen nicht weiter ernst meinst bzw.nicht verstanden hast bzw.nicht argumentativ als Person(!!)darlegen willst/kannst)zu verfassen und dieses an die Leitung des Kundenbeziehungsmanagements zu richten und dieses zu bitten in der Sache zu entscheiden und/oder eine verbindliche Stellungsnahme des Justitiars der Bank beizubringen.


    Damit hast Du dann eine verwertbare Auskunft bezüglich des Rechtsstandpunktes der Bank zur ggfs.weiteren Verwendung in der Hand.


    Ich finde es unverantwortlich Dir selbst gegenüber,vor(!!) Abwicklung der finanziellen Transaktion "aufzumucken" und deren Abwicklung dadurch selbst zu sabotieren.


    Noch ein Hinweis:die von Dir genannten Gebühren dienen zwei Zwecken:a)die Bank hat durch Deine neue Finanzierung einen beträchtlichen und zusätzlichen Aufwand,den sie gegenüber der anderen Bank aber nicht in Rechnung stellen darf,da wiederum das Justitiariat der anderen Bank sich dagegen wehren würde,so daß diese Last dem Kunden aufzubürdet wird und b)der Wechsel des Kunden für die Bank einen Einnahmeverlust bedeutet,denn auch Banken stehen in Konkurrenz zueinander.Dem Kunden wiederum muß klargemacht werden,daß sein "Wechselgewinn" z.B.duch geringere Zinsen in Wirklichkeit gar keiner ist.

    Guten Abend,


    die nächste Enttäuschung wartet schon auf Dich,denn Deine Rechtsschutzversicherung wird Dir den ins Auge gefaßten Anwaltswechsel nicht finanzieren.


    Begründung:in ein und derselben Angelegenheit bezahlt eine Rechtsschutzversicherung nur einmal(!!) einen Anwalt.Ausnahme:der erste Anwalt(hier Gansel)verzichtet auf sein Honorar,und das wird nicht passieren.


    Ich würde an Deiner Stelle das verdoppelte Vergleisangebot annehmen,denn mehr wirst Du nicht bekommen.Von daher gesehen hat Gansel---bis auf das verspätete Erscheinen Deiner Anwältin----die Sache professionell abgewickelt,denn genauso laufen die Dinge in Angelegenheiten wie Deiner heutzutage.

    Ich bin wahrhaftig kein Freund der Santander Bank,aber in diesem Fall hat die Bank recht:


    Ein "Charge Back" ist nur unter zwei Aspekten berechtigt:


    a)die Zahlung einer Leistung wurde vom Kunden nicht autorisiert,
    b)die bezahlte Leistung wurde vom Leistungserbringer schuldhaft(!) nicht erbracht.


    Höhere Gewalt und/oder Stornierung gehören nicht dazu.


    Der Kunde ist beweispflichtig dafür,daß seine Ansprüche--auch im Rahmen der AGB der Bank--berechtigt sind und hat seine behaupteteten Ansprüche gemäß den Regularien der ausgebenden Bank und/oder der Kreditkartenorganisation abzuwickeln.


    Bank und Kartenorganisation sind NICHT wie Paypal mit einem Käuferschutz ausgestattet.

    Laß die Finger von dieser windigen Finanzagentin,die mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Auftrag des organisierten Verbrechens tätig ist,das im Ausland sitzt.


    Die Hintermänner sind natürlich nicht greifbar und Du stehst ganz alleine da.


    Du wirst Dein Darlehen NIEMALS bekommen,Dir wird aber gegen Zahlung von hohen Gebühren und Abschluß von Versicherungen etc etc immer wieder vorgegaukelt,daß nur noch "ein Schritt" bis zur ausreichung zu erfolgen hat.Diese Schritte werden immer teurerer und am Ende hast Du dich ruiniert(finanziell und psychisch).



    (edit: Gekürzt wg Beleidigung. /mod)

    Danke für die Aufklärung!


    Du solltest Dir jetzt die AGB der beteiligten Banken zum Thema Zahlungsverkehr vornehmen.Dann schreibst Du den Banken und zitierst die entsprechenden Passagen,insbesondere die zu den Sorgfaltspflichten und Deinen Schadensersatzansprüchen bei fehlerhafter Ausführung.


    Meiner Ansicht nach solltest Du eine gütliche Kulanzregelung anstreben.


    Viel Glück!!

    Guten Abend,


    Kredikartenkonten sind NICHT dazu da,Beträge von diesen auf Girokonten zu überweisen,daher hat die Norisbank diese Transfers abgelehnt und für die Rücküberweisung zu Dir jeweils €50.- als Gebühr berechnet.


    Konsultiere für meine Aussagen doch mal die AGB der Norisbank und deren Gebührenverzeichnis.


    Was den Ombudsmann betrifft,solltest Du die diesbezügliche Verfahrensordnung lesen(ich gehe davon aus,daß dort drinsteht,daß es NICHT Aufgabe des Ombudsmann ist,für seine Entscheidung beweiserhebliche Unterlagen bei den Beteiligten anzufordern.


    Das einzige,was jetzt noch helfen könnte,wäre ein wohlformuliertes Schreiben an den/die Verantwortliche(n )für Kundenbeziehungen bei der Norisbank mit ALLEN relevanten Unterlagen und der Bitte um Kulanz mit der Begründung,daß Du die Überweisung von der Advanzia-Bank auf Dein Girokonto aus Unkenntnis des oben beschriebenen Verbots vorgenommen hast.
    Wird die Kulanz abgelehnt,bleibt Dir nichts anderes übrig,die Sache als "Lehrgeld" abzubuchen.

    Ich würde nach dem Motto handeln,daß der Klügere nachgibt und von dort wegziehen.


    Das Geld,welches dieses Verfahren noch kosten könnte,ist zum Fenster rausgeworfen,das Verfahren selbst ist geeignet,Euch den letzten Nerv zu rauben.


    Denkt doch mal objektiv:Ihr seid die ungeduldigen Pedanten und Euer Nachbar der brachiale Egozentriker.Es ist egal,wer "im Recht" ist,denn Ihr habt schon einen Gutteil Eures Seelenfriedens ruiniert (bekommen).


    Wollt Ihr Ihr alles opfern??

    Ganz einfach:


    Du nimmst Deinen Abrechnungsbogen des betreffenden Monats,den Du per Brief oder Mail erhalten hast.Du kopierst diesen und unterstreichst die betreffende Abbuchung,schreibst einen Dreizeiler "Hiermit widerspreche ich der gekennzeichneten Abbuchung,weil ich diese weder durchgeführ,veranlaßt noch autorisiert habe.Ich wünsche eine sofortige Gutschrift des Betrags auf mein Kartenkonto."


    Diesen Widerspruch mußt(!!) Du innerhalb von vier oder sechs Wochen (je nach Bank und AGB unterschiedlich)der Bank zugeleitet haben.Es gilt das Ankunftsdatum,sonst verfällt der Widerspruch.


    Wahrscheinlich erhälst Du einen Fragebogen,auf dem du weitere Angaben machen mußt.Besonders positiv zu Deinen Gunsten ist die Kopie einer Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei bezüglich der beanstandeten Abbuchung.


    Die Bank wird Dir bis zum Abschluß ihrer Untersuchungen den Betrag vorläufig gutschreiben.Falls Deine Angaben nicht stimmen,wird(!!)die Bank a)Deine Karte sperren und b)einem Zentralregister melden,wodurch sichergestellt wird,daß Du NIE WIEDER irgendwo oder von irgendjemandem eine Kreditkarte bekommst. Möglicherweise bekmmst DU eine eine Anzeige wegen Kreditkartenbetrugs mit allen ihren negativen Folgen.


    Betrachte Dich als gewarnt und überlege Dir genau,ob Du im Recht bist.

    Ich habe das Gefühl,daß hier eine Verwechslung vorliegt:


    Die 120 Tage-Frist bezieht sich darauf,daß danach Verjährung eintritt dh.daß beiderseitige Leistungsanspruchsbegehren erloschen sind.


    Die 4-oder 6-Wochenfrist(je nach Bank)bezieht sich darauf,bis wann eine Rückbuchung("charge-back") beantragt sein muß.

    Kurz und knapp:


    Deine Annahme hält den Tatsachen nicht stand!


    Man nennt das die "normative Kraft des Faktischen".


    P.S.:weiter oben habe ich meine Erfahrungen ausführlich benannt und begründet.

    Wie lange gilt das Chargeback normalerweise? Oder ist das von Institut zu Institut verschieden

    Ganz einfach:Konsultiere Deine Kartenabrechnung(da steht drauf ,innerhalb welchen Zeitraums Du dieser wiedersprochen haben mußt)und/oder Deinen Kartenvertrag(da steht die Antwort in den AGB).


    Ein Anruf bei der Kartenorganisation der Bank hilft auch.


    Normalerweise läuft die Frist über vier oder sechs Wochen nach Zugang der Abrechnung.

    Bei der Schufa und anderen Auskunfteien (Infoscore, Arvarto) eine kostenlose Auskunft gemäß DSGVO verlangen.
    Bei der Schufa sieht man dann mehr als nur den Basisscore, nämlich auch Branchenscores. Evtl. gibt das schon erste Hinweise.

    Da muß ich Dich leider enttäuschen,denn den einzigen detaillierten Score,den man bei der SCHUFA sieht,ist der der Banken.Die Branchenscores sind und bleiben dort intern und sind nur für Berechtigte zugänglich.

    Ich kann mir nicht vorstellen,daß dein Kredit angelehnt,sondern nur,daß er abgelehnt wurde.


    In solchen Fällen,erhälst Du NIE eine (ausführliche) Begründung,denn die Ablehnung sagt ja,daß Du nicht "kreditwürdig" bist.


    Um die möglichen Gründe mußt du Dich schon selbst kümmern.


    1.Schritt:geh zu www.schufa.de und besorge Dir dort eine Online Auskunft,die beim ersten Mal kostenlos ist.Du wirst dann Deinen Basisscore feststellen und ob irgendwelche Negativmerkmale vermerkt sind UND stelle fest, ob alle dort gelisteteten Eintragungen sachlich richtig sind dh.den Tatsachen entsprechen.


    2.Schritt:Die weiter oben genannten Ratschläge im Sinne von "probier es mal irgendwo anders" sind nicht zielführend,da sie Deinen Scorewert weiter verschlechtern UND ein möglicher Kreditgeber Deine Anfragen auch sieht und daraus die Schlußfolgerung zieht,daß Du finanzielle Probleme hast.


    3.Schritt:Es ist möglich,daß Du mit Deinen in der SCHUFA gelisteten Zahlungsverpflichtungen ausgelastet bist und der SCHUFA-und/oder Bankinterne-Algorithmus von daher Deine Kreditunwürdigkeit(s.o.)festgestellt hat.


    3.Schritt:Wenn Du so weit gekommen bist,alle Deine Eintragungen richtig sind UND keine Negativmerkmale vorhanden sind,schreibst Du über die SCHUFA mithilfe des R-Buttons(R bedeutet Rückfrage)an die ablehnende Stelle,die sich dann innerhalb von einigen Tagen wiederum über die SCHUFA bei Dir melden wird.


    5.Schritt:konsultiere bei Google unter dem Stichwort "Kreditablehnung","Kreditwürdigkeit" oder ähnlichen die Ausführungen,die Du dort findest,aber laß Dich auf KEINEN FALL auf irgendwelche windigen Geschäftemacher ein("Kredit ohne Schufa"oder ähnliches),denn die ziehen Dir nur Deine Kohle aus der Tasche,schwatzten Dir Versicherungen oder was weiß ich auf OHNE dass sie Dir auch nur einen Cent leihen.


    Dann weißt Du,wo du dran bist.

    Nur zur Ergänzung:


    Dem Land NRW ist es tatsächlich gelungen,zwölf von den fünfzehn Mio € auf einem ausländischen Konto "einzufrieren"(ob es diese Summe tatsächlich wiederbekommt,ist noch fraglich; es verbleibt mindestens ein Schaden von drei Mio,was ja nun auch kein Pappenstiel ist.......


    Mich würde mal interessieren,aus welchen Gründen gerade Dir so ein Nutzen zukommt,daß Dir hohe(wie Du sagst) Provisionen versprochen wurden.Aber Du hälst dich ja offensichtlich für ein gewieftes Bürschchen........