Zunächst besten Dank für Deine erhellende Antwort!
Dein Händler "Planet Sport" faßt sich zum Thema "Sachmängelhaftung" in seinen AGB sehr kurz:
"Bei Mängeln der gelieferten Waren bestehen die gesetzlichen Rechte".
Aus diesem Satz heraus kannst Du "nur"Dein Recht auf Nacherfüllung(z.B.Beseitigung des Mangels),Umtausch,Rücktritt und Schadensersatz verlangen.
Abweichend von meiner obigen Darstellung(Punkte 2 und 3)gibt es seit einiger Zeit in der ständigen Rechtsprechung die Umkehr der Beweislast dh.Du mußt NICHT beweisen,daß der Mangel von Anfang an bestand,sondern es gilt die Vermutung(!!),daß Du die Ware mängelfrei erhalten UND nicht unsachgemäß behandelt hast.Letzteres mußt Du dem Händler "nur" noch "versichern".
Du hast allerdings KEIN Recht,die Nacherfüllung innerhalb einer von DIR gesetzten Frist(14 Tage o.ä.)quasi ultimativ zu verlangen,sondern---wie schon oben von mir dargelegt-------bestimmt der Händler,in welchem Zeitrahmen er die Beseitigung vornimmt(entweder er selbst oder mithilfe eines anderen(hier z.B.des Herstellers).
Wenn ich Du wäre,würde ich der Firma (und zwar gerichtet an die Geschäftsführung)einen BRIEF(keine Mail,kein Telefonat)zukommen lassen und unter nochmaliger Darlegung des Sachverhalts(vergiß Deine Frau als Zeugin nicht!!)und der von mir genannten Punkte("habe den Artikel sachgerecht behandelt") und einer Darstellung der Dringlichkeit,den Artikel jetzt(!!)inj Betrieb nehmen zu können/wollen/müssen)vom Kauf zurücktreten und Erstattung des Kaufpreises eingehend bis zum.....(konkretes Datum nennen!!!)......wünschen.
Ansonsten merke Dir bitte,daß Telefon und Mails in solchen Angelegenheiten NICHT sinnvoll und zielführend sind!
Weitere Hnweise zu diesem Thema u.a.auch Musterbriefe findest Du bei der Verbraucherzentrale mithilfe von Google!