Beiträge von IanAnderson2

    Sonst geht's aber noch, ja? Ich frag hier ganz sachlich und versuche mich eben vorher sehr intensiv damit auseinander zu setzen. Keine Ahnung, was bei dir schief gelaufen ist oder was auch immer dich zu diesen Unterstellungen treibt.


    Ich habe nichts unterstellt,sondern auf die Gefahren Eures geplanten Handelns aufmerksam gemacht.Ist das nicht erlaubt??


    Warum bringen Dich meine Hinweise so schnell auf die Palme bzw.wirfst Du mir völlig zu Unrecht etwas(Unterstellungen) vor,was Du selbst anwendest?


    Da scheine ich doch einen empfindlichen Nerv getroffen zu haben....

    Ich sag es mal ganz deutlich:


    Was Ihr plant,ist eine Kamikazeaktion,die Euch und Euer Leben ruinieren wird.


    Es ist auch zu befürchten,daß Eure Ehe/Partnerschaft früher oder später dabei ebenfalls auf der Strecke bleibt, nämlich dann,wenn die Dinge anfangen(!!) falsch zu laufen.


    Angesichts von Basel II und Basel III(das sind die Richtlinien,nach denen Banken (Eure) Bonität bewerten) wird Euch KEINE Bank Euer "Unternehmen"mit all seinen Ungereimtheiten,Wenn-und Abers,Fallstricken etc etc finanzieren.Gott sei Dank nicht!!


    Ich frage mich,aus welchen Gründe Ihr Eure kleine und solide Existenz dermaßen zerstören wollt.Die von Dir angedeuteten Sachzwänge sind vorgeschoben und sollen einer nur vorgestellten Rechtfertigung dienen.


    Von den ganzen psychischen und physischen Belastungen,die Euch auch in dieser Hinsicht zerstören werden,äußere ich mich mal nicht....

    Wie in meinem Eröffnungspost dargelegt,hat mein Notebook PC aus 2009(Betriebssystem Windows Vista Premium) diversen Anforderungen nicht(mehr) genügt).


    Eine davon war TLS 1.2.("es" konnte nur TLS 1.0).Das war für mich ausreichend,meinen Banker zu befragen,dessen weiter oben von mir geschilderte Antwort für mich ausschlaggebend war,den bereits vorher angedachten Ersatz durch ein neues Notebook in die Tat umzusetzen,da ich bereits bei Ebay ein für meine Belange mehr als geeignetes Gerät für kleines Geld
    ausfindig gemacht hatte.


    Das "neue"(ebenfalls von Acer) ist Baujahr 2019 und wurde als Neugerät von mir erworben.


    Es ist jetzt seit einer Woche im problemlosen Einsatz.Damit sind für mich sowohl Anlaß( fortgesetztes Online Banking bei der VB)als auch Grund (Ersatz eines offensichtlich überholten Museums-Notebooks) erledigt.


    Ich selbst betrachte mich nicht als jemand,der die ganzen Feinheiten herausfinden und bewerten will.

    Die Abkürzung in meinem Beitrag lautet tatsächlich "TLS"(nicht TS)


    Danke für den Hinweis!!


    Ich verwende die neueste Version von Chrome,unter Proxy Einstellungen oder Eigenschaften von Internet und dort in der Abteilung "erweitert" findet man auch die die vom PC verwertbaren TLS -Einstellungen.


    Dort muss(!!) auch TLS 1.2 erscheinen,jedenfalls für das System der Volksbank,wobei ich davon ausgehe,daß die anderen Banken TLS 1.2 auch voraussetzen.


    Mein neuer PC kann sogar das noch experimentelle TLS 1.3.verarbeiten.

    Ich bin Kunde der Volksbank Düsseldorf-Neuss.


    Die "Systemumstellung" findet dort zwischen dem 9. und 12.August statt.


    Die Bank hat darüber auf Ihrer Website ausführlich informiert und die Systemvoraussetzungen für das Online-Banking dargelegt.


    Soweit so gut.


    Allerdings:


    Um ab der Systemumstellung ÜBERHAUPT am Online-Banking teilnehmen zu "dürfen",MUSS der PC des Kunden über eine Reihe technischer Voraussetzungen verfügen,wobei er ua. einen bestimmten Sicherheitsstandard für jegliche Art von Transaktion erfüllen MUSS.


    Dieser lautet TS 1.2(Transaction Security).Die diesbezügliche Fähigkeit kann im PC festgestellt werden.


    Mein PC aus 2009 erfüllte diese Voraussetzung nicht,so daß ich mir vor einigen Tagen einen neuen PC zulegen mußte,da der Banker,der die Sache in der der Zentrale betreut,seinem Kollegen "vor Ort" zur Weitergabe an mich mitgetelt hat,daß ich ansonsten vom Online-Banking ausgeschlossen würde und ich alles "händisch" zu erledigen habe(einschl.aller notwendigen Besuche in der Filiale)und----ganz besonders wichtig----die "Gebührentabelle" zur Anwendung käme.


    Gott sei Dank habe ich einen feinen und neuen PC bei Ebay für kleines Geld gefunden habe,der seit einigen Tagen im Einsatz ist.


    Ich denke,es ist an der Zeit,dass Ihr mal Euren PC überprüft...........

    Das Bundesfinanzministerium und Steuerberater bestätigen, dass Prämien steuerpflichtige "Sonstige Einkünfte" sein können.

    Jetzt aber mal "Butter bei die Fische" und nicht ein so vages "Rumgesülze" oder gar haarspalterisches "Scheinargumentieren" wie der TE!!


    Fangen wir mal ganz leicht an:


    Was genau ist eine Prämie",die sich steuerwirksam(!!) auswirken kann??


    a)Voraussetzungen,
    b)Implikationenc
    c)Anwendungen,
    d)Überprüfbarkeit
    e)Konsequenzen


    sowohl bezogen auf die Steuerwirksamkeit differenziert nach Eventualität("kann") und Obligation("muß")für beide Parteien("Steuerpflichtiger" und "Steuererhebungsinstanz")sachlogisch konkludent darlegen.


    Ich sehe Deinen Ausführungen gespannt entgegen,und bitte rede Dich nicht mit "Ich doch nur Laie" heraus,denn so ein Satz untermauert nur,dass Du für die von mir gewünschte Darstellung unqualifiziert bist und Du Dich konsquenterweise künftig "Meinungsäußerungen" wie den von Dir weiter oben getätigten enthalten solltest.

    Zunächst besten Dank für Deine erhellende Antwort!


    Dein Händler "Planet Sport" faßt sich zum Thema "Sachmängelhaftung" in seinen AGB sehr kurz:


    "Bei Mängeln der gelieferten Waren bestehen die gesetzlichen Rechte".


    Aus diesem Satz heraus kannst Du "nur"Dein Recht auf Nacherfüllung(z.B.Beseitigung des Mangels),Umtausch,Rücktritt und Schadensersatz verlangen.


    Abweichend von meiner obigen Darstellung(Punkte 2 und 3)gibt es seit einiger Zeit in der ständigen Rechtsprechung die Umkehr der Beweislast dh.Du mußt NICHT beweisen,daß der Mangel von Anfang an bestand,sondern es gilt die Vermutung(!!),daß Du die Ware mängelfrei erhalten UND nicht unsachgemäß behandelt hast.Letzteres mußt Du dem Händler "nur" noch "versichern".


    Du hast allerdings KEIN Recht,die Nacherfüllung innerhalb einer von DIR gesetzten Frist(14 Tage o.ä.)quasi ultimativ zu verlangen,sondern---wie schon oben von mir dargelegt-------bestimmt der Händler,in welchem Zeitrahmen er die Beseitigung vornimmt(entweder er selbst oder mithilfe eines anderen(hier z.B.des Herstellers).


    Wenn ich Du wäre,würde ich der Firma (und zwar gerichtet an die Geschäftsführung)einen BRIEF(keine Mail,kein Telefonat)zukommen lassen und unter nochmaliger Darlegung des Sachverhalts(vergiß Deine Frau als Zeugin nicht!!)und der von mir genannten Punkte("habe den Artikel sachgerecht behandelt") und einer Darstellung der Dringlichkeit,den Artikel jetzt(!!)inj Betrieb nehmen zu können/wollen/müssen)vom Kauf zurücktreten und Erstattung des Kaufpreises eingehend bis zum.....(konkretes Datum nennen!!!)......wünschen.


    Ansonsten merke Dir bitte,daß Telefon und Mails in solchen Angelegenheiten NICHT sinnvoll und zielführend sind!


    Weitere Hnweise zu diesem Thema u.a.auch Musterbriefe findest Du bei der Verbraucherzentrale mithilfe von Google!

    Mir sind da ein paar Sachen aufgefallen:


    1.den 26.6.2019 haben wir erst in 8 Tagen,


    2.wenn---wie Du schreibst---der Paddel "beim Testen gebrochen ist" liegt der Verdacht des unsachgemäßen Umgangs nahe;kannst Du diesen widerlegen bzw.zweifelsfrei aus dem Weg räumen??


    3.Es liegt ebenfalls nahe,daß Du nicht in der Lage warst,die Pumpe korrekt zu bedienen.....


    4.Hast Du bei Deiner Reklamationsmail eine verbindliche Frist zur "Mängelbeseitigung" gesetzt?


    Der Händler darf Dir übrigens eine ihm angemessen erscheinende Frist mitteilen,in welcher er bzw.der Hersteller aufgrund der zeitlichen und sonstigen Umstände die Mängelbeseitigung bzw.Ersatzlieferung vorzunehmen gedenkt.


    5.Hast Du bei Deinem Telefonat bzw.Deiner Mail (noch)weitere Antworten sowie eine Eingangsbestätigung erhalten??


    6.Hast Du bei Deiner Beschwerde(begründung)bzw.dem Vorgang als solchen Dich auf die AGB bezogen bzw.diese herangezogen,um Dein Begehren zu untermauern?


    Fazit:mehr Fragen als Antworten!

    Zur Größenordnung der "Verschlechterung":


    In meinem Fall:


    Basisscore war 97,5%,dann Bezahlung eines kleineren Darlehens(€2500.-) UND vorzeitige Löschung(auf Antrag) eines Erledigungsvermerks nach Negativmerkmal "Einrichtung eines Abwicklungskontos"(dadurch ging kreditmäßig gar nichts),nach der von mir durchgesetzten vorzeitigen(knapp ein Jahr) Löschung ging alles.


    Der Basisscore stieg auf 99,4%.


    Die Aufnahme eines Darlehens über ca.€25000(von €35000 möglichen)senkte den Basisscore um 0,2%;eine Konditionenanfrage Kreditkarte bei einer anderen Bank senkte den Basisscore um 0,02%.


    Fazit.meine erreichte TOP Bonität(>99%) hat sich prinzipiell gar nicht und tatsächlich nur marginal geändert.


    Die ständige Möglichkeit alles zu kontrollieren und meinerseits eventuelle Ungereimtheiten anzufragen und beantworten zu lassen,kostet mich €3,95 im Monat,die ich gerne bezahle.


    Ich bin sogar unaufgefordert von einem "Entscheider" angerufen und aufgeklärt worden,der seinerseits mein oben genanntes Löschungsbegehren bei dem ehemaligen Kreditgeber durchgesetzt hat.Dies beweist die mir vorliegende Korrespondenz zwischen Schufa und dem erst auf Druck der Schufa willigen Kreditgeber.

    Wenn hier überhaupt etwas "unvollständig" gewesen ist,war dieses die "unvollständige" oder besser (bewußt??)falsche Angabe der Reiseteilnehmer/der zu versicherten Personen.


    Der TE läuft Gefahr,daß ihm die Versicherung früher oder später genau dieses unterstellen wird,im Klartext:vollendeten Betrug.Sie(die Versicherung)wird ihm möglicherweise auch unterstellen,daß er die Stornierung von Anfang an geplant hat und sich eine ihm nicht zustehende Erstattung widerrechtlich aneignen wollte.


    Dann wird es nicht nur teuer,sondern auch strafrechtlich relevant.Den Gegenbeweis(in Form von Dokumenten) wird der TE nicht vorlegen können.


    Alle Indizien sprechen damit gegen ihn.


    Was dem TE fehlt,ist die Einsicht,daß er sich meine Darlegung (als Eventualfall)nicht vorstellen kann,da er nicht in der Lage ist so schlecht zu denken wie die Gegenseite gewohnheitsmäßig und professionell regelmäßig handelt.

    Hallo Chris,


    danke für Deinen Beitrag,der meiner Einschätzung nach leider NICHT weiterhilft:


    a)als "Korrespondenz" gibt es NUR das von mir genannte Schreiben vom 4.12.2018;sonst NICHTS,


    b)"linke Hand-rechte Hand" stimmt sicherlich;allerdings wird dann eine bestimmte Auskunft in punkto Richtigkeit zum "Lotteriespiel".Diesem gedenke ichmich nicht auszusetzen,


    c)letzterere Vorgangsweise wurde ja nicht nur mir gegenüber,sondern auch dem Bankmitarbeiter ausgeübt.Diese Gutsherrenart ist eine Form von Feudalismus("Vogel friß oder stirb"),die bei mir/unsnicht verfangen wird.


    Ich brauche verläßliche,begründete und belastbare Antworten auf die am Ende meines Beitrags gestellten Fragen.


    P.S.:das ganze erinnert mich an die 2014/2015er Vorgehensweise der Santander bezüglich der vom BGH verworfenen Kreditabschlußgebühren.Da habe ich 10 Monate auf mein Geld gewartet und NUR mit Hilfe einer gewieften Fachanwältin einen guten Vergleich vor dem AG Mönchengladbach erzielt,wobei die Santander erst gezahlt hat als der Gerichtsvollzieher bei dieser im Haus war(!!).

    Ich wäre für belastbare(!!) Ratschläge in der folgenden Angelegenheit dankbar:


    Ich habe am 21.11.bei der Santander ein dort bestehendes Darlehen in voller Höhe abgelöst bzw.durch meine Hausbank ablösen lassen.Um bezüglich der Ablösesumme ganz sicher zu gehen,haben der Mitarbeiter und dessen Vorgesetzter meiner Hausbank sich unabhängig voneinander von zwei unterschiedlichen Mitarbeitern der Forderungsmanagement-Abteilung der Santander den Ablösebetrag nennen lassen.
    Die Beträge waren identisch.
    Aus IT-Gründen bestand die Santander auf Zahlung bis 25.11.2018.


    Infolgedessen erhielt das für meine Hausbank ausführende Unternehmen(Easy Credit)den Auftrag zur Zahlung an die Santander,führte diese nachweislich am Folgetag(22.11.)aus und Zahlungseingang sowie Verbuchung auf meinem Darlehenskonto erfolgten ---von der Santander gegenüber meinem Bankmitarbeiter telefonisch bestätigt---------am 23.11.2018.


    Gleichzeitig wurde mir die kurzfristige Überlassung einer transparenten und detaillierten Abrechnung "von Anfang bis Ende" zugesichert.


    An den Folgetagen tätigten mein Bankmitarbeiter und ich noch 4 weitere Telefonate,um sich die Erledigung des Darlehens und den Versand der Abrechnung betätigen zu lassen.Bei jedem(!) dieser Telefonate wurden auf einmal jeweils neue/abweichende/differierende Ablösungsbeträge zu meinen Ungunsten genannt,wobei der jeweilige Mitarbeiter der Santander darauf verwies,daß eben seine Kollegen nicht über die korrekte Ermittlung der Ablösesumme sowie des Abwicklungsprocederes im Bilde gewesen seien(!!!).


    Am 4.12. habe ich ein Schreiben der Santander bekommen,aus dem hervorging,daß die Bank zum 1.12.2018 und 1.1.2019 knapp €700.- von meinem hiesigen Konto einziehen würde.Ich habe daraufhin mit der Leitung des Complaint-Managements noch am selben Tag telefoniert,wobei mir die Aufklärung des Sachverhalts und die Zusendung der Abrechnung binnen einer Woche zugesichert wurden.Auch mein Bankmitarbeiter hat sich am selbigen Tag nochmals mit der Santander mit selbigem Ergebnis ins Benehmen gesetzt.


    Seitdem ist nichts mehr passiert;ich habe einen sachlich gehaltenen Brief/Bericht/Widerspruch an das Forderungsmanagement entworfen und gedenke,am kommenden Montag nach Rücksprache mit meiner Bank und der Filialleitung bzw.dem mit meiner Angelegenheit befaßten Mitarbeiter die von der Santander abgebuchten €700.- zu retournieren.


    Was kann ich sonst noch tun?Womit muß ich seitens der Santander rechnen,wie kann ich dem begegnen und welche Rechte habe ich generell in dieser Angelegenheit???

    Nach langer Zeit mal wieder jemand,der mit "Investitionen"dieser Art hereinfallen wird/will,da er die Fallstricke nicht erkennen wird/will.


    Betrug hat die Eigenschaft,daß er "von außen" nicht zu erkennen ist.


    "Zu schön,um wahr zu sein" hat die Eigenschaft,daß trotz der Kombination der ersten beiden Sätze,die €-Zeichen die Sinne vernebeln.


    Finger weg von solchen Sachen!