Hallo zusammen,
Also zunächst mal ist anzumerken, dass Aussagen von der Telefonhotline drastisch ausgedrückt grundsätzlich für den A.... sind!
Da wurde etwas nachher nie gesagt, oder du hast es falsch verstanden, oder falsch interpretiert.
Nur was du schriftlich hast wird dir im Zweifelsfall auch nützen.
Der beste Beleg dafür, dass du diese Art der Kommunikation wirklich in die Tonne treten kannst ist die Aussage "So würde mir der Bonus ausbezahlt werden, bei einer Kündigung hingegen nicht."
Schaut euch einfach mal § 3 Abs. 2 ABB der Neuen Fassung an, da ist klar geregelt, wann der Bonus gewährt wird:
" ... wenn der Bausparer nach § 15 kündigt oder ..."
Das braucht man nicht mal interpretieren, das kann man wörtlich nehmen.
Wann ihr kündigen wollt muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden, ist ja nicht so schwer, sich die Differenz im Auszahlungsbetrag auszurechnen.
Allerdings sehe ich, abgesehen von der fragwürdigen 1.000 Euro-Darlehensbegrenzung, jetzt keine entscheidenden Verschlechterungen in den neuen ABBs, die eine sofortige Kündigung notwendig werden ließen.
Die BSQ hat mit diesen Schreiben angekündigt offensichtlich sämtliche noch laufende Verträge zum 31.03.22 zuzuteilen. Diese Zuteilung konnte man bisher einfach nicht annehmen und den Vertrag, abgesehen von sonstigen Einschränkungen (Übersparung, 10-Jahres-Frist), ohne zeitliche Begrenzung weiterlaufen lassen. Dies ist jetzt nicht mehr möglich, zur Annahme wurde eine Frist gesetzt, die allerdings nur die Wenigsten hier betreffen wird. Ebenso ist ein Darlehensabruf nur noch bis zum 31.03.23 möglich, danach hat man keinen Anspruch mehr auf das Darlehen.
Diese Vorgehensweise scheint mir aus Sicht der BSQ logisch zu sein und dürfte auch rechtmäßig sein.
Jetzt kommt aber das ABER:
Die kurzfristige Versendung der Schreiben und das Wirksamwerden der neuen ABBs bereits zum 01.03.22 weckt in mir den Verdacht, dass man hier die sicher berechtigte Skepsis und Nervosität der Bausparer ausnutzen will damit sie ihre Verträge sofort kündigen.
Ich gehe nicht davon aus, dass Kündigungen erst zum Jahresende akzeptiert werden, sondern zur sofortigen Vertragsabrechnung führen werden. (Achtung: nur meine ganz persönliche Vermutung und Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit!)
Wäre mal interessant, was die Hotline zu einer Kündigung zum 31.12.22 sagt. Nur Interesse halber, Ansprüche daraus wird man, siehe oben, kaum geltend machen können.
Die eigentliche Benachteiligung der Bausparer liegt in der neuen Begrenzung des Darlehens nach § 6 Abs. 1 ABB und dem (meiner Ansicht nach rechtswidrigen) Ableiten eines Kündigungsrechts bereits dann, wenn die Bausparsumme abzüglich dieser 1.000 Euro erreicht ist. Dies bedeutet nämlich einfach nur, dass der Vertrag früher abgerechnet werden kann und man weniger Zinsen erhält. Abhängig von der Höhe der Bausparsumme können 6 oder 9 Monate kürzere Vertragslaufzeiten durchaus erhebliche Zinsverluste bedeuten.
Inwieweit der erwähnte Schlussbonus dies eventuell kompensieren kann, kann ich überhaupt nicht beurteilen. So wie das in § 3 Abs. 4 ABB formuliert ist könnte man davon ausgehen, dass das durchaus verbraucherfreundlich gemeint ist und die Zinsen bis zuletzt gezahlt werden.
Warum nur bin ich da so skeptisch? Erfahrungen? Oder weil der Bonus überhaupt nicht erwähnt wird? Im Moment kann ich das wirklich noch nicht abschätzen.
Soweit mal meine Einschätzung verbunden mit dem nochmaligen Hinweis, dass es sich bei allen meinen Beiträgen lediglich um meine ganz persönliche Meinung und keinesfalls um eine Beratung oder Rechtsberatung handelt.
Viele Grüße an alle und schon mal ein schönes Wochenende.