Beiträge von schwabenzorro

    Also so wie ich den Sachverhalte lese wird es sehr schwierig werden den Bonus noch zu erhalten, da halt kein Darlehensverzicht erklärt wurde. Und die Verzichtserklärung, oder die Kündigung, ist nach den ABB nun mal Voraussetzung zum Erhalt des Bonuszinses. Auf Grund dessen halte ich eher einen Vergleich für erreichbar, als dass man ein positives Gerichtsurteil bekommt.


    Wenn meine These stimmen sollte, dass die BSQ keine Gerichtsverfahren mehr führen will, (dies war aber nur mein ganz persönlicher Eindruck bzw. Interpretation von dem, was hier in letzter Zeit berichtet wurde) könnte ein solches Vergleichsangebot durchaus die Reaktion auf eine Klageeinreichung sein. Aber nur die Wenigsten hier dürften in der Lage sein eine Klage auch erfolgsversprechend ohne Rechtsbeistand einzureichen.


    Deshalb bleib ich dabei: ohne einen guten Rechtsbeistand wird es sehr sehr schwierig werden in dem Fall auch nur noch einen Teil des Bonus zu sichern.

    Einstumworben Heutepfui hat natürlich Recht, dass die BSQ versucht die verbleibenden Verträge so schnell wie möglich abzuwickeln. Vermutlich deshalb auch die letzte ABB-Änderung mit Einführung des Schlussbonus. Das könnte deine Chance sein.


    Meiner Meinung nach haben sie erkannt, dass die generelle Nichtauszahlung der Bonuszinsen bei den Gerichten nicht durchzubringen ist. Abgesehen von Einzelfällen wie deiner, wurden in letzter Zeit nicht mehr viele Fälle bekannt, wo der Bonus verweigert wurde. Auch hier im Forum ging die Tendenz dahin, dass gezahlt wurde, zumindest wenn bestimmte Formalien eingehalten wurden.


    Daraus könnte man schlussfolgern, dass der BSQ nicht mehr an jahrelangen gerichtlichen Streitfällen gelegen ist. Eventuell eine gute Ausgangsbasis mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsbeistandes zumindest einen akzeptablen Kompromiss zu erreichen. Alleine wirst du das aber meiner Meinung nach nicht schaffen.

    Leider gibt es ein Urteil des OLG Nürnberg, dass der Verzicht auf das Darlehen ausdrücklich erklärt werden muss. Vorhergehende Urteile, die besagen, dass konkludentes Handeln, in dem Fall also das Nichtabrufen des Darlehens als Verzichtserklärung ausreichend ist, dürften damit wohl hinfällig sein.


    Noch schwieriger dürfte es werden wenn der Vertrag durch die BSQ gekündigt wurde und ihr nicht auf die Kündigung reagiert habt.


    Allerdings würde ich mich bei 3.000 Euro auch dem Rat von Talski anschließen.

    Viel Erfolg!

    So, ich habe inzwischen auch den Kontoauszug für 2022 bekommen und geprüft und ich muss sagen, ich bin positiv überrascht.

    Die Abrechnung von Zinsen, Bonuszins, Abschlussgebühr und Schlussbonus stimmte bis auf einige Cent mit meinen Berechnungen überein. Die Überweisung auf das angegebene Konto erfolgte ausgesprochen zeitnah.


    Alles in Allem muss ich sagen, dass ich jetzt wirklich froh bin, dieses Thema endlich abhaken zu können, war ja bedingt durch das Verhalten der BSQ über die ganzen Jahre hinweg nicht gerade stressfrei. :( Letztendlich aber war der Bausparvertrag angesichts der so sicher nicht erwartbaren Zinsentwicklung eine ausgesprochen gute Geldanlage und das Durchhalten hat sich sicher ausgezahlt. :)


    Allen die noch in laufenden Verträgen drinstecken wünsche ich viel Erfolg und vor allem das nötige Durchhaltevermögen.

    Schlussbonus müsste doch was anderes sein als der "normale" Bonus, oder? Also zumindest verstehe ich das so und demnach müsste der Schlussbonus zusätzlich gezahlt werden.

    Da Bausparfuchs_BSQ auf das Darlehen verzichtet hat sehe ich keinen Grund für eine Nichtzahlung oder verkürzte Zahlung des Bonus.


    Hat sich denn die BSQ bzw. Hotline von selbst gemeldet oder hast du dort nochmal nachgefragt?


    JohnJackJim:

    Immer noch keine Reaktion des BSQ?

    Mich macht das einfach stutzig, warum man nicht selbst kündigen soll und vor allem, warum das dann zum Bonusverlust führen soll.


    Ich hab `s oben schon mal geschrieben, aber gerne nochmal:

    Der § 3 Abs. 1 - Abs. 3 hat sich in den neuen ABBs nicht geändert, es kam lediglich der Abs. 4 dazu, der ausführt, wie bei Ablehnung oder Nichtannahme der letzten Zuteilung seitens der Bausparkasse verfahren wird. Mit der Kündigungsfolge des § 3 Abs. 2 und dem Bonus hat das meiner Meinung nach garnichts zu tun.


    Warum sollte also jetzt plötzlich eine Kündigung eine andere Rechtsfolge haben als vor dem 01.03.22?


    @ JohnJackJim:


    Wegen der 1.000 Euro-Regelung:

    Steht leider nicht nur im Handbuch der Hotline, sondern im § 6 Abs. 1 ABB. Allerdings ist der Schluss, der durch die Hotline-Mitarbeiter daraus gezogen wird meiner Meinung nach nicht zulässig.


    Wäre nett, wenn du die Reaktion auf deine Kündigung hier bekannt geben könntest. Was meinst du übrigens mit Zieltermin 31.12.2022? Wie hast du das denn formuliert, dass erst am 31.12.22 abgerechnet werden soll?

    Hallo zusammen,


    Also zunächst mal ist anzumerken, dass Aussagen von der Telefonhotline drastisch ausgedrückt grundsätzlich für den A.... sind!


    Da wurde etwas nachher nie gesagt, oder du hast es falsch verstanden, oder falsch interpretiert.

    Nur was du schriftlich hast wird dir im Zweifelsfall auch nützen.


    Der beste Beleg dafür, dass du diese Art der Kommunikation wirklich in die Tonne treten kannst ist die Aussage "So würde mir der Bonus ausbezahlt werden, bei einer Kündigung hingegen nicht."


    Schaut euch einfach mal § 3 Abs. 2 ABB der Neuen Fassung an, da ist klar geregelt, wann der Bonus gewährt wird:

    " ... wenn der Bausparer nach § 15 kündigt oder ..."

    Das braucht man nicht mal interpretieren, das kann man wörtlich nehmen.


    Wann ihr kündigen wollt muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden, ist ja nicht so schwer, sich die Differenz im Auszahlungsbetrag auszurechnen.


    Allerdings sehe ich, abgesehen von der fragwürdigen 1.000 Euro-Darlehensbegrenzung, jetzt keine entscheidenden Verschlechterungen in den neuen ABBs, die eine sofortige Kündigung notwendig werden ließen.

    Die BSQ hat mit diesen Schreiben angekündigt offensichtlich sämtliche noch laufende Verträge zum 31.03.22 zuzuteilen. Diese Zuteilung konnte man bisher einfach nicht annehmen und den Vertrag, abgesehen von sonstigen Einschränkungen (Übersparung, 10-Jahres-Frist), ohne zeitliche Begrenzung weiterlaufen lassen. Dies ist jetzt nicht mehr möglich, zur Annahme wurde eine Frist gesetzt, die allerdings nur die Wenigsten hier betreffen wird. Ebenso ist ein Darlehensabruf nur noch bis zum 31.03.23 möglich, danach hat man keinen Anspruch mehr auf das Darlehen.


    Diese Vorgehensweise scheint mir aus Sicht der BSQ logisch zu sein und dürfte auch rechtmäßig sein.


    Jetzt kommt aber das ABER:

    Die kurzfristige Versendung der Schreiben und das Wirksamwerden der neuen ABBs bereits zum 01.03.22 weckt in mir den Verdacht, dass man hier die sicher berechtigte Skepsis und Nervosität der Bausparer ausnutzen will damit sie ihre Verträge sofort kündigen.

    Ich gehe nicht davon aus, dass Kündigungen erst zum Jahresende akzeptiert werden, sondern zur sofortigen Vertragsabrechnung führen werden. (Achtung: nur meine ganz persönliche Vermutung und Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit!)

    Wäre mal interessant, was die Hotline zu einer Kündigung zum 31.12.22 sagt. Nur Interesse halber, Ansprüche daraus wird man, siehe oben, kaum geltend machen können.


    Die eigentliche Benachteiligung der Bausparer liegt in der neuen Begrenzung des Darlehens nach § 6 Abs. 1 ABB und dem (meiner Ansicht nach rechtswidrigen) Ableiten eines Kündigungsrechts bereits dann, wenn die Bausparsumme abzüglich dieser 1.000 Euro erreicht ist. Dies bedeutet nämlich einfach nur, dass der Vertrag früher abgerechnet werden kann und man weniger Zinsen erhält. Abhängig von der Höhe der Bausparsumme können 6 oder 9 Monate kürzere Vertragslaufzeiten durchaus erhebliche Zinsverluste bedeuten.

    Inwieweit der erwähnte Schlussbonus dies eventuell kompensieren kann, kann ich überhaupt nicht beurteilen. So wie das in § 3 Abs. 4 ABB formuliert ist könnte man davon ausgehen, dass das durchaus verbraucherfreundlich gemeint ist und die Zinsen bis zuletzt gezahlt werden. :/:/:/

    Warum nur bin ich da so skeptisch? Erfahrungen? Oder weil der Bonus überhaupt nicht erwähnt wird? Im Moment kann ich das wirklich noch nicht abschätzen.


    Soweit mal meine Einschätzung verbunden mit dem nochmaligen Hinweis, dass es sich bei allen meinen Beiträgen lediglich um meine ganz persönliche Meinung und keinesfalls um eine Beratung oder Rechtsberatung handelt.


    Viele Grüße an alle und schon mal ein schönes Wochenende.

    Peter.S


    Dann ist dein Vertrag und deine Situation was die Zuteilungsreife anbelangt nahezu identisch mit der unseren. Ich zumindest sehe aktuell keine Probleme was die Zeit anbelangt, da die Verträge vor Erreichen der 10-Jahres-Grenze voll bespart sein werden. Auf jeden Fall werde ich es aber vermeiden die Bausparsumme zu überschreiten und rechtzeitig vorher kündigen.

    @ Burli:

    Nur ganz kurz zu der Aussage mit den 1.000 Euro bis zur Vollbesparung.

    Das ist in meinen Augen eine absolute Frechheit und rechtlich durch nix und gar nix gedeckt. Das OLG Celle hat in mehreren Urteilen genau das untersagt, nämlich dass die Bausparkasse von irgendwas ausgeht und dann für den Bausparer entscheidet, ob es für ihn wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht ein Darlehen aufzunehmen und dafür auf den Bonus zu verzichten. Dieses Recht steht explizit und ausschließlich dem Bausparer zu und eben nicht der Bausparkasse.


    Vermutlich bezog sich die Aussage auf die Neuformulierung des § 6 Abs. 1 ABB, wonach kein Anspruch mehr auf ein Darlehen von weniger als 1.000 Euro besteht. Ob diese Klausel rechtmäßig ist halte ich zumindest für fragwürdig, aber sie beinhaltet meiner Meinung nach (Achtung: keine Rechtsberatung!) nie und nimmer ein Kündigungsrecht.

    Hallo in die Runde,


    auch ich habe logischerweise wie wohl alle noch aktiven BSQ-Bausparer dieses Schreiben erhalten. Allerdings fehlte mir bisher die Zeit mich intensiv damit zu beschäftigen, ich hoffe, dass ich diese Woche noch dazu komme.


    Aber schon mal ein erster Hinweis, aber natürlich keine Rechtsberatung, vor allem an superguide:


    Bitte achte bei allem was du machst auf den Termin 28.03.2022!


    Wenn dein Vertrag am 28.03.2012 zuteilungsreif war könnte ihn die BSQ mit großer Wahrscheinlichkeit zum 28.03.2022 nach § 489 Abs. 1 BGB kündigen, sofern die Bewertungszahl im März 2012 mindestens 160 betrug.

    Zwar wurde zwischenzeitlich durch mehrere Gerichte bestätigt, dass eine Kündigung oder ein Darlehensverzicht auch noch nach einer ausgesprochenen Kündigung durch die Bausparkasse möglich ist, aber ich persönlich würde dieses Risiko, wie ich auch schon früher geschrieben habe, nicht eingehen, sondern vorher aktiv werden.

    Ob unter diesen Bedingungen allerdings eine Auszahlung bis zum März 2023 hinausgezögert werden kann, wage ich zu bezweiflen.


    Und diesbezüglich auch die Frage an Peter.S:

    Wann war dein Vertrag zuteilungsreif?


    Und die Sache mit dem Schlussbonus kann ich bisher auch noch nicht so richtig einordnen, aber wie gesagt, noch fand ich nicht die Zeit mich intensiv damit zu beschäftigen.


    Und nochmals zur Klarstellung:

    Ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine unmaßgebliche Meinung als Privatperson und Betroffener.


    Grüße an alle und erst mal kühlen Kopf bewahren. :)




    Für alle die bisher sowieso nur kostenlose Konten genutzt haben, und das dürften wohl die allermeisten hier sein, bringt das Urteil keinerlei Mehrwert. Was Zurückzuholen gibt es wohl für die Wenigstens von uns.
    Aber der zukünftige Mehraufwand dürfte beachtlich sein ---> und vollkommen unnötig und sinnlos. Genau wie die dauernde Papierverschwendung wenn ich wieder zum x-ten Mal über die Einlagensicherung informiert werde. Einfach nur sinnlose Bürokratie! Kein Wunder, wenn die Banken sich die Kosten irgendwo wieder reinholen wollen. Verbraucherschutz geht anders, liebe Verbraucherverbände.


    Und die Überschrift "Gebühren fürs Girokonto nicht rechtens" halte ich auch für ziemlich irreführend, denn so verkürzt ist die Aussage sicher nicht richtig.

    Also das mit den 3 % versteh ich nicht, die werden nach den ABB eigentlich nur fällig, wenn man eine vorzeitige Rückzahlung der Bausparsumme wünscht. Bei einer "normalen" Kündigung fallen die nicht an. Vorstellbar wäre eventuell, dass man die vorzeitige Rückzahlung dann beantragt, wenn die Rückzahlung sonst erst nach dem Kündigungstermin der BSQ liegen würde. Richtig Sinn macht das aber für mich auch nicht.


    Und die Geschichte mit der Vollbesparung (kein oder zu geringer Darlehensanspruch) wurde ja bereits unter dem Gesichtpunkt "Vollbesparung unter Hinzurechnung der Bonuszinsen" diskutiert, wo das OLG Celle in mehreren Urteilen dazu feststellte, dass es nur dem Bausparer zustehe zu entscheiden, ob er auch ein wirtschaftlich sinnloses Darlehen unter Verzicht auf die Bonuszinsen beantragen will oder nicht. Den Bausparkassen stehe eine solche Entscheidung nicht zu.

    Das Verfahren ging dann wie ich oben schon erwähnt habe an den BGH, wurde dort aber wegen einem Vergleich kurz vor der Urteilsverkündung nicht entschieden. Ich denke, sonst hätten wir bereits eine höchstrichterliche Entscheidung, dass die Bonuszinsen nicht zur Berechnung der Vollbesparung hinzugerechnet werden dürfen.


    Obwohl dies jetzt leider nicht der Fall ist, erscheint mir eine eigene Kündigung kurz vor Erreichen der Vollbesparung (ohne Bonuszinsen) und/oder kurz vor Erreichen der 10-Jahres-Grenze eine sinnvolle und einigermaßen sichere Variante zu sein.

    Ich stimme Dir in allen Punkten vorbehaltlos zu. Natürlich hat das Kalkül, sich so zu verhalten und natürlich sollten alle möglichst alle Rechtsmittel ausschöpfen.


    Aber genau das wird nie passieren, das werden die Bausparkassen auch in Zukunft zu verhindern wissen. Warum sonst kam es kurz vor Urteilsverkündung vor dem BGH zu einem Vergleich als sich abzeichnete, dass die kundenfreundlichen Urteile des OLG Celle Bestand haben würden? Weil die Bausparkassen kein höchstrichterliches Urteile gegen sich haben wollten um ihr schäbiges Spiel weiter treiben zu können. Da macht man dann halt einen Vergleich über den Stillschweigen vereinbart wird und den Kläger ruhig stellt.


    Also muss jeder für sich entscheiden, ob ihm das den ganzen Ärger und Aufwand wert ist, zumal mit ungewissem Ausgang. Denn die Urteile der Gerichte dazu sind, ganz ganz vorsichtig ausgedrückt, nicht immer plausibel.


    Und die Frage von sparfuchs war ja, wie wir uns verhalten würden. Und das hab ich ihm aus meiner Sicht beantwortet, denn ich hätte auch keine Lust auf einen jahrelangen Rechtsstreit.

    Wenn sie mich dazu zwingen und es sich lohnt, ja, wenn ich es aber ohne große Verluste vermeiden kann, nein.


    Ich hatte ja die Hoffnung, dass mit dem neuen Instrument der Sammelklage etwas bewirkt werden könnte. Aber bisher tut sich da ja leider nichts.

    WARUM das dann aber selbst tun??
    Nur wer von der BSQ Bausparkasse eine Vertragskündigung gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (mindestens zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten) oder gemäß § 488 Abs. 3 BGB (wegen Vollansparung der Bausparsumme mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) erhält, sollte den Verzicht auf das zugeteilte Bauspardarlehen schriftlich erklären.


    Im Falle einer Vollansparung der Bausparsumme sollte der Bausparer zusätzlich selbst nach § 15 kündigen, was bis zum mitgeteilten Kündigungstermin möglich ist.

    Rechtlich seh ich das genauso wie du, aber die BSQ ist halt unberechenbar und hat ja auch schon, wie bei amende wohl der Fall, Kündigungen nach ihrer Kündigung nicht mehr akzeptiert. Und da bei sparfuchs die 10-Jahresfrist eh abläuft halte ich eine eigene Kündigung vor diesem Zeitpunkt für die sicherste Variante.


    Ob die drei Monate mehr Zinsen dann das Risiko wert sind in einen Rechtsstreit eintreten zu müssen, muss jeder für sich selbst entscheiden.


    Und auf die Möglichkeit auch über die 10 Jahre hinaus bis zur Vollbesparung den letzten Euro herauszuholen würde ich persönlich jetzt nicht setzen.


    Aber wie schon oben erwähnt, das ist nur meine ganz persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.

    Ich nehme an, Du hast die Beiträge etwa ab Nr. 130 gelesen? Da haben wir über die Vorgehensweise, die auch Dich betrifft, bereits diskutiert. Eine 100 % wasserdichte Empfehlung wird Dir wohl niemand hier geben können, zumal wir alle "nur" Betroffene, aber keine Juristen sind und die BSQ vollkommen unberechenbar ist.


    Also nochmal ganz deutlich, ohne dass das hier in irgendeiner Form eine Rechtsberatung darstellt, ich sag Dir nur, wie ich vorgehen würde wenn es mein Vertrag wäre:


    Kündigen bevor die BSQ es macht und gleichzeitg den Verzicht auf das Darlehen erklären.


    Dann müsstest Du sicher sein, hast aber halt nicht den letzten Euro herausgeholt.

    Also für mich wäre die 10-Jahres-Frist nach Zuteilungsreife die absolute Dead-Line. Klar hat der BGH in seiner Urteilsbegründung Ausnahmen zugelassen (wurde hier schon ausgiebig diskutiert), aber so wie ich die BSQ einschätze wirst du dir das vor Gericht erstreiten müssen. Ob es Dir das wert ist kann keiner für Dich entscheiden.