Beiträge von LisaM

    Guten Abend liebe Community,


    ich bin auf der Suche nach Klärung bzgl. einer Frage, die ich bisher nur unzureichend beantwortet finde: Hat ein neuer Arbeitgeber die Flexibilität bei einer Höhergruppierung bei der Neueinstellung im TvÖD (Bund) die bisherige Stufenlaufzeit beizubehalten. Und wenn dies der Fall ist, gibt es dafür eine Grundlage, auf die man sich berufen kann.



    Hintergrund ist, dass ich bisher in TvÖD in einer Gruppe in Stufe 3 eingestuft war und bei Beibehaltung der Gruppe in wenigen Monaten in Stufe 4 gekommen wäre. Bei meinem neuen Vertrag/Arbeitgeber soll ich nun in die nächst höchste Gruppe eingruppiert werden, was grds. natürlich positiv ist (und worauf der Arbeitgeber besteht). Allerdings ist grds. vorgesehen bzw. im TvÖD festgeschrieben, dass bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit von vorne beginnt. Grds. würde ich annehmen, dass der Arbeitgeber -ggf. außertariflich- Flexibilität hat, die bisherige Laufzeit mitzunehmen/beizubehalten z.B. mit der Argumentation qualifiziertes Personal zu gewinnen. Ich konnte aber bisher keine eindeutige Bestätigung dieser Annahme finden bzw. eine Grundlage, auf die ich mich bei den Verhandlungen beziehen könnte.


    Würde mich sehr freuen, falls hier jemand mehr weiß.


    Vielen Dank und Grüße!

    Vielen Dank schonmal für die Antworten. Dass eine automatische Prolongation bei manchen Banken gängige Praxis ist, war mir bewusst. Mich würde jedoch noch interessieren, ob es Ihrer Einschätzung nach in Ordnung ist, das nirgends in den mir vorliegenden Unterlagen aufgezeigt ist, wann und wie genau gekündigt werden muss? Ich hätte angenommen, dass diese Informationen mitgeteilt werden müssten.


    Außerdem findet sich auf der Internetseite versteckt die Information, dass in besonderen Fällen eine Verlängerung zurückgenommen werden kann. Falls eine Einschätzung vorliegt, welche Fälle das sein könnten, wäre das ebenfalls hilfreich. Danke im Voraus.

    Hallo zusammen,
    ich habe feststellen müssen, dass ein Festgeldbetrag, den ich für ein Jahr bei Klarna angelegt hatte und welcher vor 5 Tagen ausgelaufen war, offenbar automatisch verlängert wurde. Alle Festgelder, die ich in den vergangenen Jahren bei anderen Banken hatte, wurden automatisch beendet, weshalb ich leider absolut nicht im Kopf hatte, dieses ggf. kündigen zu müssen. Leider wurden die Konditionen zum aktullen Zinssatz angepasst (1,2% auf 0,15%). Daher wollte ich mich erkundigen, ob jemand Erfahrungen gemacht hat, ob und unter welchen Bedingungen man mit einem Widerruf/Widerspruch der Verlängerung erfolgreich sein könnte.


    Im Kontoeröffnungsantrag heißt es "Liegt keine weitere Beauftragung vor, wird bei Ablauf der Festzinslaufzeit der Anlagebetrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit zu dem dann gültigen Zinssatz prolongiert. Fällige Zinsen werden automatisch auf das Referenzkonton überwiesen." Nur auf der Website findet man die Information, dass man 3 Werktage vor Laufzeitende telefonisch mitteilen müsse, dass man keine Prolongation wünscht. Sonstige Informationen habe ich nicht erhalten.


    Für Rückmeldungen/Einschätzungen wäre ich dankbar!
    Beste Grüße