Also soweit ich mich in die Gesetzestexte eingelesen habe ist es leider ziemlich klar geregelt. Es bleibt einem im Krankheitsfall leider nichts anderes übrig als Aufstockung (Hartz 4) oder Wohngeld, wenn man überhaupt Ansprüche darauf hat, zu beantragen. Da muss man schnell reagieren... Man kann dann auch den elterngeldbezug unterbrechen und bis zum 36 Lebensmonat aufschieben. Rückwirkend (wie in meinem Fall) ist da leider nichts möglich...
Beiträge von Michael Konrad
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Ups... Vielen Dank für die Korrektur
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@Phillip Schlüter
Gibt's inzwischen etwas neues dazu? Habe aktuell das selbe Problem. Ich kann einfach nicht verstehen warum man etwas dazu verdienen darf aber eine Absicherung dieses Einkommens angerechnet wird.