@ Merlot
Hi, ich habe mich ebenfalls bei der Barmer erkundigt (Chef der örtlichen Niederlassung) und die gleiche Auskunft erhalten.
Er meinte, dass im §188 SGB V keine Versicherungszeiten für die obligatorische Anschlussversicherung genannt sind und daher - theoretisch - ein Tag Pflichtversicherung ausreichen würde, um anschließend freiwilliges Mitglied werden zu können.
Das Thema Krankengeld war mir nicht wichtig, daher habe ich dazu leider keine Infos...
Zum Thema Beitragserhöhung: Ich bin bei der AXA versichert. Die Beitragserhöhung im November betrug 20% bei der Pflege, 14% beim Krankengeld und 59% für die KV.
In den vergangenen 7 Jahren wurde mein Großschaden-Tarif jährlich nur sehr gering angepasst, meist unter einem Prozent. Der jetzige Betragshammer wurde mit allgemein gestiegenen Kosten und niedrigem Zinsumfeld begründet.
Gruß
Lawnie