Guten Tag,
Fall: im August 2009 habe ich ein Foreward-Darlehen ( im Rahmen einer Prolongation) abgeschlossen. Das vorhergende Darlehen war aus 2007 und beeinhaltete eine Widerrufsbelehrung. Das Foreward-Darlehen allerdings nicht. Im November 2009 bin ich vom Forewarddarlehen zurückgetreten und musste eine hohe Vorfälligkeitsentscheidung sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren bezahlen.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich das Forewarddarlehen aufgrund fehlender Widerrufsklausel noch widerrufen?
2. Darf die Bank neben der Vorfälligkeitsentschädigung weitere Bearbeitungsgebühren erheben?
3. Mir ist keine Berechnungsgrundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung ausgehändigt worden, kann ich diese noch verlangen?
Vielen Dank.