Wo lesen Sie einen solch hanebüchenen Unsinn? Für die Zuwendungen, um die es hier geht, besteht eine Steuerbefreiung in der Schenkungssteuer, da diese dem Unterhalt des Bedachten dienen.
Also wenn man einfach mal nach Gemeinschaftskonto und Schenkungssteuer googelt, findet man schon recht viele Seiten die genau diese Problematik behandeln. Es gibt wohl einen Freibetrag von 12.000 € für unverheiratete und 500.000 € für verheiratete Paare innerhalb von 10 Jahren.
https://klardenker.kpmg.de/steuerfalle-partnerkonto/
https://www.faz.net/aktuell/fi…-paar-konto-14462912.html
Ich gehe mal davon aus dass es aber im Grunde nur um größere Beträge aus Erbschaften usw. geht?