Beiträge von Privatier2008

    Hallo zusammen,
    als Betroffener gebe ich gerne meine Erfahrungen an alle Beteiligten weiter.
    Das Geschäftsmodell beruht auf der Erwartung, daß die Probeabos nicht rechtzeitig gekündigt werden, oder
    die Probeabonnements stillschweigend in Dauerabonnements umgewandelt werden. Dafür beziehen die
    Firmen Eventus media GmbH, Zeitschriften&Co.,Zeitschriftendeals, PVZ usw. Provisionen von den Verlagen in der
    Erwartung der Vertragsfortführungen. Finanztip partizipiert von solchen Aktionen im übrigen auch im Rahmen der Deals
    die im Finanztip-Newsletter angeboten werden.
    Ich hatte ein von Finanztip empfohlenes Probe-Abo für Computer-Bild mit DVD beginnend mit der Ausgabe 01/2019
    abgeschlossen und Ende Sept. 2019 - also 3 Monate vor Ablauf des 1. Bezugsjahres - zum 31.12.2019 fristgerecht gekündigt.
    Die Kündigung wurde aber zum 31.12.2020 bestätigt. Nach meinem 1. Einspruch wurde mir mitgeteilt, daß die Kündigung
    mit 2tägiger Verspätung eingegangen wäre. Jetzt begann ein wochenlanger Schriftwechsel, der nach meinem 9.! Schreiben
    endlich zu dem von mir geforderten Ergebnis führte. Die Antwortschreiben des vorhergehendes Schriftwechsels bestanden aus Formbriefen. Es wurde nicht eine meiner Fragen konkret beantwortet. Begriffe wie Erstverpflichtungszeit,
    Erscheinungsdatum, Belieferungsdatum, Lieferbeginn oder Zustelldatum, die mit der 2 Tagesfrist eine entscheidende
    Rolle gespielt hätten, wurden mir nicht erläutert. Meine Beharrlichkeit mit dem 9. Schreiben an den GF persönlich führte dann doch zur Vertragsbeendigung zum 31.12.2019.
    Telefonische Kontaktaufnahmen zu diesen Marketingfirmen sind sinnlos. Die Firma PVZ ist für die Kundenbetreuung
    zuständig und lediglich Dienstleister in einem Gesch. Besorgungsvertrag zu den o.g. Marketingfirmen, die für die
    Liefervereinbarungen und die AGB´s zuständig sind. Dieses Konstrukt muß man bei der Durchsetzung der Vertragsbedingungen beachten. Die Hilfestellung über die Finanztip-Community ist begrenzt und führte in meinem Fall nicht
    zu einer kundenfreundlichen Entscheidung.
    Beachten Sie, daß der Vertag mit der Bestellbestätigung beginnt und die Kündigungsfristen danach berechnet werden.
    Wenn die Vertragsbedingungen nicht eindeutig eingehalten werden, lohnt es sich zu widersprechen.

    Kundennummer : 590806401Sehr geehrter Herr Adak,





    aufgrund Ihres letzten Eintrags in der finanztip-community wende ich mich an Sie, weil die Beurteilungen anderer


    User nach Ihrer pers. Initiative positiv bewertet wurden. Auf die nachstehende Mitteilung an Frau Mackus erhielt ich am 20.11.2019 einen Brief von Frau Poethke - gleichen Inhalts -, wie die vorhergehenden Emails, ohne daß meine konkreten Fragen beantwortet wurden. Mir ist es unbegreiflich wie Ihre Firma nach den massenhaften schlechten Bewertungen


    (bei Trustpilot Business z. B. von 220 Bewertungen 94% mit ungenügend) immer noch nach dem gleichen Schema verfährt, man


    soll sein Anliegen an die Email-Adresse feedback@pvz.de richten und daß die PVZ nur Dienstleister in einem Geschäfts-


    besorgungsvertrag ist und die Marketing Firmen für die Liefervereinbarungen und die AGB`s zuständig sind. Ich bin mit


    dieser Methode nicht einverstanden und werde auch u.a. Herrn Tenhagen über diese Hinhaltetaktiken informieren.


    Nachdem sich dieser uneffektive Schriftwechsel seit über 8 Wochen hinzieht, bitte ich Sie endlich zu akzeptieren,


    daß die Argumentation mit der angeblich verspäteten Kündigung um 2 Tagen keine Rechtsgrundlage hat.





    Mit freundlichen Grüßen



    Henning Forster



    Sehr geehrte Frau Mackus,





    seit 25.09.2019 schleppt sich der Schriftwechsel mit der PVZ hin und ich erhielt jetzt von Ihnen die 8. Email



    von 5 verschiedenen Sachbearbeiterinnen zu meinem Kündigungsvorgang. In der 5. Email teilte mir die


    PVZ-Kundenbetreuung am 01.11.2019 mit, daß ein Kündigungsdokument nicht vorliegt. Das ist doch eine mangelhafte


    Organisation im Kundenbetreuungsbereich. Am meisten verärgert mich, daß in keinem der "Formschreiben" Antworten


    auf meine konkreten Fragen gegeben werden, wie z. B.: "In welchen Vertragsunterlagen wird der Beginn der Erst-


    verpflichtungszeit erläutert bzw. das der Vertragsbeginn mit dem Erscheinungsdatum und nicht mit der Heftausgabe


    festgelegt ist"? Eine Sachstandsklärung war bisher in dem uneffektiven Schriftwechsel nicht möglich, weil sie



    offensichtlich mit den eigenen Vertragsunterlagen nicht vertraut sind.



    Zum Abschluß dieses unendlichen Schriftwechsels teile ich ihnen noch mit, daß nach meinem juristischen Verständnis


    die Vertragsgrundlage über den 31.12.2019 hinaus nicht gegeben ist, wenn Sie die betreffenden Passagen der AGB und Lieferbedingungen nicht offenlegen, die ich angeblich unterschrieben haben soll.


    Falls die 9. Email immer noch nicht zur Sachstandsklärung führt, müssen wir die Angelegenheit gerichtlich klären


    lassen.





    Mit freundlichen Grüßen





    Henning Forster






    Am 19.11.2019 um 13:20 schrieb info@pvz.de:












    Stockelsdorf, den 19. November 2019Abonnement : Computer Bild mit DVDSehr geehrter Herr Forster,vielen Dank für Ihre Nachricht.Gerne bestätigen wir Ihnen noch einmal, dass Sie Ihren Vertragzu Heft-Nr 02 2021gekündigt haben. Das ist die erste Ausgabe, mit der Sie nichtmehr beliefert werden.Wir bestätigen Ihnen, dass zu der o.g. Kundennummer keineweiteren Einzüge von dem Bankkonto erfolgen werden.Zum Ausgleich der Bezugsgebühren erhalten Sie künftig beiFälligkeit eine Rechnung.Mit freundlichen Grüßengez.: Frau Mackus--PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KGBahndamm 923617 StockelsdorfPersönlich haftende Gesellschafterin:Pressevertriebszentrale-Betreuungs-GmbHRegistergericht Amtsgericht LübeckRegisternummer HRA 1043 BS HRB 1293 BSGeschäftsführer: Martin Lange