Hallo @Is798,
Wenn der Freistellungsauftrag unterjährig erhöht wird, dann wird der zu viel abgeführte/einbehaltene Steuerbetrag ohne Probleme erstattet. Du musst also nicht bis zur Einkommensteuer warten.
Gruß Tom
Hallo @Is798,
Wenn der Freistellungsauftrag unterjährig erhöht wird, dann wird der zu viel abgeführte/einbehaltene Steuerbetrag ohne Probleme erstattet. Du musst also nicht bis zur Einkommensteuer warten.
Gruß Tom
Hallo NeverRiester ,
Du bist offensichtlich bei der Union Investment mit deinem Riester. So wie ich deine Ausführungen lese bist du jetzt in der Auszahlungsphase. Mich würde es interessieren, welche Beträge da von der Union investment auf Basis deines Guthabens (Garantiesumme) ausbezahlt werden und welche Gebühren für die abzuschließende Rentenversicherung 'aufgerufen' werden. Wäre nett, wenn du das Schreiben der Union mal hochladen könntest (bitte anonymisiert). Ich könnte mir vorstellen, dass das viele interessiert, mich auf jeden Fall.
Merci
GRUß Tom
Nein, nichts Grundsätzliches
Bei E) bist du 'mach ich selbst' unterwegs, mit DEINER Aktienquote und flexibel.
Bei A) nicht.
Da würde ich eher für die nächsten 15 Jahre (ca.) mit den gesparten Beträgen in E investieren...die 5% Ausgabezuschlag sparen und auf 176 EUR /Jahr und die ggf darüber hinausgehende Steuerermässigung verzichten.
Grüße Tom
Hallo kalaudio,
nach meiner Meinung geht das nicht mehr, da dein Vertrag nicht mehr so lange läuft...
Aber du kannst dich mit deinen konkreten Vertragsdaten dahingehend auch direkt mal beraten lassen bei der UI. Aber vorsichtig: Da wird dann sicherlich sofort ein Teil in die entsprechenden Rentenfonds (z. B. Univorsorge ASP 4 5 oder 6 oder.. ) umgeschichtet.
Deshalb finde ich die Variante E bei dir eigentlich ganz interessant.
Warum? Der Unieurorenta ist zwar nicht 'toll' und er hatte letztes Jahr auch ein ordentliches Minus. Es sind aber über 50 Prozent Kurz-Läufer drin. Es ist da also schon etwas von den steigenden Zinsen eingepreist. Wenn du also in den nächsten Jahren umgeschichtet wirst, ist das in meinen Augen nicht mehr der super GAU. Die ASP - Varianten dürften da m. E. noch mehr Federn lassen (längerfristige Anleihen)
GRUß Tom
Hallo kalaudio,
Du fragst konkret, daher auch konkrete Antworten. Zunächst dieser Artikel zur Info UniProfiRente
Zu den einzelnen Punkten - neu sortiert :
D) würde ich in deinem Fall nicht
B) siehe Artikel.... Das geht jetzt nicht mehr
C) ich kann mir keinen Anbieter vorstellen , der deinen Vertrag übernimmt, da dein aktuelles Guthaben die neue Garantiesumme wäre und du ja weiterhin eine hohe Aktienquote haben möchtest. Es gibt auch so gut wie keine mehr.
A) Es wird auf jeden Fall spätestens 5 Jahre vor Renteneintritt umgeschichtet werden. Wahrscheinlich früher und in einzelnen Tranchen.
E) Aufgrund der Restlaufzeit des Vertrages vermute ich, dass du nur noch die Zulage für dich persönlich erhältst (keine Kinderzulage(n)). Auch hier wird früher oder später umgeschichtet.
Ich würde in diesem Fall die Variante E) wählen und die freigesetzte mtl. Summe in die Aktienanlage deiner Wahl investieren.
Gruß Tom
Hallo Zusammen. Die Forums-Kollegen der CoDi haben da einen sehr informativen Thread :
Der hat mir persönlich gut gefallen und geholfen
Gruß Tom
Hallo Hazel,
der L&G ist definitiv bei SC handelbar. Bitte nochmals über 'suchen' ggf. mit WKN a2qmal versuchen. Den vanEck habe ich auch nicht gefunden. Ggf. kannst du bei SC das Listing beantragen.
Gruß Tom
Hallo Fatboy100th ,
mit der Sicherung des Vertragskapitals durch den Wechsel wird dein Vertrag im Juni 2021 nahezu komplett in die Rentenfonds umgeschichtet worden sein. Damit steht 'eigentlich' die zur Verrentung stehende Summe fest.
Den Rentenbeginn kannst du natürlich nach hinten (theoretisch bis zum 67. Lj) schieben, würde ich aber nicht tun. Je früher die Zahlungen beginnen, desto besser bzw. wahrscheinlichlicher ist es, dass du 'am Ende' positiv rauskommst.
Ich würde bzw werde die 30%ige Einmalzahlung in das erste Jahr mit vollständigem Rentenbezug legen, damit hier die geringste Steuerlast liegt. Entsprechend würde/werde ich das Ende des Riesters legen.
Gruß Tom
Deine Vorschläge werden nicht wirklich besser oder 'sinnhafter'.
Mehr gibt es dazu nicht zu schreiben.
Gruß Tom
DANKE - hmmm... jeder wie er mag
Bei den o. g. Summen würde ich - nach den derzeitigen Regelungen - die 30%ige EZ zum Auszahlungsbeginn wählen. Zur Verrentung sollte aufgrund der schlechten Bedingungen (durch die Bank bei allen Anbietern) so wenig wie möglich eingesetzt werden.
Aber die Vielfalt der Vorschläge macht es ja aus
Entscheiden muss dann jede /jeder selber.
Gruß Tom
Hallo meag,
deinen Rat kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn es in erster Linie auf die Zulagenmitnahme bei Mindest-Eigenbetrag ankommt, wieso in Form einer RV?
Das garantierte Kapital ist bei jeder Sparform identisch - deshalb würde ich das mit dem größten Potential (Fondssparplan) wählen.
Beim Anbieter auf niedrige Gesamtkosten achten. Eine konkrete Empfehlung möchte ich da nicht geben. Mein Riester ist zwischenzeitlich auf ruhend gestellt
Gruß Tom
Hallo Lobster!
Dein Zitat - nur für sich allein aus Finanztip - kann zu Missverständnissen führen. Diesen Satz muss man m. E. im Kontext mit dem ganzen Absatz lesen.
Also
Um die Pauschale zu erhalten, musst Du zwei zentrale Bedingungen erfüllen: Du musst im Jahr 2022 in Deutschland wohnen und ein Arbeits-Einkommen haben. Die Art Deiner Beschäftigung ist dabei egal: Die Pauschale erhalten Angestellte, Beamte, Azubis, Freiwillige, Werkstudenten und Minijobber. Selbst wenn Du ausschließlich steuerfreie Einkünfte hast, hast Du einen Anspruch.
Der Absatz und dessen Aussage bezieht sich m. E. insgesamt auf Einkünfte aus einem Beschäftgungsverhältnis und nichts anderes.
Deshalb ist das für mich klar.
Bei Fragen zum Artikel kannst Du Dich ja auch auf der Finanztip-Seite an den Autor wenden.
Hier befindest Du Dich im Forum, in welchem - Du und ich - also interessierte Laien - posten
GRUß Tom
Wie bereits geschrieben.
Den gewährten Steuervorteil findest Du in deinen jährlichen Einkommensteuerbescheiden.
Nachsehen....
Diese Beträge sind zurück zu zahlen.
Gruß Tom
Google weiß es
Außerdem kommen Sie als Rentner an die Energiepreispauschale, wenn Sie ein Gewerbe betreiben. Dazu zählt auch eine Fotovoltaik-Anlage, wenn Sie die Erträge bei der Steuer angeben müssen (lesen Sie hier, wann das der Fall ist). Einnahmen aus einer privaten Vermietung oder Verpachtung reichen hingegen nicht
Wie oben bereits erwähnt. Spätestens in der Steuererklärung für 2022 klärt sich das.
Gruß Tom
Jetzt klappt es auch mit meinem Link
Hallo nochmal
Vielleicht KLICK finanztip nochmal checken und deinen Steuerbescheid. Ggf. wurde die Fünftelregelung nicht angewandt...
Wenn der Bescheid schon bindend ist, wird es schwierig...
Gruß Tom
Mich irritiert etwas, dass Du 10 Jahre lang jährlich 175€ erhalten hast, in der Summe 908€.
Das kann nicht sein. Die 175 Euro gibt es erst seit 2018...letztlich ist es auch egal
Gruß Tom
Hallo,
Ich vermute aus der Ferne :
Im Jahr der Auszahlung war das zu versteuernde Gesamteinkommen (noch) sehr hoch (noch Arbeitsentgelt und sonstige
Einkommensarten außer der Altersrente?)
Da die Einmalzahlung der Auszahlung im Jahr der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist (hier über den Daumen) 32 %....
Ja, ich würde sagen Pech.... Die Auszahlung der Riesterrente hätte in das erste Jahr mit geringerem Gesamteinkommen gelegt werden müssen.
Gruß Tom
Vertrauen und hoffen geht immer. Wäre für mich aber nichts.
Die Grundsatzfrage, die du dir sicherlich beantwortest hast, ist natürlich :
Will ich 1.2 Mio in Festgeld anlegen... und warum benötige ich so einen hohen Puffer als FG oder auch TG.
Da kommen bestimmt noch Anregungen (kzf. Anleihen bester Bonität etc)....aus der Community
Gruß Tom
Hallo Olaf K ,
Ich würde mich zur Sicherheit - und tue das auch - immer unter der gesetzlichen Einlagensicherungsgrenze bewegen. Also Einzelkonto 100k bzw. Gemeinschaftskonto 200k.
Gruß Tom