Beiträge von t_dintner
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Nein. Das tun sie eben nicht. Denn dann könnte man sich den ganzen Zirkus ja sparen und die Daten einfach abrufen.
Sie melden die tatsächlich freigestellten Erträge.
Vielen Dank für die Berichtigung. Du hast natürlich recht. Ich war heute früh noch ohne Kaffee
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Das hat auch niemand behauptet. Dein geäußertes Thema 'Vorabpauschale' spielt hier in diesem Thread keine Rolle
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Hallo @UserUnknown,
die Banken melden dem Bundesamt für Finanzen die Kapitaleinnahmen (zum Verständnis : nicht die Höhe des Freistellungsauftrages). Wenn dies dort auffällt (>1000 Erträge bei Einzelperson) dann wird das zuständige Finanzamt informiert und die werfen einen Blick in die Steuerakte.... Deshalb solltest du peinlich darauf achten, dass du (wie du es machst) die Kapitaleinnahmen korrekt über die KAP versteuerst, sonst droht Ärger.
'Normal' bzw. 'vorgesehen' ist deine Vorgehensweise aber nicht .
Gruß Tom
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Eben bei mir Nachgeschaut..
Auch hier würde ich mir keine grauen Haare wachsen lassen. Die Bank wird dies buchungstechnisch sicherlich für die Meldungen in das steuertechnisch korrekte Jahr verbuchen/melden - entsprechend dem beigefügten Kommentarauszug zu § 11 ESTG
Gruss Tom
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben
Das Zufluss- bzw. Abflussprinzip wird durch § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 2 EStG durchbrochen. Danach werden bestimmte Einnahmen/Ausgaben unabhängig vom tatsächlichen Zufluss/Abfluss steuerrechtlich dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen: Unter diese Regelung fallen z. B. Zinsen, Miet- und Pachtzahlungen, Renten, Versicherungsbeiträge. Die Vorschrift ist jedoch nicht auf sonstige Bezüge anwendbar.
Nach der gesetzlichen Definition in § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG müssen die regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sein. Kurze Zeit bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen ist i. d. R. ein Zeitraum bis zu 10 Tagen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss zur Anwendung der Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG die Fälligkeit auch innerhalb dieser kurzen Zeit liegen.
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So wie es sein soll...
Buchung am 29.12 mit Valuta 31.12
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Hallo User Unknown
entscheident ist das Wertstellungsdatum (Valuta). Im Regelfall findet dieser Zufluss am letzten Bankarbeitstag des Jahres statt.
Das gilt insbesondere bei Tagesgeld oder Festgeldkonten.
Wenn dies wider Erwarten nicht passiert (kann ich mir nicht vorstellen) ist in § 11 Abs. 1 S. 2 ESTG eine Möglichkeit gegeben, das Zuflussprinzip zu durchbrechen.
Gruß Tom
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Hallo reichanarmut
Belasse es am besten bei fiktiven Gedanken bzw. vergiss diese wieder
Nur drei Begriffe dazu - gerne google befragen: Ergänzungspflegschaft, Minderjährige, Darlehen
Wenn das Finanzamt das mitbekommt und das nicht 100%ig wasserdicht ist, gibt es - zu Recht - so manche Rückfrage 'Kinderwohl' wäre da auch noch ein Begriff
Gruß Tom
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Die kompakte und nachvollziehbare Aufbereitung von Referat Janders benötigt eigentlich keine weitere Antwort.
Anbei deshalb nur noch ein Link auf die Seite von Georg, der dies im Hinblick auf die AssetAllocation näher betrachtet hat.
Die finde ich auch ganz erhellend.
Gruß Tom
Gesetzliche Rente mit 63 ist immer die richtige EntscheidungAn dieser Stelle möchte ich gleich zu Beginn eine spannende Entdeckung ankündigen, die für so gut wie alle Rentner und Privatiers in Deutschland relevant istwww.finanzen-erklaert.de -
Ich habe mal rechnen lassen
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Nach deinen Grundangaben wären lediglich noch rund 10.000 Euro nach Ablauf der Zinsbindung offen.... (ohne Sondertilgung)
Wenn sich an der aktuellen Zinssituation
nichts ändert, würde ich auf die Sondertilgung verzichten und das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung ablösen und in der Zwischenzeit den notwendigen Betrag als FG anlegen.
Gruß Tom
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Danke Kater.Ka, für deinen wie immer sachdienlichen Post - schön mal wieder was von dir zu lesen.
GRUß Tom
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Mein letzter Beitrag hier - dann bin ich raus.
Es ist eine Vorabpauschale, demzufolge ist die ggf. anfallende Steuer eine VORAUSZAHLUNG Die endgültige Abrechnung erfolgt beim tatsächlichen Verkauf.
Achim Weiss : agierst du hier mit deinen allumfassenden Beiträgen in diesem Forum nicht auch als Privatperson ?
Schönes Wochenende
GRUß Tom
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Deine Ansicht ist korrekt.
Der Einfachheit halber verlinke ich hier nochmals das Forum der Codi. Das dort geschriebene finde ich sehr gut. Dort findest du auch deinen Fall/Frage.
Gruß Tom
Vorabpauschale 2023Nachdem in den letzten Jahren der für die Berechnung der Vorabpauschale relevante Basiszinssatz negativ war, schaut das in diesem Jahr anders aus. Da immer…community.comdirect.de -
Korrekt - du rechnest nur mit den Anteilen NICHT mit dem jeweiligen Kurs (da habe ich mich im ersten Post missverständlich ausgedrückt ).
Was man einfach verstehen muss: die errechneten Anteile sind die Basis für die weitere Berechnung (Screen 3). Die Anteile werden mit dem Kurs am Anfang UND am Ende des Jahres weiter berechnet. Also die GLEICHE ZAHL DER ANTEILE. Das ist gerade die Besonderheit. Es wird so 'getan' als ob du die Anteile bereits am Anfang des Jahres bekommen hast....
Gruß Tom
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Du hattest ja explizit nach den anteiligen Käufen gefragt, deshalb doch noch ein paar Erläuterungen zu meinem Post.
Ich habe dir mal drei Screenshots aus meiner Original-Datei beigefügt. Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte - bei drei Bildern also mehr als 3000 Worte
Screen 1 - Formel in der Zelle "Vorabpauschale 2023"
Screen 2 - Tabelle mit Markierung der Formelbezüge
Screen 3 - Die Tabelle wird mit einer Pivot-Tabelle ausgewertet und das sind die Ergebnisse - als Beispiel (verfremdet)
Die Werte in der "Basistabelle" werden also aggregiert - ich mache das in einer Pivot und dann noch schön berechnet - pro Depotposition. Das kann man aber natürlich auch anders machen....da führen viele Wege nach Rom....
Aber jetzt ....leg los - wenn es auch nur unter "sportlichen" Gesichtspunkten wichtig ist
Gruß Tom
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Das Beispiel ist älter... Da waren die 2,55 % noch nicht am Start...
Bevor du hier zu viel Zeit investierst:
Rechne doch einfach als Basis mit allen Anteilen in 2023 und verzichte auf die anteilige Berechnung.... Das habe ich nur gemacht, weil es mich interessiert hat.
Bsp:
Anteile vor 2023 (Bestand)
50
Anteile in 2023 (Käufe)
10
Kurs Anfang 2023
40 Eur
Kurs Ende 2023
45 EUR
Gewinn : 5 Euro * 60 Anteile: 300 Euro
Basisertrag: 60 Anteile*40 Euro *0,7 *2,55%=42,84 Euro
Da Basisertrag niedriger ist dieser Grundlage.
Deshalb: 42,84*0,7=29,99 Euro
Vorabpauschale: 29,99 Euro
Das wäre auch der Betrag über den der Freisteller lauten müsste...
Vorauss. Steuer: ca. 8,10 Euro
Ggf. freigestellt...
Wie gesagt, das ist die Berechnung mit ignorieren der anteiligen Werte. Das Ergebnis liefert eine gute Annäherung zum Freistellungsbetrag bzw Steuerbetrag. Die tatsächlichen Werte sind IMMER niedriger
Das genügt in meinen Augen völlig
Ich hoffe ich konnte das aufklären.
Gruß Tom
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Hallo Olimiz
Die im Jahr 2023 mtl. Zukäufe werden errechnet. Ein Anteil vom Bsp. MÄRZ zählt mit 10/12. Allerdings mit dem jeweiligen Kaufkurs rechnen.
Am Ende hast du die Zahl der Anteile unter der Sicht der Vorabpauschale (niedriger als die tatsächlichen Anteile, da ja die unterjährigen nur anteilig zählen.
Die Formel lautet für einen Kauf:
=WENN(JAHR([@Kaufdatum])=2023;(12-MONAT([@Kaufdatum])+1)*[@[Anteile/Kauf]]/12;[@[Anteile/Kauf])
Da ich jeden Kauf tracke, frage ich das Jahr des Kaufdatums ab...
Dann errechne ich die anteiligen Monate und multipliziere mit dem TATSÄCHLICHEN Anteilen/Kaufkurs. Wenn das Kaufjahr nicht 2023 (früher) dann wird einfach der tatsächlich Anteil genommen...
Du hast dann am Ende die Gesamtanteile.
Diese werden mit dem Kurs vom 01.01 und 31.12 gerechnet. Wenn positiv, dann fällt grundsätzlich Vorabpauschale an... Diese Rechnung setzte ich als bekannt voraus.
Die obige Rechnung ermittelt also die zu berücksichtigenden Anteile.
Basis war das Forum der Codi.
So ist das für mich logisch
GRUß THOMAS
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Hallo
Wir haben auch keinen Grund zu klagen.
Wir haben dort ein Gemeinschaftskonto und zwei Tagesgeldkonten. Die (neue) App funktioniert auf unseren Geräten einwandfrei. Support habe ich noch nicht benötigt /eingeschaltet.
Gruß Tom
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Hallo Johnny1982fd
Der Betrag der HDI zum Jahr 2050 ergibt sich anhand der bisher geleisteten Beiträge /Zulagen und der - lt. VERTRAG - geltenden
Garantieverzinsung. Wenn du die rd. 17k Euro mit ca. 2 % über ca. 28 Jahre (2050) verzinst, kommst du auf die ca. 30k Euro.
Gruß Tom
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Hallo akstr
Noch ein Argument für 1. oder 2.
Prüfe mal deine Abrechnung in Bezug auf den Ausgabeaufschlag. Meines Wissens verlangt die Union (Uniprofirente Select) hier 5% bei einer Restlaufzeit von >10 Jahren und das UNABHÄNGIG vom Fonds. Du zahlst also wegen dem Riesterprodukt 5%, bei einer Direktanlage in den Rentenfonds wären 'nur' 3% fällig!! Du musst also erstmal die horrenden 5 % aufholen, bevor es überhaupt 'irgendwann' in die Gewinnzone geht. Und das mit der derzeitigen Anlage in Rentenfonds-Langläufer. Da braucht man Optimismus und einen langen Atem.
Die Inflation lassen wir aus dem Spiel, dann sieht es noch düsterer aus.
Gruß Tom