Beiträge von t_dintner

    Hallo

    Dann sind wir wieder in der bereits häufig geführten Diskussion, wann lohnt sich heutzutage noch ein Riester. Ob Union irgendwann wieder in den Aktienfonds investieren wird? =Glaskugel.

    1)Auch hier würde ich den Riester NUR max so lange laufen lassen, solange Kinderzulagen fließen (je mehr umso besser) und dann ggf ruhend stellen.

    2)Angesichts der noch langen Zeit bis zum Rentenbeginn ist natürlich auch die förderschädliche Kündigung eine Option. Dann eben in die eigenen Hände nehmen. ETF etc. Beispiele gibt es hier genug...


    Bei 1) oder 2) kommt es auf das persönliche Mindset an, persönlich wäre ich bei diesen konkreten Rahmenbedingungen bei 2.

    Den 'Verlust' würde ich mir eher zutrauen aufzuholen als mich auf den Anbieter zu verlassen /zu hoffen.

    Gruß Tom

    Hallo akstr

    Das Produkt 'UniProfiRente' strebt nur die Mindestaktienquote an, eine Garantie ist das nicht. In deinem Fall hat der Algorithmus der Union von vornherein (Laufzeit) den Aktienfonds nicht mehr als Investition berücksichtigt. Das wird sich auch nicht ändern, wenn die Auszahlphase nach hinten geschoben wird.

    Ich würde in deinem Fall in 2023 in die Auszahlphase gehen. Die Union muss in diesem Fall mind deine Einzahlungen berücksichtigen. Wenn die Höhe der Rente unter die Kleinbetragsregelung fällt (ca 30 Euro mtl) dann kannst du dir den Betrag komplett auszahlen lassen.

    Wenn die Rente höher ist, dann würde ich auf jeden Fall die Möglichkeit nutzen, und die maximal mögliche Einmalzahlung in Höhe von 30 % nutzen und somit so wenig wie möglich in die Verrentung einbringen.

    Gruß Tom

    Hallo Hausbauer14513 ,

    ich hoffe, ich habe deine Kernfrage richtig verstanden.

    Die Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich fix - so wie du schreibst. 25 %+Soli+Kirche.


    Diese Bemessungsgrundlage ändert sich allenfalls, wenn im Rahmen der Günstigkeitsprüfung festgestellt wird, dass dein individueller EStsatz darunter liegt.


    Das dürfte regelmäßig (auch im Alter mit Rentenbezug) nicht der Fall sein


    Ob im Rahmen der Vorabpauschale der Freistellungsauftrag oder Cash genutzt wird, ist m. E. egal,soweit der Freisteller durch andere Anlagen 'ausgenutzt' wird.


    Auszug aus Haufe

    Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 17.400 EUR (bei Zusammenveranlagung 34.800 EUR) wird im VZ 2022 ein einkommensteuerlicher (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht. Ab 2022 ist zusätzlich die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf die tarifliche Einkommensteuer im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG einzubeziehen.


    GRUß Tom

    Hallo Kroisus

    anhand der Rahmenbedingungen die du genannt hast, würde ich - wenn es mein Vertrag wäre - förderschädlich kündigen.

    Gründe:

    Restlaufzeit über 30 Jahre

    Nur Grundzulage

    Teueres Produkt


    Angesichts der noch langen Restlaufzeit würde es für mich keine Alternative sein, auf die Kleinbetragsregel zu setzen.


    Das Kapital und die monatliche Rate sollte über die 30 Jahre alternativ angelegt werden. Bsp. gibt es hier im Forum zur Genüge. Das entscheidende dabei ist

    - informieren, anfangen und durchhalten

    GRUß Tom

    Oh, der Thread war noch abonniert......


    Ich lese meist auch nur noch still mit, wenn überhaupt. Die meisten Threads lohnen sich nicht zu lesen sobald User x oder y ankommt.

    Da sind wir also schon zwei.

    Ich stelle dieses neue 'Format' auch seit etwa einem Jahr fest. Ich vermisse die stets fachlich fundierten und von Respekt geprägten Beiträge von Kater.Ka. Daran haben sich viele nach meinem Eindruck orientiert. Stattdessen haben wir jetzt....

    Reisende soll man nicht aufhalten. Das habe ich in den letzten Wochen mehrfach gelesen. Die Koffer sind schon gepackt.

    Gruß Tom

    Hallo NeverRiester ,

    Du bist offensichtlich bei der Union Investment mit deinem Riester. So wie ich deine Ausführungen lese bist du jetzt in der Auszahlungsphase. Mich würde es interessieren, welche Beträge da von der Union investment auf Basis deines Guthabens (Garantiesumme) ausbezahlt werden und welche Gebühren für die abzuschließende Rentenversicherung 'aufgerufen' werden. Wäre nett, wenn du das Schreiben der Union mal hochladen könntest (bitte anonymisiert). Ich könnte mir vorstellen, dass das viele interessiert, mich auf jeden Fall.

    Merci

    GRUß Tom

    Nein, nichts Grundsätzliches

    Bei E) bist du 'mach ich selbst' unterwegs, mit DEINER Aktienquote und flexibel.

    Bei A) nicht.


    Da würde ich eher für die nächsten 15 Jahre (ca.) mit den gesparten Beträgen in E investieren...die 5% Ausgabezuschlag sparen und auf 176 EUR /Jahr und die ggf darüber hinausgehende Steuerermässigung verzichten.


    ;) Grüße Tom

    Hallo kalaudio,

    nach meiner Meinung geht das nicht mehr, da dein Vertrag nicht mehr so lange läuft...


    Aber du kannst dich mit deinen konkreten Vertragsdaten dahingehend auch direkt mal beraten lassen bei der UI. Aber vorsichtig: Da wird dann sicherlich sofort ein Teil in die entsprechenden Rentenfonds (z. B. Univorsorge ASP 4 5 oder 6 oder.. ) umgeschichtet.

    Deshalb finde ich die Variante E bei dir eigentlich ganz interessant.

    Warum? Der Unieurorenta ist zwar nicht 'toll' und er hatte letztes Jahr auch ein ordentliches Minus. Es sind aber über 50 Prozent Kurz-Läufer drin. Es ist da also schon etwas von den steigenden Zinsen eingepreist. Wenn du also in den nächsten Jahren umgeschichtet wirst, ist das in meinen Augen nicht mehr der super GAU. Die ASP - Varianten dürften da m. E. noch mehr Federn lassen (längerfristige Anleihen)

    GRUß Tom

    Hallo kalaudio,

    Du fragst konkret, daher auch konkrete Antworten. Zunächst dieser Artikel zur Info UniProfiRente

    Zu den einzelnen Punkten - neu sortiert :

    D) würde ich in deinem Fall nicht

    B) siehe Artikel.... Das geht jetzt nicht mehr

    KLICK

    C) ich kann mir keinen Anbieter vorstellen , der deinen Vertrag übernimmt, da dein aktuelles Guthaben die neue Garantiesumme wäre und du ja weiterhin eine hohe Aktienquote haben möchtest. Es gibt auch so gut wie keine mehr.

    A) Es wird auf jeden Fall spätestens 5 Jahre vor Renteneintritt umgeschichtet werden. Wahrscheinlich früher und in einzelnen Tranchen.

    E) Aufgrund der Restlaufzeit des Vertrages vermute ich, dass du nur noch die Zulage für dich persönlich erhältst (keine Kinderzulage(n)). Auch hier wird früher oder später umgeschichtet.


    Ich würde in diesem Fall die Variante E) wählen und die freigesetzte mtl. Summe in die Aktienanlage deiner Wahl investieren.

    Gruß Tom

    Hallo Fatboy100th ,

    mit der Sicherung des Vertragskapitals durch den Wechsel wird dein Vertrag im Juni 2021 nahezu komplett in die Rentenfonds umgeschichtet worden sein. Damit steht 'eigentlich' die zur Verrentung stehende Summe fest.

    Den Rentenbeginn kannst du natürlich nach hinten (theoretisch bis zum 67. Lj) schieben, würde ich aber nicht tun. Je früher die Zahlungen beginnen, desto besser bzw. wahrscheinlichlicher ist es, dass du 'am Ende' positiv rauskommst.

    Ich würde bzw werde ;) die 30%ige Einmalzahlung in das erste Jahr mit vollständigem Rentenbezug legen, damit hier die geringste Steuerlast liegt. Entsprechend würde/werde ich das Ende des Riesters legen.

    Gruß Tom

    DANKE - hmmm... jeder wie er mag;)


    Bei den o. g. Summen würde ich - nach den derzeitigen Regelungen - die 30%ige EZ zum Auszahlungsbeginn wählen. Zur Verrentung sollte aufgrund der schlechten Bedingungen (durch die Bank bei allen Anbietern) so wenig wie möglich eingesetzt werden.

    Aber die Vielfalt der Vorschläge macht es ja aus;)

    Entscheiden muss dann jede /jeder selber.

    Gruß Tom