Beiträge von t_dintner

    Hallo Tobias,

    180 Positionen halte ich persönlich für ausreichend. Ich würde da noch auf die Parameter

    - Kapitalgrösse > 1Mrd. Eur

    - Auflagedatum > 3 Jahre

    achten. Alle drei Parameter wären für mich im grünen Bereich.

    Die weitere Diversifikation findet ja auch noch durch den Dow Jones Global Sustainability statt.

    Dieser ? IE00B57X3V84

    Der würde allerdings bei mir wegen der Kapitalgrösse und den hohen Kosten rausfallen

    Grüße Tom

    Hallo Zusammen, ich brauche mal einen Denkanstoß...
    Ich schlafe ruhig, wenn ich eine Aufteilung 70 % (sicher) und 30% (Risiko) fahre. Dies mache ich aktuell und möchte daran auch nichts ändern. Allerdings überlege ich mir nach den o.g. interessanten Statements eine "Steueroptimierung" - benötige da aber wie gesagt - noch Input:


    - Derzeit steckt der Freistellungsauftag (1.602 EUR da verheiratet in meinen sicheren 70 % und wird auch voll ausgeschöpft.

    - Es bleibt also derzeit nichts mehr für meine 30 % "übrig"


    Meine Überlegung

    - Ich ändere den Freistellungsauftrag komplett um (alles in meine 30 % Risiko) - also 1.602 EUR

    - Ich rolliere jedes Jahr meine ETF-Anlagen und Verkaufe entsprechende Anteile um den Gewinn steuerfrei zu erhalten und reinvestiere - wie oben schon von Euch geschrieben

    - Da es sich um Aktien-ETF's handelt und somit eine Teilfreistellung von 30 % vorliegt könnte ich durch das Vorgehen nach meiner Überlegung den steuerfreien Gewinn optimal ausnutzen 1.602/0,7 = 2.288 EUR


    Ich hätte also jährlich rund 680 EUR mehr an steuerfreiem Kapital erzielt als wenn ich den Freisteller in meinen "sicheren" Anlagen verwende...


    Habe ich hier einen groben Denkfehler (Freisteller komplett in ETF) oder macht das Sinn?

    Vielen Dank für den Input

    Tom

    hallo winter,

    schau dir doch mal die FAQ des Anbieters an...

    Wie kann sichergestellt werden, dass der Private Key nicht abhandenkommt?

    Die WIWIN Safekeeping-App ist ein technisch sehr sicherer Ort zur Aufbewahrung des Private Key. Die Anleger müssen lediglich sicherstellen, dass sie Unbefugten keinen Zugang zu ihrem mobilen Endgerät, der App und zum Kundenportal ermöglichen.

    Sollte das mobile Endgerät verloren gehen, können die Anleger den Private-Key mit Hilfe der Wortliste auf ein neues mobiles Endgerät übertragen. Wenden Sie sich dazu einfach an den WIWIN-Support, um die nächsten Schritte zu erfahren. Teilen Sie die Wortliste mit keiner Person auch nicht dem Team von WIWIN.

    Hallo, ganz vom Radar wirst du das Geld nicht bekommen und das ist m.E. auch gut so.

    Ein weiteres Girokonto mit Karte oder ohne hätte doch auch wieder die Gefahr in sich, dass es im Zahlungsverkehr "direkt" genutzt werden kann. Das sehe ich hier also nicht als zielführend. N26 ist ja derzeit auch immer wieder in den Schlagzeilen...


    Warum nicht das Tagesgeldkonto nutzen, oder ein weiteres eröffnen (Sberbank, Renaultbank z.B.)? Das Geld ist erst mal weg und steht nicht direkt zum Konsum zur Verfügung. Im Fall der Fälle kommst du aber innerhalb von 2-3 Tagen dran...die Zeit kannst du ja dann noch nutzen, um nochmal mit kühlem Kopf zu entscheiden, ob die geplante Ausgabe wirklich so "sinnig" ist...


    Ansonsten fällt mir nur ein, das Geld an eine Person zur Verwahrung zu geben, der du WIRKLICH vertraust und die dazu in der Lage ist

    Grüße Tom

    Hsllo, hier noch die Info zur Rückgabe der Anteile:


    Anteilrückgabewünsche müssen mittels einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung angekündigt werden. Diese Rückgabe ist nach einer sogenannten Mindesthaltefrist von 24 Monaten möglich und muss zwölf Monate vor dem gewünschten Rückgabetermin (Rückgabefrist) erteilt werden.

    Hallo, bin nicht betroffen, aber kann die Meinungen komplett nachvollziehen.


    In der Sache sehe ich das wie sabineg.

    Hierzu noch eine Überlegung:

    Bei dem Vertrag handelt es sich um ein befristetes (grundsätzliche Laufzeit 12 Monate) Dauerschuldverhältnis. Dieses kann nach §314 BGB vorzeitig gekündigt werden. Hierauf beruft sich wohl der Anbieter etwas verklausuliert auf der Homepage (ob zu Recht lassen wir mal beiseite.. ). Diese Kündigung muss auch rechtzeitig (in Bezug auf die Kenntnis der wirtschaftlichen Schieflage) erfolgen (Abs. 3). Das unterstelle ich jetzt auch mal einfach.

    Interessant wird aber jetzt Abs.4 von § 314 BGB.


    "Die Berechtigung Schadenersatz zu verlangen wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen."


    Durch die vorzeitige und de facto fristlose Kündigung entsteht zumindest vom Oktober bis zum Ablauf des reguären Vertragsendes ein konkreter Schaden, nämlich die Mehrkosten, die ein neuer Vertrag im Vergleich verursacht.


    Ich würde diesen Schaden im Rahmen der hoffentlich kommenden Schlussrechnung mit dem Anspruch des Anbieters aufrechnen.


    Achtung: keine juristische Beratung

    Wie bereits geschrieben:

    - das Haus dient ja als SICHERHEIT (für deine Eltern eine gefährliche Sache...was passiert wenn du den Kredit nicht mehr bedienen kannst....??). Das hat nichts damit zu tun, ob das Darlehen schon zu x% zurückgezahlt ist

    - die Bank erwartet, dass das Darlehen zurückgezahlt wird UND das über den Zeitraum des Darlehens auch die Darlehenszinsen geleistet werden


    Wenn das Haus verkauft werden soll, bevor der Kredit abbezahlt ist, dann wird die Bank nur in zwei Konstellationen aus dem Grundbuch rausgehen und mitspielen (das muss sie aber nicht):

    a) es wird eine adäquate Sicherheit geboten

    b) wenn das Darlehen zu diesem Zeitpunkt komplett abgelöst werden soll - dann nur mit Vorfälligkeitsentschädigung - also der entgangene Darlehenszins muss der Bank erstattet werden.

    Hallo, so wie ich das verstehe dient die Immobilie deiner Eltern als Sicherheit gegenüber der finanzierenden Bank. Diese wird an i.d.R an erster Rangstelle eine Grundschuld eintragen.


    Bei ALLEM was dann in der Folge mit dem Grundstück/Hsus passiert (Verkauf etc.) hat die Bank ein Wörtchen mitzusprechen...

    Ein Verkauf des Hauses funktioniert m.E. nur dann, wenn der Bank eine adäquate Sicherheit geboten werden kann oder das Darlehen abgelöst wird (Vorfälligkeitsentschädigung beachten).


    Grüße Tom

    Unsere Tochter hat als Referendarin/Lehramt eine BU abgeschlossen.

    Die Kontaktaufnahme und der Verlauf der Beratung (Telefon) war problemlos und genau am Bedarf orientiert.

    Nach Hinweis auf die Checkliste von Finanztip wurden ALLE Fragen der Checkliste bezogen auf die favorisierte Versicherung beantwortet und noch offene Fragen kurzfristig geklärt. So konnte eine Entscheidung getroffen werden und das mit einem guten Gefühl.

    So stelle ich mir Beratung vor.

    Grüße Tom

    Garantiert ist nach deinen Angaben lediglich der RF - und der ist niedrig (17,62)

    Die zu erwartende Rente ergibt sich aus der Entwicklung des Fonds und da werden einfach zwei Szenarien genannt:

    1. bei 1,5 % steht ein Kapital in Höhe von 59.104 zur Verfügung (= 59104/10.000×17,62=104 EUR Rente

    2. entsprechend bei 4 % Entwicklung

    (88996/10.000×17,62=156 EUR


    Beim Szenario 1. musst du die Rente ca. 40 Jahre erhalten, um deine Einzahlungen zurückzubekommen (49140/104/12=40,14).


    Beim Szenario 2. rund 26 Jahre


    Oder das Szenario 3.

    Die 4.312 EUR nehmen und mit den 130 EUR mtl. die Altersrente selbst in die Hand nehmen...Beispiele gibt es hier ja genug im Forum



    Grüße Tom

    Ob sinnvoll oder nicht ist immer eine individuelle Entscheidung. Für mich war sie unter den genannten Rahmenbedingungen sinnvoll.

    In den UniRenta wird - je näher der Auszahlzeitpunkt rückt - sukzessive umgeschichtet. Den Auszahlzeitpunkt kann man natürlich bis 67 verschieben...dann erfolgt die Umschichtung logischerweise später, wenn sich der Markt nicht irgendwann mal wieder auf Talfahrt begibt. Aber irgendwann möchte ich die Rente auch erhalten (und möglichst lange ;))...drum ist bei mir die Planung auf 65 ausgerichtet...

    Grüße Tom