Beiträge von t_dintner

    Hallo meag,

    deinen Rat kann ich nicht nachvollziehen.

    Wenn es in erster Linie auf die Zulagenmitnahme bei Mindest-Eigenbetrag ankommt, wieso in Form einer RV?

    Das garantierte Kapital ist bei jeder Sparform identisch - deshalb würde ich das mit dem größten Potential (Fondssparplan) wählen.

    Beim Anbieter auf niedrige Gesamtkosten achten. Eine konkrete Empfehlung möchte ich da nicht geben. Mein Riester ist zwischenzeitlich auf ruhend gestellt ;)

    Gruß Tom

    Hallo Lobster!

    Dein Zitat - nur für sich allein aus Finanztip - kann zu Missverständnissen führen. Diesen Satz muss man m. E. im Kontext mit dem ganzen Absatz lesen.

    Also

    Um die Pauschale zu erhalten, musst Du zwei zentrale Bedingungen erfüllen: Du musst im Jahr 2022 in Deutschland wohnen und ein Arbeits-Einkommen haben. Die Art Deiner Beschäftigung ist dabei egal: Die Pauschale erhalten Angestellte, Beamte, Azubis, Freiwillige, Werkstudenten und Minijobber. Selbst wenn Du ausschließlich steuerfreie Einkünfte hast, hast Du einen Anspruch.

    Der Absatz und dessen Aussage bezieht sich m. E. insgesamt auf Einkünfte aus einem Beschäftgungsverhältnis und nichts anderes.


    Deshalb ist das für mich klar.


    Bei Fragen zum Artikel kannst Du Dich ja auch auf der Finanztip-Seite an den Autor wenden.

    Hier befindest Du Dich im Forum, in welchem - Du und ich - also interessierte Laien - posten

    GRUß Tom

    Google weiß es

    Außerdem kommen Sie als Rentner an die Energiepreispauschale, wenn Sie ein Gewerbe betreiben. Dazu zählt auch eine Fotovoltaik-Anlage, wenn Sie die Erträge bei der Steuer angeben müssen (lesen Sie hier, wann das der Fall ist). Einnahmen aus einer privaten Vermietung oder Verpachtung reichen hingegen nicht

    Wie oben bereits erwähnt. Spätestens in der Steuererklärung für 2022 klärt sich das.

    Gruß Tom

    Hallo,

    Ich vermute aus der Ferne :

    Im Jahr der Auszahlung war das zu versteuernde Gesamteinkommen (noch) sehr hoch (noch Arbeitsentgelt und sonstige

    Einkommensarten außer der Altersrente?)

    Da die Einmalzahlung der Auszahlung im Jahr der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist (hier über den Daumen) 32 %....

    Ja, ich würde sagen Pech.... Die Auszahlung der Riesterrente hätte in das erste Jahr mit geringerem Gesamteinkommen gelegt werden müssen.

    Gruß Tom

    Vertrauen und hoffen geht immer. Wäre für mich aber nichts.

    Die Grundsatzfrage, die du dir sicherlich beantwortest hast, ist natürlich :

    Will ich 1.2 Mio in Festgeld anlegen... und warum benötige ich so einen hohen Puffer als FG oder auch TG.


    Da kommen bestimmt noch Anregungen (kzf. Anleihen bester Bonität etc)....aus der Community

    Gruß Tom

    Hallo Cyberspace92

    Finanztip differenziert mittlerweile auch bei den Empfehlungen zu Riester

    KLICK

    Da du weder die volle Zulage ausschöpfst und auch keine Kinder zur Aufstockung der Zulage vorhanden sind UND Riester Produkte allgemein teuer und unflexibel sind würde ich an deiner Stelle den Vertrag förderschädlich kündigen.

    Die Zulagen sind - wie du weißt - zurückzuzahlen (€ 984) und ein evtl. gewährter Steuervorteil (vgl. Steuerbescheide) . Ein Gewinn aus der Anlage mit dem persönlichen Steuersatz. Da dieser nach den obigen Angaben gar nicht vorhanden ist, dürfte insoweit auch nichts anfallen...

    Ich würde den Anbieter mal fragen....

    Die freiwerdende Summe besser in eine Sondertilgung oder den ETF stecken.

    Gruß aus dem Süden - Tom

    Hallo Kai1966

    Das Regelentgelt ist Grundlage des KG.

    Dieses wird auf Basis des letzten abgerechneten Lohnabrechnungszeitraum vor Beginn der AUF berechnet ( Regelfall).

    Das ist bei den meisten Menschen die monatliche Abrechnung...

    Im Detail §47 Abs. 2 SGB V

    GRUß TOM

    Hallo Schoko3

    ein Tool kenne ich zwar nicht und die Berechnung wäre mir persönlich auch zu aufwendig. Aus dem Bauch raus amortisiert sich das wohl erst nach Jahrzehnten. Falls du damit beginnst, solltest du auch die Kosten für die Armatur (Niederdruck) berücksichtigen. Kannst du nicht die ersten 10 l auffangen und zum Blumengiessen nutzen und gut...

    Gruß Tom

    Hallo Anni,

    um auf deine Frage zu antworten:


    Das garantierte Gesamtkapital findest du entweder in den "Jahresinformationen zur Riesterrente" oder im Onlinebereich (wenn du das Depot freigeschaltet hast) unter "Vertragsdetails".

    Wenn die Umstellung ordnungsgemäß gelaufen ist, dann entspricht die dort genannte Summe mind. dem Depotbestand zum Umstellungszeitpunkt. Das bitte prüfen.


    =garantiertes Gesamtkapital zum Beginn der Auszahlphase


    Auf den Quartalsauszügen oder den Jahresauszügen taucht die Garantiesumme NICHT auf. Hier findest Du immer "nur" den aktuellen Stand.

    Gruß Tom