Beiträge von t_dintner

    Hallo, deine Fragestellung ist sehr "allgemein", deshalb ist es auch schwierig, da eine allgemeingültige Antwort zu geben.


    - Grundsätzliche wird bei sehr vielen Brokern (z.B. auch ING) zwischen Einmalanlagen und Sparplänen unterschieden. Häufig sind ETF-Sparpläne kostengünstiger bzw. komplett kostenlos. Die o.g. Beträge fallen an, wenn bei der ING ein Kaufauftrag als Einmalanlage gemacht wird...Daneben hat die ING auch spezielle ETF im Aktions-Angebot (siehe Bedingungen auf der ING-Seite), die auch bei einer Einmalanlage keine bzw. eine geringere Kaufgebühr enthalten. Wie bereits geschrieben, es kommt auch auf den Handelsplatz an...


    - Verwahrentgelt und ETF
    Deine Anlage in ETF oder sonstige Wertpapiere stellt Sondervermögen dar. Diese Anlage ist nicht von einem Verwahrentgelt betroffen.


    Die Seite der ING ist eigentlich recht gut und informativ. Da kannst du dich im Detail informieren.

    ING-ETF


    Gruß Tom


    Ich verstehe manchmal eure Beitragsfreistellung nicht. Klar laufen die Erträge weiter, aber ich muss ja erst mal etwas erwirtschaften. Angenommen wir haben jetzt 5 Jahre seitwärts tendierende Aktienmärkte, dann zahlst du ja trotzdem deine 400-500€ Gebühren und siehst dein Kapital abschmelzen.

    Ja, das ist das Problem mit der Anlage ;).

    Die Alternative wäre förderschädlich zu kündigen, aber das weißt du ja.

    Viel Glück

    Hallo JudoPredator,

    alles hat immer zwei Seiten....

    Ich habe auch einen Riester bei der Union, diesen auf "ruhend" gestellt und habe den ETF-Sparbetrag aufgestockt. Die Besonderheit bei mir war, dass ich meinen Riester im Juni 2021 noch auf den UniprofiRenteSelect umgestellt habe. Damit wurde der damalige Wert im Depot meine neue Garantiesumme. Da ich auch in der Vergangenheit sehr stark von den Zulagen und Steuerersparnissen profitiert habe und der Vertrag sehr gut gelaufen ist (ich war von Anfang an dabei) war das in meiner Situation aus meiner Sicht die logische Entscheidung. Das Kapital ist jetzt Bestandteil meiner "sicheren" Altersvorsorge.


    Zu dir:

    1) Wenn ich in deiner Situation wäre (es wird gerade eine Immo abbezahlt) würde ich schon versuchen, den Riester kurz vor Auszahlungsbeginn des Riester-Vertrages in die Finanzierung einfließen zu lassen. Das musst du natürlich genau prüfen....(die Rahmenbedingungen müssen passen).
    Überlegung dabei:

    - das Wohnförderkonto wird nicht jetzt schon belastet, sondern erst am Ende des Riester-Vertrages - also nur geringe Verzinsung auf dem Wohnförderkonto...

    - der Vorteil wäre, dass du (wenn es nach Prüfung möglich ist) auf einen Schlag das komplette Riesterguthaben in die Sondertilgung stecken könntest....Es muss also keine (teure) Verrentung des Riester-Guthabens erfolgen und du bist auch nicht auf die Deckelung der 30% Einmalauszahlung gebunden. Das wären meine Überlegungen dazu...


    2) Eine förderschädliche Kündigung ist immer dann sinnvoll, wenn man einen schlechten (teuren) Vertrag hat (und eine geringe Aktienquote) und mit dem ausbezahlten Guthaben auf andere Weise vorsorgt bzw. investiert.


    3) zu deiner Berechnung kann sich Kater.Ka etwas beisteuern - er hat das ganze ja erst hinter sich gebracht...


    Gruß Tom

    Hallo Seba89, ich habe mal nochmal recherchiert:

    Die vorzeitige Depotauflösung (soweit möglich) kostet bei der DEKA einmalig 25 EUR.

    Die jährlichen Depotgebühren betragen aktuell 19,50 EUR bzw. 12,50 EUR (bei einem reinen VL-Depot).


    Wenn eine vorzeitige Auflösung des VL-Vertrages möglich ist (mit Berater sprechen) kannst du das machen (siehe MichaG) und einen neuen VL-Vertrag abschließen (siehe oben), um die 40 EUR "mitzunehmen".


    Wenn eine vorzeitige Auflösung nicht möglich ist, dann darauf achten, dass das Depot auf die 12,50 EUR-Variante umgestellt werden (da reines vL-Depot). Du kannst dir in diesem Fall überlegen, ob du (bzw. der AG) weiterhin bis zum Vertragsende die Einzahlungen leistest oder den Vertrag bis zum Vertragsende ruhen lässt (du zahlst mind. 12,50 EUR jährlich) und einen neuen vl-Vertrag (siehe oben) abschließt...


    Nimm' Kontakt zu deinem Berater bei der Sparkasse auf...


    Gruß Tom

    Da du die 40 Euro des AG wohl 'mitnehmen' willst, müsstest du m. E. entweder den Vertrag bei der Sparkasse bis zum Einzahlungsende weiter laufen lassen oder keine Einzahlungen mehr leisten und bei einem anderen Anbieter ein Vwl Depot eröffnen (z. B. OSKAR oder Finvesto). Hier bitte aber VORHER genau informieren...


    Eine vorzeitige Kündigung eines Vwl-Vertrages ist nur sehr eingeschränkt möglich und wird wohl nicht möglich sein...

    Auch hier gilt : Informieren...


    Zu deiner Frage : Wenn der Depotübertrag wegen des Vwl-Vertrages initiiert wurde, ja, dann war das umsonst...

    Hallo Seba89,

    meines Wissens bietet die DKB keine VwL-Verträge auf Fonds bzw ETF-Basis an.

    Ich vermute daher, dass die Fondsanteile außerhalb des bestehenden VWL-VERTRAGES (Deka? ) übertragen wurden - so wie Altsachse bereits geschrieben hat - die ganzen Anteile....

    Die Vwl-Vertrag-Anteile liegen also noch bei der DEKA bzw Sparkasse.

    Berater nochmal fragen....

    Gruß Tom

    Hallo Benny,

    Ich verlinke hier mal eine Seite des BR

    PHISHING

    Der Sachverhalt geht in die gleiche Richtung. Ggf. mal von deiner Seite in diese Richtung genauer recherchieren.

    Eine generelle/grundsätzliche Aussage, ob Schadensersatzansprüche bestehen bzw. die Chancen , ist bei solchen komplexen Sachverhalten (bei denen die Fakten auch noch nicht feststehen) von der Ferne 'belastbar' m. E. nicht möglich.

    Gruß Tom

    Hui der Thread ist aber gewachsen...


    Abseits von allem was oben bereits richtig geschrieben wurde :

    Bei meinen Kindern war es ganz einfach auch schön, als sie Älter waren, jedes Jahr auch 'zu sehen', was an Dividende auf das Konto ging.

    Du machst mit beiden Varianten nichts verkehrt....

    Auch bei unseren Kindern haben wir frühzeitig mit NV-Bescheinigungen gearbeitet. Spätestens wenn es ans eigene Geld verdienen geht, können dann die hoffentlich angefallenen Gewinne steuerfrei (akt. bis ca. 9900 Euro) realisiert werden.

    Das fanden wir im Zusammenhang mit unseren Kinderdepots wichtig und es hat sich auch bewährt. Abgesehen davon hat man jeweils drei Jahre seine Ruhe und muss sich keine Gedanken über die ggf Aufteilung des FB von 801 Euro machen...

    Gruß Tom

    Hallo Cocokabana,

    bei unseren Kindern hatten wir ein Junior-Depot bei der Com-Direct eingerichtet. Ich habe mir gerade auf die Schnelle das Junior-Depot bei der ING angesehen - vom Angebot sehr ähnlich.

    Was war bei uns ausschlaggebend?

    1) Wir wollten eine depotführende Bank, deren Service und die Kostenstruktur "gut" ist.
    => das war bei der Com-Direct der Fall - die Depots liefen > 20 Jahre

    => wie oben bereits angedeutet, halte ich das Angebot der ING da für vergleichbar (zumal du ja dort auch das "eigene" Depot hast....

    => ich würde deshalb an deiner Stelle die Junior-Depots bei der ING führen (wenn du dort zufrieden bist)


    2) FTSE oder MSCI thesaurierend

    Kann man Beide verwenden, bis zur Ausnutzung des Sparerpauschbetrages bietet es sich aber auch an, eine ausschüttende Variante zu wählen und die jährlichen Ausschüttungen durch eine einmalige Erhöhung der lfd. Sparrate wieder zu reinvestieren.


    Off topic

    Mittlerweile sind die Kinder > 23 und machen ihr eigenes Ding bei Scalable....


    Gruß Thomas

    Xenia

    Das war von meiner Seite missverständlich formuliert - sorry


    Ich meinte eine Info hinsichtlich der grundsätzlichen Problematik von Überweisungsaufträgen, die nicht mehr den Empfänger erreichten, aber dennoch im Saldo der Sberbank als ausgeführt berücksichtigt sind - in dem Sinne: Ruhe bewahren, da kommt sicher eine Lösung....


    Nicht in Bezug auf die Verlinkung der BaFin-Seite ;)

    Gruß Tom

    Hallo, wie gesagt, aktuell bleibt gar nichts anderes übrig...


    Sollte hier bis nächste Woche nicht Klarheit herrschen (und da sind sicherlich mehr Kunden betroffen), dann werde ich mich an die Schlichungsstelle der BaFin wenden. Bei der insolventen Sberbank werden sich sicherlich nicht mehr viele MAinnen finden, die sich zuständig "fühlen". Wie gesagt, bleiben wir im Kontakt.


    Gruß Tom


    Vielleicht kann ja das Redaktionsteam auf der geschalteten Sonderseite hier noch eine Info veröffentlichen Xenia


    Für Streitfragen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen gibt es verschiedene Schlichtungsstellen. Welche anerkannten Schlichtungsstellen es gibt und wofür diese zuständig sind, erfahren Sie in unserem Artikel über Beschwerden bei Finanzombudsstellen