Folgende Antworten des Versicherungsunternehmens liegen mir (zusammenfassend wiedergegeben) vor:
1.
- Allgemein gehaltene Aussagen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen;
- Beitrag in der PPV orientiert sich nicht am Einkommen, sondern ist abhängig vom Alter des Versicherten bei Eintritt;
- Kostenkalkulation wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen im Anwartschaftsdeckungsverfahren durchgeführt (Bildung einer Alterungsrückstellung);
- Beitragsberechnung bei den Privatkassen erfolgt nach einheitlichen, vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. erstellten und bindend vorgegebenen Kalkulationsunterlagen;
- Auskunft erteilt wurde darüber, dass sich der zu zahlende Beitrag aus dem sog. (altersabhängigen) "Tabellenbeitrag" errechnet abzgl. von Rabatten;
Auf Nachfrage, wie sich nun konkret die Beitragserhöhung zum Jahresbeginn errechnet (Offenlegung der Parameter für Berechnung des Tabellenbetrages und des gewährten Rabattes) erfolgt eine nochmalige Antwort:
2.
- Zunächst nochmals allgemeine Erläuterungen unter Hinweis auf das Schreiben 1
- Hinweis, dass im konkreten Fall die Kappungsgrenze für Eheleute, die seit dem 01.01.2020 bei 45,89 Euro pro Ehepartner liegt, nicht erreicht werde;
- Beitragserhöhung sei mit Gesetzesänderung "Spahngesetze" begründet ohne näher darzulegen, wie sich nun aufgrund der Gesetzesänderung der sog. "Tabellenbeitrag" verändert habe;
- konkrete Aussage: "...Details zu dem Vorgehen und die exakte Berechnung ... nicht offenlegen. Es handelt sich um schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.";
- Hinweis, dass die Berechnungsgrundlagen der BaFin als Aufsichtsbehörde vorliegen;
- Beigelegt wurden die Zustimmung des Treuhänders zur Technischen Berechnungsgrundlage und die Anschriften zu den Schlichtungsstellen/Aufsichtsbehörde
Vom Ergebnis her (Berufung auf schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) kommt das für mich nicht überraschend. Ich halte es allerdings nicht für verbraucherfreundlich, wenn keine Kostentransparenz gegeben ist.
Werde die nächsten Tage noch eine Anfrage an den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. stellen, ob ich von dort Auskunft erhalte, welche Parameter für die Berechnung des "Tabellenbeitrages" und des Rabattes herangezogen werden.
Wäre für eine moderatorenseitige Äüßerung dankbar, ob das Thema für Finanztipp relevant ist, da ja doch eine breite Bevölkerungsschicht betroffen ist.