Hallo,
habe kürzlich von dem BGH-Urteil erfahren!
Meine Sparkasse hat bei allen unseren gestückelten Immobiliendarlehen unter sonstige Kosten u.a. (1) Jahreskontoauszugsgebühr (jährlich) und (2) Vertragsausfertigungsgebühr (einmalig) in den Vertrag aufgenommen, die auch jeweils erhoben wurden/werden.
Frage: Kann ich beides mit Hilfe des Musterbriefes zurückfordern?
Vielen Dank im Voraus - KK