Beiträge von Tele26

    Hallo,
    ich habe am 17.12.14 bei der Peugeot Bank Bearbeitungsgebühren zurückgefordert. Ich habe die Bank angeschrieben und zeitgleich am selben Tag, online einen Mahnbescheid beantragt um die Verjährung zu hemmen.
    255,48€ Fälligkeit am 28.01.05 & 212,97€ Fälligkeit am 27.02.05 zzgl. Zinsen lt. Zinsrechner 150,29€ (29.01.05 - 17.12.14), sowie 124,20€ (28.02.05 - 17.12.14).
    Die Bank erstattet mir nun die Bearbeitungsgebühren, allerdings erstattet sie nicht die Zinsen in voller Höhe (274,49€) sondern nur Zinsen in Höhe von 172,54€. Über die Differenz in Höhe von 101,95€ hat sie Widerspruch (ohne Begründung) gegen den Mahnbescheid eingelegt.
    Habe ich einen Fehler bei der Berechnung gemacht, oder ist das nur eine Masche der Bank um Zinsen zu sparen?
    Ich müßte ja nun einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen, damit ich dann vor Gericht die Forderung über 101,95€ begründen und erheben kann.