Hallo alle zusammen und ein frohes neues Jahr!
Ich verfolge die Diskussionen um die Bearbeitungsgebührenerstattung schon eine Weile in diesem Forum und wollte jetzt etwas beitragen.
Ich habe im letzten Jahr einen Rechner gefunden, der die Erstattungsansprüche nach der Eingabe der Vertragsdaten selbstständig durchführt.
Dabei werden zwei Erstattungsvarianten angeboten:
Variante A:
Der Kredit wird ohne die Bearbeitungsgebühr abgerechnet. Dazu wird die Rate angepasst, damit die Laufzeit unverändert bleibt. Die Forderung bezieht sich also auf die monatlich zu hoch bezahlten Ratenanteile, die zur finanzierung der Beabeitungsgebühr dienten. Diese werden auf das Berechnungsdatum, für den entgangenen Nutzen, verzinst.
Variante B:
Hierbei handelt es sich um die zumeist diskutierte Variante mit der nachträglichen herausgabe der Bearbeitungsgebühr. Diese wird ab Kreditauszahlung mit einem Verzugszins verzinst. Also das obige Schema.
Für beide Varianten werden dann Musterschreiben erstellt, in die die Forderungssummen eingetragen werden.
Vielleicht einfach mal selber ansehen:
http://www.iff-finanzcheck.de/…earbeitungsgebuehren.html
Eine Bemerkung von meiner Seite:
Der BGH hat ja in der Verjährung über die nachträgliche Herausgabe der Bearbeitungsgebühren geurteilt. Was ist aber, wenn ich meinen Anspruch in Form einer Neuabrechnung anführe? Darüber hat der BGH, soweit ich das beurteilen kann, nicht geurteilt. Er antwortet doch nur auf die Rechtsfrage, die sich aufgrund der formulierung der Klage stellt.
Daher könnten man doch versuchen die 2015 für die nachträgliche Herausgabe der Berabeitungsgebühr verjährten Ansprüche über eine Neuabrechnung geltend zu machen?
Alles Gute!