Beiträge von Lacusfalconis

    Ok, danke, je länger ich darin herumlese, um so weniger verstehe ich die Zusammenhänge... ?( ich muss wohl damit leben, dass ein Studium der Sprachwissenschaften nicht zum Verständnis von Juristendeutsch ausreicht :D
    Trotzdem Vielen Dank allen Wissenden!

    § 20 Abs. 9 Satz 4 EStG
    Und klarer steht es noch im "BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85)" unter "Rz. 119b".

    Also ich kann in § 20 Abs. 9 EStG schon mal keinen Satz 4 finden. Aber in dem BMF-Schreiben finde ich auf Seite 52 (nicht auf 85) Rz 119b, wo eine eindeutige Aussage getroffen wird. Den Gesetzespassus, auf den sich da bezogen wird, habe ich allerdings noch nicht gefunden.

    Vielen Dank, endlich mal eine Aussage zu diesem Thema - mich wundert ja, dass das noch nicht wirklich diskutiert wurde. Früher hat man ja den Pauschbetrag bei verzinsten Anlagen genutzt, da stellte sich die Frage nicht, so lange man diversifiziert angelegt hat. Aber in Abwesenheit von Verzinsung sieht das inzwischen ja anders aus..... ;( .
    Was mich noch interessieren würde, falls es jemand weiß: Auf welcher gesetzlichen Basis sind die Banken denn gezwungen, diese Reihenfolge einzuhalten? Vereinfacht gesagt: Weiß jemand, wo das steht?

    Hallo in die Runde, ich finde einfach keine Antwort auf diese Frage: Wenn ich Aktiengewinne realisiere und bei meinem depotführenden Institut (Flatex) sowohl einen Verlustvortrag aus den Vorjahren als auch einen Freistellungsauftrag habe - was wird zuerst ausgeschöpft? Der Verrechnungstopf oder der Sparerpauschbetrag?