So Leute, heute habe ich auf mein Konto geschaut und siehe da, die LBS hat bereits vor einigen Tagen den geforderten Betrag, Gebühr und Zinsen,überwiesen.
Obwohl ich nicht sofort nach Fristablauf einen Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids beim Amtsgericht eingereicht habe.
Danke Leute für eure Motivation.
Ich habe fertig.
Beiträge von Benji
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Ja alles schön und gut.
Nur, wie wird es weitergehen, nach Klageeinreichung ?
Auf einen ausgedehnten Rechtsstreit mit Gerichtsterminen, .......
habe ich keine Lust.
Ist das bisherige Rechtsurteil zur Rückzahlung wieder mal so schwammig gefaßt, daß die, die dich MACHT haben, die Banken, wieder so einfach davon kommen.
Ich glaube in diesem koruppten Staat, zählt nur noch Macht, Geld und Gier. -
Ja ja , nur nicht gleich aufgeben, soll das heißen .
Ich werde mal das Wochenende drüber schlafen und mich dann entscheiden.
Gibt es eine Frist für die Klageeinreichung ? Wer zahlt schlußenendtlich die Gebühren ??? -
Genau, zwar sind es nur 73 € , aber das reicht mir auch schon. Die werde ich erstmal nicht zahlen.
Als abwarten . -
Hallo Leute,
ich habe noch Mitte Dez. 2014 einen Antrag auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren bei der LBB Berlin gestellt. Gleichzeitig einen Mahnbescheid beim Amtsgericht gestellt. Zwischenzeitlich habe ich auch Antwort von der LBB bekommen, daß eine Prüfung des Anspruches erfolgt. Vom Amtsgericht wurde mir eine Kostenrechnung zum Mahnbescheid zugestellt, welche ich auch beglichen habe. Vor einigen Tagen wurde mir vom Amtsgericht ein Antrag auf Erlass einer Vollstreckung zugestellt. Und heute erhielt ich auch vom Amtsgericht ein Wiederspruchsschreiben der LBB gegen den Mahnbescheid.
" Der Wiederspruch richtet sich gegen den gesamten Anspruch " heißt es dort.
Ohne Begründung, nur ein Geschäftszeichen wird angeführt.
Wie nun weiter ? Soll ich abwarten oder etwas dagegen unternehmen ? Bin z. Zt. Ratlos !!!