Beiträge von santanderopfer


    Richtig. Es gibt nach jetzigem Stand keine Möglichkeit, wenn die Verjährung in 2014 nicht gestoppt wurde. Viele Grüße.

    Du bekommst bei einem Anerkenntnisurteil zwei Gerichtsgebühren von der Gerichtskasse (Landesjustizkasse) zurück erstattet, die andere Gebühr muss die Santander tragen und diese wird mittels Kostenfestsetzung durch das Gericht im Kostenfestsetzungsbeschluss mit festgesetzt, welcher die Gebühren sowie auch die Gerichtskosten beinhaltet, welche durch die Santander zu tragen sind. Die beiden anderen Gerichtsgebühren zahlt die Landesjustizkasse an Dich bzw. Deinen Anwalt zurück. Insgesamt musstest Du für das Gerichtsverfahren nach Widerspruch drei Gerichtsgebühren einzahlen, welche sich nach der Höhe des Streitwertes (Deiner Forderung) bemessen. Bei Anerkenntnis der Gegenseite erhältst Du, wie gesagt, zwei Gebühren von der Gerichtskasse wieder erstattet sowie eine Gebühr muss die Gegenseite, also die Santander tragen und Dir erstatten. Diese Gebühr wird im Wege der Kostenfestsetzung mit festgesetzt. Hoffe dass war verständlich ;-)


    Oh, weiß ja doch jemand. Dann sorry das ich das s abgebügelt habe. Ich dachte das wäre ne Formulierungsfrage von deinem Anwalt. Hoffe du bekommst den Rest auch noch von den Gaunern.

    Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Seit November 2014 im Streit mit Santander wegen Erstattung BG. Keine Reaktion auf meine Forderung. Im Dezember dann RA eingeschalten. Wieder Keine Reaktion. Anwalt leitete Ende Dezember Mahnverfahren ein. Ich musste in Vorkasse gehen . Neben seinen RA-Gebühren, musste ich noch 3 Gerichtsgebühren in Höhe von 105,00 Euro an den Anwalt zahlen. Santander hat dann wegen der Mahnung Widerspruch eingereicht (unbegründet). Klage wurde eingereicht. Daraufhin hat Santander in vollem Umfang anerkannt und es folgte das Anerkenntnisurteil.
    Nun, nach 4 Wochen, kam endlich der Zahlungseingang (BG + Zinsen+ Anwaltskosten) von der Santander. Daraufhin rief ich beim Anwalt an, wo die Gerichtskosten bleiben. Dieser schrieb mir folgendes:


    Im Hinblick auf den eingezahlten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 105,00 EUR erwarten wir aufgrund des Verfahrensganges – Beendigung des Rechtsstreites durch Anerkenntnisurteil – die Rückzahlung von insgesamt zwei Gebühren, d. h. in Höhe von 70,00 EUR.


    Habe ich die 3. Gerichtsgebühr in den Sand gesetzt, oder was bedeutet dies? Hat jemand ein ähnliches Problem?
    Danke


    Woher soll das hier jemand wissen? Anwalt anrufen und fragen.
    Und ich würde das eher als Problemchen bezeichnen.
    Dennoch Herzlichen Glückwunsch.

    @Franziska oder @Henning und an natürlich an alle
    Hallo, ich verfolge dieses Forum seit Beginn und hätte jetzt doch auch mal eine Frage. Ich weiß leider nicht, ob sie schon mal gestellt wurde, gefunden habe ich leider nichts.
    ich habe 2003 ein Immobilien Darlehen aufgenommen und 2300 Euro Bearbeitungsgebühren bezahlt. Bei Verlängerung der zinsbindefrist im Jahr 2008 für weitere 5 Jahre wurden erneut 2135 Euro Bearbeitungsgebühren fällig und der damaligen Kreditsumme aufgeschlagen. 2011 habe ich den Kredit vollständig abbezahlt.
    Nun habe ich im November 2014 beide Bearbeitungsgebühren zurückgefordert und mit Schreiben an den Ombudsmann im Dezember die Verjährung gehemmt.
    Auf Veranlassung des Ombudsmannes hat sich jetzt die Bank bei mir gemeldet und mir in einem persönlichen Gespräch 2300 Euro angeboten. Der Vertrag von 2003 sei verjährt, für den Vertrag von 2008 bietet man mir pauschal 2300 Euro. Nur aus Kulanz, da angeblich das Urteil für Immobiliendarlehen nicht gelte, weil es zuätzlich für laufzeitabhängige Kredite nicht greifen würde und weil eine Sondertilgung vereinbart worden war. Mehr, insbesondere Zinsen, würden mir keinesfalls zustehen. Obwohl ich hier immer gut informiert gefühlt habe, bin ich jetzt trotzdem unsicher, ob der Herr der Bank recht hat oder ob es nur eine Masche ist??? Ich würde lt. Zinsrechner auf knapp 3000 Euro kommen. Um das Ganze jedoch durchzusetzen, müsste ich mir einen Anwalt nehmen . Ich weiß jetzt ehrlich gesagt, nicht mehr, was richtig oder falsch ist.
    vielleicht hat hier ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ???



    Bauernfängerei. Ab zum Anwalt. Ich habe von der Commerzbank auch BG + Zinsen nach anfänglichem zappeln bekommen.

    @naddel1410


    von wegen Überweisung an Fremdbank dauert länger :sleeping: ich bin Kunde bei der Commerzbank und halte das für eine dusselige Ausrede. Was ist da bloß loß?


    @santanderopfer
    haben sie gar keine Zinsen gezahlt, oder nicht das, was Du ausgerechnet hast?


    Ca. 1/4 vom errechten... Mit Fadenscheinigen Argumenten.. Falls es dich tiefer interessiert. 1 bis 2 Seiten zurück, wurden die Details Diskutiert.


    Das sollte Goldgräberstimmung bei den Anwälten auslösen :-)


    Ich denke es ist Taktik.


    Wie ich jetzt bereits nachgelesen habe, haben einige user erfolgreich die gesamten Zinsen gefordert.
    Klar ist es ein Immobiliendarlehen, aber die Bearbeitungsgebühr steht meiner Meinung nicht im Zusammenhang damit. Es geht in diesen Paragraphen um die Handhabung des eigentlichen Kredites.


    Ich werde berichten.

    Commerzbank 24.04.2015


    "Sehr geehrter Herr xxx,



    wir haben uns nochmals für Sie erkundigt. Sie gehen bei Ihrer Berechnung von einem Verzugszinsatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus. Bei Baufinanzierungen beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz nicht 5, sondern 2,5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 503, Absatz 2 BGB). Bitte überprüfen Sie Ihre Rechnung dahingehend nochmal. Bezüglich des Mahnbescheids haben wir eine gute Nachricht für Sie und greifen dem Schreiben unseres Beschwerdemanagements vor. Die Kosten werden von uns selbstverständlich übernommen."



    Was sagt Ihr dazu? Stimmt das mit den 2,5 % bei Baufinanzierungen? Hat hier schon jemand erfolgreich Einspruch erhoben?

    Heute hat die Commerzbank di Berbeitungsgebühr überwiesen. 4 Monate nach dem Mahnbescheid.
    Leider hat sie nicht den Mahnbescheid , 150 € Sicheheitenbearbeitung ( Fällt das Eurer Meinung nach auch unter getarnte BG?) und das wichtigste, ohne Zinsen.


    Sind die Zinsen Bei den Commerzbankgeschädigten separat überwiesen wurden? (Bitte keine Hinweise, das dies schon beantwortet wurde. ;-))


    Na da bin ich mal gespannt!



    Ich warte auch noch:


    Commerzbank 14.04.2015:


    Sehr geehrter Herr xxx,


    wir haben uns nach dem Bearbeitungsstand Ihres Fall erkundigt, können Ihnen aber leider noch keine konkrete Auskunft geben. Wir versichern Ihnen, dass wir alle Anstrengungen unternehmen, die Klärung zeitnah vorzunehmen. Selbstverständlich erfolgt jede Gutschrift berechtigter Forderungen verzinst. Die Zinsen werden vom Datum des Kreditabschlusses bis zum Erstattungszeitpunkt berechnet, so dass Ihnen durch die lange Wartezeit keine Nachteile entstehen. Wir haben uns Ihren Fall für Anfang nächster Woche auf Wiedervorlage gelegt und werden uns unaufgefordert bei Ihnen mit einem aktuellen Stand bei Ihnen melden. Für Ihre Geduld und Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.


    Viele Grüße
    Ihr Social Media Team