Beiträge von sterne-22

    Trotz der Umstände empfehle ich wie Uwe Vinke, #19, den persönlichen Eindruck und die Klärung der wichtigen Dinge hier bei der Familie. Vielleicht siehst du deine Mutter ein letztes Mal.

    Du wirst direkt feststellen wie offen sich deine Schwester bei der Aufklärung verhält und wie es deiner Mutter wirklich geht. Ihr seid eine Erbengemeinschaft und für die Mutter sind ständig die täglichen Dinge zu händeln. Da du sehr weit weg wohnst, dürfte das für deinen Anteil schwierig werden.

    Im Übrigen wurden alle wichtigen Ansätze hier bereits erwähnt. Mach dir am besten eine Liste was alles geklärt werden muss, erst dann solltest du entscheiden.

    Ein Testament muss beim Nachlassgericht abgegeben werden. Leider passiert das nicht immer oder stark zeitverzögert.

    Die Erbausschlagung habe ich aufgrund der wohl schwierigen Verhältnisse erwähnt. Manchmal ist das einfacher - nicht nur, wenn der Erblasser verschuldet war.

    Es gibt noch die Möglichkeit einen Nachlassverwalter einzusetzen. Der kostet regelmäßig nicht wenige Euros und so verbraucht es oft den Nachlass.

    Den Totenschein stellt der Arzt aus, der den Tod festgestellt hat. Darin enthalten sind der Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache. Ebenfalls Warnhinweise wie Infektionsgefahr (z.B. Corona), natürlicher oder unnatürlicher Tod. Der vertrauliche Teil geht an das Gesundheitsamt, der nicht vertrauliche Teil an das Standesamt. Dort kannst du die Sterbeurkunde beantragen. Diese enthält keine Sterbeursache (auch hier wissen Mutter und Schwester evtl. mehr).

    Hallo Fred,

    ich verstehe dich sehr gut. Erbschaften sind so ziemlich das Schwierigste überhaupt. Zweimal habe ich das aufs Schlimmste durchgemacht.

    Die bereits getroffenen Aussagen/Empfehlungen sind zwar alle formal richtig, aber die Wirklichkeit sieht leider oft anders aus.

    Eine Kopie von dem Totenschein bekommst du nicht. Wenn vom Verstorbenen nicht verfügt erfährst du nicht mal die Todesursache.

    Eine Sterbeurkunde solltest du unbedingt vom Standesamt anfordern, egal wie es weiter geht.

    Wichtig: Du bist bereits zu deinem Anteil Erbe, sofern du dies nicht ausschlägst. Da du dich im Ausland aufhältst, hast du dazu 6 Monate ab Kenntnisnahme Zeit. Die Ausschlagung kann man selbst beim Gericht beantragen oder über einen Notar.

    Die größte Schwierigkeit ist jedoch sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen.


    Damit der Wille der Mutter beachtet wird, kann das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Meist werden die Angehörigen zuerst gefragt, ob sie die Betreuung übernehmen möchten/können. Die Betreuung muss regelmäßig dem Gericht berichten. Leider gibt es auch in diesem Bereich "Schleichwege".


    Ein Gesprächsversuch sollte an erster Stelle stehen.

    Liebe Grüße

    Dies ist nicht nur in der Werbung / Foren so. Wie sind eure Erfahrungen / Meinungen bzgl. Bewerbungen? Auch in Stellenausschreibungen wird manchmal das "Du" verwendet. Wie antwortet ihr darauf und welche Anrede wird dann im Vorstellungsgespräch verwendet? Gemeint ist jedes Alter und Qualifikation - also vom Studentenpraktikum über qualifizierte Position bis Rentner-Minijob.

    Ich finde das einheitliche Duzen viel einfacher.


    In den letzten Jahren ist ein richtiger Mix entstanden (z.B. Frau Z. kannst du mal ...). Das macht die deutsche Sprache noch schwieriger, besonders wenn sie nicht die Muttersprache ist. Ich hoffe, dass sich das Duzen (aktuell z.B. in Werbungen) allgemein durchsetzt. Eine freundliche Höflichkeit sollte doch in jeder Ansprache erkennbar sein.

    Mir geht es auch so. Antrag am 27.02.20 Konto-/Depotübertrag sowie Widerspruch zum Preis- /Leistungsverzeichnis. Eingangsbestätigung des Widerspruchs am 24.03.20. Seitdem nichts mehr.


    Von der neuen Bank wurde im Februar gesagt, dass ein Übertrag ca. 2 bis max. 4 Wochen dauert. In meinem Fall wäre das Ende März gewesen.


    Eine Frage noch alle (Ex-)Flatexkunden: Habt ihr für das Jahr 2019 eure Steuerbescheinigung erhalten? Ich leider nicht.

    Ergänzung: Für die ETF-Bruchstücke wurde der Verkauf geordert. Dumm, wenn am 01.03.20 noch eine Abbuchung erfolgt, denn dann hätte ich erneut Bruchstücke.


    Welcher Kurswert für die Einlagen gilt, wenn die Depotkündigung am 29.02.20 ist, die Abwicklung aber ca. 5 Wochen dauert? Ich denke der 29.02.20 und in der Übertragungszeit sind die Einlagen dann geblockt, also ein Verkauf nicht möglich.
    Ist das so richtig?

    Danke Saidi für das Super-Video. Soeben habe ich bez. Übertrag die einzelnen Schritte durchgeführt.
    Leider ist die Stornierung meines ETF-Sparplans erst zum 01.04.20 möglich. Kann ich durch meinen Widerspruch des PLV davon ausgehen, dass am 01.03.20 KEINE Rate für den Sparplan durchgeführt wird? Dies zu wissen ist von Bedeutung, da ich nun mein Verrechnungskonto bei Flatex leerräumen werde. Danke für eine Antwort.

    Danke Kater.Ka, zusammenfassend werde ich wohl so verfahren:



    Depoteröffnung bei einem Fondsvermittler z.B. Fondsdiscount / AVL.
    Depoteröffnung bei einer Fondsbankbank z.B. Ebase.
    Depoterföffnung bei Flatex (für Aktien und ETF)


    Der einzige Fonds bei der comdirect wird verkauft (verlustträchtig) und das Depot geschlossen.
    Das bei der comdirect gestehende Girokonto bleibt bestehen.


    Die Positionen bei der ING Bank werden entsprechend (Fonds, ETF, Aktien) auf die o. g. neuen Depots übertragen und das Depot bei der ING Bank geschlossen.


    Wenn ich alles richtig verstanden habe, müsste es so möglich sein. Falls nicht, bitte ich um Hinweis - Danke.

    Hallo, ich habe ein kleines Depot bei der comdirect und ein großes bei der ING Bank. Nun überlege ich meinen Bestand (Fonds, ETFs, Aktien) neu zu strukturieren und die Geldaktivitäten künftig über einen Fondsvermittler zu tun. Wie läuft so etwas ab bzw. was muss beachtet werden? Nach Anmeldung bei dem F.Verwalter: kauft und verwahrt dieser dann meine Fonds-Käufe / Verkäufe? Müssen meine jetzigen Depots auf das neue Konto von dem Fondsvermittler übertragen werden? Besonders die Gebühren bei der ING Bank sind ziemlich üppig.
    Danke für Antworten.

    Besten Dank für eure Mitteilungen.
    Ich bin bei einem größeren Unternehmen / öffentl. Dienst beschäftigt.
    Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt Gerichtsverfahren; anwaltliche Beratung vorab ist nicht inkludiert.
    Wie verhalte ich mich nun sinnvoll? Das Angebot mit dem Hinweis, die Abfindung ist zu wenig ablehnen. Evtl. zusätzlich eine anwaltliche Beratung auf eigene Kosten einholen. Oder nach meiner Ablehnung zunächst nichts tun und abwarten.

    Hallo,
    ich bin knapp 64 Jahre alt, bis zur Altersrente sind es noch 21 Monate. 45 Jahre Beitragszahlung zur gesetzl. Rentenversicherung sind erbracht.
    Nun hat mein Arbeitgeber mir eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses angeboten: 3,5 Monatsgehälter nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit. Ich finde das sehr wenig. Gerne würde ich in den Ruhestand gehen, die erwartete Rente ist jedoch deutlich geringer als das aktuelle Einkommen.
    Meine Befürchtung ist: Wenn ich das Angebot ablehne, bekomme ich evtl. gar nichts und muss bis zum regulären Rentenbeginn arbeiten. Ich bitte um eure Einschätzung hierzu. Was ist angemessen? Evtl. gibt es ähnliche Erfahrungen. Danke im Voraus.


    PS: Den Finanztip-Ratgeber zu diesem Thema habe ich gelesen.