Beiträge von DeSa

    Wenn der Verkäufer die Geduld verliert und Druck macht zum Verkauf, würden bei mir ganz schnell die Alarmglocken losgehen und ich im Endeffekt die Finger davon lassen. Damit erzeugt der VK nur den fiesen Beigeschmack, dass er etwas verheimlichen will was die Gutachten evtl. aufdecken könnten.

    Das Prozedere mit den Gutachten wird er schließlich auch bei anderen Käufern haben.

    Es liest sich aber so, dass ihr euch mehr Sorgen und Druck macht, als es sinnvoll scheint. Heutzutage ist es überwiegend ein Käufer- und nicht mehr Verkäufermarkt bei Immobilien.


    Und generell, ohne einer von der Bank unterschriebenen und mir vorliegenden Finanzierungszusage würde ich keinen Kaufvertrag beim Notar abschließen. Man weiß nie, ob die Bank wider erwarten bzw. entgegen der vorläufigen Zusage des Bankberaters einen Rückzieher macht oder für dich nicht erfüllbare Voraussetzungen aufstellt.


    Dazu bei YouTube einfach mal nach dem Kanal von "Faktor wir" suchen, die haben vor kurzer Zeit 2 Videos dazu gemacht.


    Außerdem möchte ich, vor dem Hintergrund des Kaufs eines denkmalgeschützten Hauses, mit auf den Weg geben, dass es für die Erreichung der geforderten Energieeffizienzklassen es sehr schnell sehr sehr sehr sehr teuer werden kann. Daher hier auf gar keinen Fall vor den Gutachten des Energieberaters das Haus kaufen - sowas kann einen schneller in den Ruin stürzen als man schauen kann. Und dann das Haus wieder los zu werden wird schwer und ist höchstwahrscheinlich mit Verlusten verbunden.


    EDIT: hier die Videos

    https://www.youtube.com/watch?v=5UsxNlagZFk

    https://www.youtube.com/watch?v=S-kvSXkET00

    Da haben Sie auf jeden Fall Recht - in beiden Punkten.

    Keine Frage, ist die MindMap doch mein Verständnis und meine Sicht auf das Thema BU. Und um es im kleinsten Detail zu verstehen, muss man schon tiefer in der Materie belesen sein.

    Auch stimmt der Punkt mit der Absicherungssumme nicht - aus der Praxis weiß ich es inzwischen auch besser, da ich 100% vom Netto abgesichert habe.


    Da sollt ich mich offensichtlich mal an eine Version 2.0 setzen. :/

    Vor allem den Stichpunkt Karenzzeit in Verbindung mit einem priv. KTG würde ich so rausnehmen, weil da (Karenz) eine große Gefahr von Nicht-Leistung bestehen kann.


    Disclaimer: ich erhebe keinen Anspruch auf 100%-ige Vollständig- & Korrektheit. Alles Laienwissen.

    Ich verlinke mal auf die von mir selbst erstellte MindMap, welche ich mal in einem anderen Thread eingestellt habe:


    Als sehr gute Ansprechpartner kann ich empfehlen: Finanzberatung Bierl, Torsten Breitag, Guido Lehberg/der BU-Profi und Sven Hennig/pkv-online (KEINE wertende Rangfolge). Alle haben sehr gute Websites mit vielen vielen Informationen, Blogbeiträgen und Beispielen aus der Praxis.


    Zu guter Letzt möchte ich mit auf den Weg geben, dass man die Produkte auch verstanden haben sollte, bevor man diese abschließt. Also ein wenig Eigenleistung wird nötig sein (aber lange nicht so viel, dass man selber eine solche MindMap erstellen kann). Die oben genannten Kontakte erklären einem die BU auch sehr gut verständlich in den Telefonaten, wenn man selber nicht all zu viel Lust auf die Eigenleistung hat.

    Woher kommt die Annahme, dass das System gesund ist? Für die zugesagten Pensionen gibt es keine entsprechenden Rückstellungen und es ist ein offenes Geheimnis, dass die Haushalte von Bund und Ländern hier bald in die Bredouille kommen werden.

    Was dann letztendlich auch wieder gar nicht so anders ist als die Situation der GRV, die ohne massiven Steuerzuschuss auch nicht funktionieren würde

    Touché.

    Du hast Recht, habe fälschlicherweise das System als gesund betitelt. Eher meinte ich, dass es für die Bezugsberechtigten "gesund" ist.

    die vernünftige Entwicklung wird wohl eher so gegen 70 gehen …

    Ich sehe es nicht so !

    Imho wäre es vernünftig Pensionen und Diäten von Beamten und Politikern abzuschaffen und alle in die DRV einzahlen zu lassen. Solange diese "Elite" ihr eigenes, gesundes System hat (mit Beträgen, die ein normaler AN nur knapp nach ~30-35Jahren Gehalt an/oberhalb der BBG RV erreicht), ändert sich nichts in eine vernünftige Richtung. Dieser Personenkreis verschlimmbessert ein System, von dem sie selber ja nicht betroffen sind - denn die eigene "Rente" (Ruhegehalt/Pension oder Diät) ist definitiv sicher und zwar auch in der Höhe inkl. Beihilfe zur KV..

    Auf folgender Seite ein bisschen runterscrollen, bis man unter der Rubrik "Anmelden mit Personalausweis oder Aufenthaltstitel" einen blauen Button mit dem Titel " Jetzt anmelden mit Personalausweis/Aufenthaltstitel" sieht und dort draufklicken.


    https://www.deutsche-rentenver…usw_aufenthaltstitel.html



    Dann wird man hier hin weitergeitet (ich weiß aber nicht, ob der Link hier so gültig bleibt bzw. einen automatisierten "Cooldown" bzw. "Log-Off" hat):


    https://www.eservice-drv.de/On…ensteWeb/init.do?npa=true

    Schau mal, hier gab/gibt es eine ähnliche Fragestellung und Diskussion:

    https://www.wertpapier-forum.d…%C3%BCr-ein-neugeborenes/


    Ansonsten sind hier noch drei Seiten zu Kinderversicherungen:

    https://www.finanzberatung-bie…ersicherung-junge-eltern/

    https://www.versicherungenmitk…ersicherungen-fuer-kinder

    https://schlemann.com/berufsun…versicherung-fuer-kinder/


    Mir stellt sich zu aller erst die Frage, ist es ein "unabhängiger" Versicherungsmakler oder ein gebundener Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvertreter) der Signal Iduna ?

    Wenn letzteres ist klar, dass er "nur" Verkaufsabsichten hat - bei ersterem stelle ich die Frage, welche Auswahlkriterien haben ihn (und ggf. euch als Eltern) zur Auswahl der Signal Iduna und den verschiedenen Abstufungen der einzelnen Komponenten (in Basis, Plus und Top) geführt ?

    Das soll keine Wertung meinerseits ggü. der Signal Iduna und den Tarifen sein - dafür kenne ich mich nicht genug aus. Aber diese Fragen würde ich an deiner Stelle stellen.


    Ich bin zwar derzeit noch nicht soweit, aber wenn in den nächsten 1-2-3 Jahren das Kinder bekommen bei mir Thema wird, mache ich es wahrscheinlich so, wie ich es in Beitrag #10 im Wertpapierforum geschrieben habe. Ggf. mit entsprechenden Anpassungen an den dann aktuellen Stand.

    Ich erlaube mir die Seiten und Blogeinträge von Herrn Dr. Schlemann, aber auch von Sven Hennig (online-pkv.de) zu verlinken:

    https://schlemann.com/sozialve…erte-2023-rechengroessen/

    https://www.online-pkv.de/pkv-…-sozialversicherung-2023/


    Wenn man ganz genau sein will, dann sind es 977,56€ - zusammengesetzt aus:

    - Höchstbeitrag GKV + 1,6% durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 807,98€

    - Höchstbeitrag Pflegeversicherung ohne Kind: 169,58€ (152,12€ mit Kind)

    Schnell gegoogelt - hier ist es detailliert aufgeschlüsselt:


    https://www.torsten-breitag.de…-abzuege-sind-zu-erwarten


    https://der-buprofi.de/berufsu…ente-nach-abzuegen-uebrig


    Man kann den Weg aber auch andersrum gehen und sollte sich den Abzügen eigentlich schon vor Abschluss der BU bewusst sein und folgerichtig eine passende Summe absichern.

    Gerne dazu auch einfach mal selber googeln. Die Suchaufträge könnten wie folgt lauten: "Absicherungssumme/-höhe BU" oder "wie viel BU-Rente absichern".

    In allen drei Fällen wurden mir bei der selben Versicherungsleistung günstigere Tarife angeboten.

    Das kann ich auch nicht ganz glauben. Hatte das gleiche Phänomen von '20 auf '21 - aber lies dir das Kleingedruckte und allen voran die SF-Klassen Tabellen mit den Rückstufungen an. Da war bei mir der Hase begraben.

    Ich bin das Risiko jedenfalls eingegangen, eine stärkere Rückstufung bei selbst verursachtem Schaden im Gegenzug für einen geringen Jahresbeitrag in Kauf zu nehmen. Aber der Umstand sollte einem zumindest bewusst sein.

    Also ich weiß nicht, ob man sowas aus dem Onvista Musterdepot exportieren kann, weil ich es auch nicht nutze.

    Aber als Tools kann ich Portfolio Performance oder Parquet (wahrscheinlich dann in der kostenpflichtigen Plus Version) empfehlen.

    Das ist – leider – kein Urteil sondern eine einstweilige Verfügung. Die Frage ist also bei weitem noch nicht ausgeurteilt.

    Pardon, mein Fehler.

    Bin mit den Termini des Rechtswesens nicht so gut vertraut und hatte den Begriff "Beschluss" synonym für "Urteil" wahrgenommen. Hätte ich mal den letzten Absatz aus dem zitierten Artikel genauer gelesen.. da steht's drin wie du sagtest - nur eine einstweilige Verfügung. Für's nächste Mal weiß ich es besser.

    Iwie ist auch der Wurm bei mir heute drin und mit dem Musterbrief war ich auch zu vorschnell - der ist nur für ExtraEnergie & Co. gültig. Könnte aber ggf. als Basis für einen erneuten Widerspruch dienen.

    Es gibt dazu schon ein erstinstanzliches Urteil aus Düsseldorf:


    Landgericht Düsseldorf - Beschluss vom 26.08.2022 (Aktenzeichen: 12 O 247/22)


    Demnach ist eine Erhöhung der Gaspreise bei einem Vertrag mit Preisgarantie auch mit dem §313 BGB nicht zulässig.


    Weiterhin gibt es auch von der VZ NRW einen Musterbrief auf solche, wie oben gezeigte Schreiben vom Gasanbieter, zu widersprechen. Hier zu finden, unter dem Teil mit der Überschrift "Preiserhöhung trotz Preisgarantie bei ExtraEnergie und ExtraGrün":


    Strom und Gas: Preiserhöhungen trotz Garantie und plötzliche Kündigungen

    Ich glaube, dass du hier was vertauschst !

    Oben genannte Punkte sind bedeutsam für eine UV, aber nicht für eine BU und wirst du in keiner AVB einer BU finden. Du kannst eine BU auch nicht mit einer UV vergleichen - die Art und Weise der Absicherung ist eine ganz Andere.


    Du kannst lediglich die BU der Württembergischen mit den Angeboten vom Makler vergleichen.

    Vor 1-2 Jahren habe ich mir mal die Mühe gemacht und die angehangene Mind-Map erstellt. Die hat mir sehr geholfen. Aber lass dir gesagt sein, das ist sehr theoretischer "harter Tobak" jede AVB durchzulesen, zu verstehen und dann zu vergleichen. Mir hat's Spaß gemacht, mich da durch zu wühlen. Aber normalerweise ist das die Aufgabe des Maklers anhand deiner Kriterien und Wünsche das zu machen und entsprechend die Angebote zu filtern und sortieren. Aber da kein normaler Kunde weiß, worauf es ankommt, leiten gute Makler einen dadurch und erklären einem auch viel.


    Checkliste BU.pdf

    Man traut sich noch nicht der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken und klarzumachen dass es mittelfristig keinen Sprit unter 2€ mehr geben wird. Selbiges bei Heizöl und Gas. Andernfalls sind die angedachten Einsparungen zum sogenannten Klimaschutz kaum zu erreichen.

    Bin ich voll bei dir und ist auch meine Einschätzung.


    ABER: dann müsste der Grund für erhöhte Spritpreise eine Erhöhung der Steuern auf diese sein und nicht die Willkür der Ölmultis. Auch an den "knappen" Mengen an gefördertem Öl liegt es nicht - wenn dann lasse ich vllt. noch erhöhte Frachtkosten gelten (aber warum ist dann das "Nahostöl" in Amerika günstiger als in Europa - habe ich in Erdkunde nicht aufgepasst ?).


    Vielleicht denke ich auch zu kurz als einfacher Bürger.8o

    Mir fällt spontan nur der Bericht der Brüder Bierl zum Thema Haftpflichtversicherung & Service/Schadensabwicklung ein (unter Punkt 5. sind ein paar Erfahrungswerte):

    https://www.finanzberatung-bie…der-privaten-haftpflicht/


    Heißt aber nicht, dass nur die Haftpflichtkasse (Darmstadt) so schnell und unkompliziert reguliert. Hier noch weiter Beispiele:

    https://www.finanzberatung-bie…taegliche-schadensfaelle/


    Ansonsten dort auch nach den anderen Empfehlungen im Rahmen der Sachversicherungen stöbern, da gibt's auch noch ein paar Erfahrungswerte. Der Blog ist generell auch sehr empfehlenswert.

    Ja, eine Stückelung ist möglich und erlaubt.


    Beispiel:

    • 2022: Schenkungsfreibetrag 500.000€ - Schenkung von 85.000€ - bleiben für die nächsten 10Jahre noch 415.000€ übrig
    • 2024: Schenkungsfreibetrag 415.000€ - Schenkung von 40.000€ - bleiben für die nächsten 8Jahre noch 375.000€, dann für weitere 2Jahre wieder 460.000€ (wegen Ablauf der 10Jahre von 2022)
    • 2032: Schenkungsfreibetrag 460.000€
    • 2034: Schenkungsfreibetrag 500.000€


    So mal grob zum Verständnis - Achtung: die Stichtage der Schenkung beachten, im Beispiel habe ich nur die grob in Jahre das Ganze aufgezeigt.