Beiträge von David2015

    Zu der "verschobenen" Brigitte .I:
    In meinem Fall hat die Bank noch versucht zusätzlich zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (250€) weitere100 Euro für die Ausstellung der Löschungsbewilligung zu verlangen. Darf sie aber genauso wenig wie die Berechnungsgebühr der VFE in Rechnung stellen. Wurde im Forum schon sehr gut belegt. Einzig die Kosten für notarielle Dienste dürfen in Rechnung gestellt werden.

    Zum Thema Erfahrungen kann ich auch noch einen Beitrag leisten. Ich habe (ohne RA, da meine RSV erst beim Schadensfall eintritt ) einen Widerruf an meinen Kreditgeber (ERGO) geschickt. Erst nach dem konkret erfolgten Widerruf mit substanttierter Ankündigung von weiteren rechtlichen Schritten fing die ERGO an sich in Richtung Diskussion mit dem Kreditnehmer zu bewegen und hat mittlerweile ein Vergleichsangebot geschickt.
    Meine Erfahrung mit der ERGO: Sie meint das die Kunden erst auf ihrer Augenhöhe sind, wenn ein RA in der Diskussionsrunde ist. Das habe ich als ziemlich kundenfeindlich aufgefasst, erschwert natürlich das aufeinander Zugehen erheblich. Das kpl. Verhalten der ERGO im Rahmen meines schon notariell abgeschlossenen Kaufvertrages war extrem unfair. Mein Glück war das ich keine Nachfinanzierung benötige und die Käufer meines Hauses sehr geduldig sind.
    LG und das Kämpfen erst einstellen wenn das letzte Lungenbläschen geplatzt ist .. ;)