Hallo Malapascua,
auf https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/ steht:
"Das bedeutet: Wer sich von der Versicherungspflicht befreien ließ, wird zum Beispiel durch eine Arbeitslosigkeit, die mindestens einen Monat andauert, wieder versicherungspflichtig. Er kann auch danach in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wer nur in eine andere Beschäftigung wechselt, bleibt dagegen von der Versicherungspflicht befreit."
Das widerspricht ja den Auskünften, die ich von der TK und der Arbeitsagentur bekommen habe, oder nicht?