Beiträge von Schabrackenschakal

    Hallo Malapascua,


    auf https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/ steht:


    "Das bedeutet: Wer sich von der Versicherungspflicht befreien ließ, wird zum Beispiel durch eine Arbeitslosigkeit, die mindestens einen Monat andauert, wieder versicherungspflichtig. Er kann auch danach in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wer nur in eine andere Beschäftigung wechselt, bleibt dagegen von der Versicherungspflicht befreit."


    Das widerspricht ja den Auskünften, die ich von der TK und der Arbeitsagentur bekommen habe, oder nicht?

    Hallo,


    im Text steht, dass ein Monat Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG zur GK-Versicherungspflicht führt.


    Nach Auskunft der Arbeitsagentur ist man bereits bei einem Tag Arbeitslosigkeit berechtigt, ALG zu beziehen. Meine Nachfrage bei der TK ergab, dass die Tatsache, ALG zu beziehen, für eine erneute Mitgliedschaft in der GKV genügt.


    Was stimmt denn nun? Reicht ein Tag Arbeitslosigkeit, um wieder in die GKV zurückzukehren?


    Viele Grüße


    Andreas