Beiträge von sabine20

    Durch die Zahlung von 127 EUR (Gerichtskosten) soll laut Widerspruchsbescheid ein Zivilrechtliches Verfahren gestartet werden.


    1) Ist dies normale "Masche" einer Bank (Quasi als Abschreckung, da man sich evtl. scheut diesen Weg zu gehen)? Oder wird nur Widerspruch eingelegt wenn etwas im Mahnbescheid grundlegend falsch ist?




    Hallo. genau das gleiche schreiben habe ich auch bekommen , keine Ahnung warum . ich weiss auch nicht weiter