Beiträge von nottele

    Hallo @all,
    es wurde hier ja mehrfach über die Rechtmäßigkeit der Abführung der Kapitalertragssteuer diskutiert. In meinem Fall hat das Gericht im Urteil festgestellt, dass die Bank diese abzuführen habe. Das hat die Bank auch getan, obgleich der von mir eingereichte Freistellungsbetrag nicht ausgeschöpft wurde.
    Nun warte ich auf die entsprechende Bescheinigung, um beim Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung den Betrag anzugeben.
    Hat denn in der Community schon jemand von seiner Bank die entsprechende Bescheinigung erhalten? Oder hat irgendeine Bank den Betrag über den Freistellungsbetrag abgerechnet?
    Gruß, nottele

    Hallo @all,
    mir wurde ja letztes Jahr die Bearbeitunsgebühr samt Zinsen zurückgezahlt, auch der Rest, der noch fehlte, wurde brav überwiesen.
    Das Gericht hatte im Urteil festgelegt, dass die Bank von den Zinsen die Kapitalertragssteuer abzuführen hätte; das hat sie auch getan, obgleich ich der Bank einen ausreichenden Freibetrag eingereicht habe. Den hat sie offensichtlich ignoriert. Daher warte ich eigentlich auf eine entsprechende Bescheinigung (bzw. eine entsprechende Berechnung), damit ich den Betrag beim Einkommensteuerantrag zurückfordern kann.
    Hat denn jemand von Euch in dieser Hinsicht etwas bekomen?
    Viele Grüße, nottele

    Ich rate allen,die eine überprüfung der Widerrufsbelehrung planen sich zu beeilen.Unsere tolle Bundesregierung knickt mal wieder vor der Bankenlobby ein und plant eine Gesetzesänderung um den Widerruf zu befristen bzw ganz abzuschaffen.Das bedeutet,das man sich beeilen muß,da sonst der Widerspruch verjährt.Nachzulesen ist das ganze auf der Homepage von RA Benedikt jansen,einer der führenden Anwälte in Sachen Banken.


    Auch nachzulesen hier im Forum in dem Thread: Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung (zu finden unter "Baufinanzierung")
    In zwei Beiträgen auf Seite 39 hat RAWedekind die Chancen, aber auch die Problematik unter den Themen:
    "Wer zahlt was nach dem Widerruf?"
    und:
    "Die Uhr tickt:
    "
    hervorragend beschrieben! Auch sonst ist der Thread "Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung" recht informativ und lesenswert.

    @all
    Frohe Weihnachten und alles Gute im Neuen Jahr allen , die mitgeholfen und mit gezittert haben in diesem tollen Forum.
    Allen , die noch kämpfen alles Gute!
    Denen , die kein Glück hatten, vielleicht doch noch einen Teilerfolg.
    Uns allen, die jetzt den Widerruf angegangen haben, auch viel Erfolg. Vielleicht können wir uns da ja auch wieder gegenseitig unterstützen, wie bei der Bearbeitungsgebühr.
    Gruß nottele

    Ich habe übrigens von der BSQ schon eine Anwort auf den Widerruf. Sie bieten mir gegen 6000 Vorfälligkeit statt 14800 Euro Vorfälligkeit an, direkt aus dem Vertrag herauszukommen, werde jetzt meinen Anwalt fragen, wie es weitergeht... weil er mir ausgerechnet hat, das ich durch den Widerruf zwischen 25000 bis 36000 Euro einsparen kann.


    So ähnlich ist es nun auch bei uns gelaufen: Auf unseren (vom RA ausgesprochenen Widerruf) hat uns die BSQ angeboten, auf 55% ihrer Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten und uns damit aus dem Vertrag zu entlassen.


    Wir machen natürlich weiter!

    @ all
    Schade, anscheinend hat noch niemand Erfahrungen mit der Anschlussfinanzierung gesammelt , oder niemand ist bereit, darüber zu berichten.
    Ich habe aber auf der Seite der IG Widerruf einen Artikel gefunden, der mir einen Teil meiner Sorgen nimmt, wenn auch nicht alles dadurch geklärt ist.
    Aber wenigstens die Bedenken, dass das eventuell in der Kürze der Zeit nich zu schaffen ist, können durch den Artikel etwas gemindert werden:


    Widerrufsjoker: Die unbegründete Angst vor fehlender Anschlussfinanzierung bei falscher Widerrufsbelehrung

    @KGamper


    Hallo und vielen Dank für Deine Antwort.
    Hast Du denn selbst schon praktische Erfahrung hinsichtlich der Anschlussfinanzierung gemacht? Der Artikel bei test.de ist mir bekannt; ich sehe trotzdem gewisse Unwägbarkeiten:


    Wenn man sich ein Angebot im Internet holen will, soll man immer den Zeitpunkt angeben, ab wann die Anschlussfinanzierung beginnen soll, aber da habe ich doch gar keine Ahnung; das kann 14 Tage (plus die 30 Tage) dauern, wenn die Bank auf den Widerruf eingehen sollte; es kann aber auch ein Jahr oder noch länger dauern, wenn es , wie zu erwarten ist, vor Gericht geht.


    Außerdem habe ich keine Ahnung, wie hoch der genaue Betrag ist, den ich dann benötige, denn der ergibt sich doch erst bei der Rückabwicklung, wenn ich das so richtig verstehe.


    Ich kann mir ferner nicht so recht vorstellen, wie die gegenseitig "empfangenen Leistungen" (bzw. "Nutzungen") herauszugeben sind.
    Soll das dann Zug um Zug geschehen und wer wäre dann zuerst an der Reihe? Muss ich erst die Bank befriedigen und erhalte dann die rückabgewickelten Beträge der Bank?


    Auch bei der grundbuchlichen Absicherung habe ich Bedenken: Wie kann ich denn das Geld vom neuen Finanzierer bekommen, wenn die bisherige Bank noch im Grundbuch vermerkt ist? Kann man davon ausgehen, dass die Banken sich da einigen?


    Ich denke, das und weitere Fragen oder Probleme, die auftreten können, kann nur jemand klären, der so etwas schon hinter sich hat oder der schon Erfahrungen mit jemandem ausgetauscht hat.


    Wäre schön, wenn es so jmanden im Forum geben würde, der von sienen Erfahrungen berichtet.


    Viele Grüße nottele

    Hallo zusammen,


    wir gehen jetzt den Widerruf bei der BSQ-Bauspar-AG an. Dabei hoffe ich, dass der Vertrag früher oder später rückabgewickelt wird. Es gibt ja im Finanztip einige gute Ratschläge, wie man dabei vorgehen könnte.


    Dennoch würde mich interessieren, ob es bereits Foristen gibt, die die Rückabwicklung samt Anschlussfinanzierung bereits vollzogen haben oder gerade dabei sind und welche Erfahrungen sie dabei gemacht haben bzw. ob und ggf. welche Probleme dabei entstanden sind.


    VG nottele

    Hallo Britta,
    nachdem wir unsere "Belehrung über das Widerrufsrecht" bei der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig zur Überprüfung eingereicht hatten und erfahren haben, dass sie fehlerhaft sei und sich ein Widerruf lohne, fragte ich nach, ob die Kanzlei mit einem bestimmten Prozessfinanzierer zusammenarbeite.
    Dies wurde mit Hinweis auf die "Solvantis-AG" (Düsseldorf) bejaht. Ich bat um Herstellung des Kontakts, darauf wurde ich gefragt, ob die Kanzlei unsere Verträge an den Prozessfinanzierer, an die Solvantis AG zur Prüfung der Übernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übersenden solle. Nachdem dort die Unterlagen geprüft waren, wurde mir ein Vertragsangebot übersandt, in dem sie (die Solvantis AG) anbot, gegen eine Überlassung von 30% des (für uns) herauszuhandelnden wirtschaftlichen Vorteils das volle Prozessrisiko zu übernehmen.
    Diesen Vertrag haben wir angenommen und harren nun der Dinge ...


    Viele Grüße,
    nottele

    Hallo @Fullyulli,
    könntest du dir nicht vorstellen, deinen Fall einem Prozesskostenfinanzierer vorzustellen?
    Bei mir hat sich die Gesellschaft die Unterlagen zukommen lassen und diese eingehend geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Fall für sie lohnt, wenn sie mit 30% am Gewinn beteiligt ist.
    Wir hätten das sonst nicht durchzuführen können, aber so ist es für uns ohne Risiko. Und 70% ist doch besser als gar nichts.
    Gruß nottele

    Hallo ame,
    nein, rechtskräftig ist das Urteil nicht, die BSQ hat noch einen Monat Zeit zu widerrufen.
    Aber meine Kanzlei hat schon die Kostenaufrechnung gemacht und den Betrag angefordert.
    14 % der Gerichtskosten müssen wir ja zahlen, da wir bezüglich der Wertermittlungsgebühr verloren haben, aber das war uns schon länger klar.
    Gruß nottele

    Hallo @all,


    nach den vielen Hiobsbotschaften mal wieder eine gute Nachricht:
    Wir haben vor dem Amtsgericht gegen die BSQ bezüglich der Bearbeitungsgebühr (plus Zinsen) gesiegt, Jetzt warten wir auf das Geld.
    Es hat sich also gelohnt, dass wir dem Vergleich widersprochen haben.
    Das ist aber noch nicht das Ende vom Weg, nun gehen wir die Rückabwicklung des Vertrages an.


    Allen, die noch warten bzw. ihre Anwälte für ihr Fehlverhalten belangen wollen, wünsche ich viel Glück.


    Viele Grüße
    nottele

    Hallo @svenkoe,
    tut mir wirklich Leid, wie das bei dir gelaufen ist.
    Denkst Du gar nicht an Revision? Hast Du mit Deiner "zweiten Meinung" nicht darüber gesprochen?
    Gerade wegen der verpassten Widerrufsmöglichkeit würde ich mich wahnsinnig ärgern.
    Aber das Prozessrisiko ist zu bedenken, das muss letztlich jeder selbst wissen. Das kann ich auch nachvollziehen, wenn Du das nicht eingehen willst.
    Bei mir hat der Anwalt berechnet, dass ich durch den geplanten Widerruf einen wirtschaftlichen Vorteil von ca. 50.000 € erreichen werde. Das liegt jetzt zur Prüfung beim Prozesskostenfinanzierer, weil meine RV nicht greift, leider. Aber selbst wenn ich der Gesellschaft 30% überlassen muss, bleiben mir immer noch ca. 35.000 €, die ich spare!


    Wäre das nicht auch für Dich eine Idee, dass Du Deinen Fall einem Prozesskostenfinanzierer vorträgst, das ist ganz unverbindlich. Wenn die aber Interesse haben, hast Du kein Risiko, wenn sie jedoch Erfolg haben, erhältst Du immerhin noch 65 bis 70% von dem , was sie erreichen.


    Gruß nottele

    Hallo@all


    Hier dieneuesten Informationen zu meinem Vorgehen:
    Ich warte ja noch auf mein Urteil bezüglich der Bearbeitungsgebühr, da wollte der Richter ja nächste Woche entscheiden, nachdem ich widerrufen hatte (ich durfte ja wenigstens...)
    Gleichzeitig bereite ich den Widerruf vor. Ich habe mich von @wandanks Anwalt beraten lassen. Da meine Retsschutzversicherung leider nicht greift, werde ich das Risiko meiden anstreben, über einen Prozesskostenfinanzierer vorzugehen. Für alle, die vorhaben, noch den Widerrufsjoker zu ziehen, beeilt euch, denn bald könnte Schluss sein. Die Bankenlobby hat den Gesetzgeber schon weichgeklopft!!!!
    In dem Thread:
    Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    schreibt Franziska:


    +++ Achtung: Widerruf wahrscheinlich nur noch bis 2016 möglich +++


    Für alle, die es interessiert: Es gibt Pläne der Bundesregierung, die
    Widerrufsmöglichkeit in Immobilienkrediten zu kappen. Im Ratgeber gibt
    es alle aktuellen Infos dazu:


    finanztip.de/baufinanzierung/f…errufsbelehrung-darlehen/


    Mehr hierzu bei: Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Seite 35 - Baufinanzierung - Finanztip Community

    Hallo @svenkoe,
    ob die KVB dazu wohl bereit ist? Möglicherweise musst du da auch schwere Geschütze auffahren.


    Die Widerrufsbelehrung ist bei uns im Vertrag drin, mit unseren Unterschriften aber ohne Datum.


    Die Aussagen deines Anwalts kommen mir auch recht suspekt vor. Was hat er denn dazu gesagt, dass du dem Vergleich nicht widersprechen darfst?


    Gruß nottele