Beiträge von nottele

    Nochmal hallo ame,
    scheint ja wirklich dumm gelaufen zu sein in der Kanzlei.
    Da ist die Frage, ob nicht notfalls sogar die Kanzlei oder der Anwalt, der die Frist versäumt hat, schadenersatzpflichtig ist.
    Aber von dieser Sachlage her kann ich jetzt Deine Überlegung gut nachvollziehen.
    Dann such Dir aber auf jeden Fall einen vernünftigen und kompetenten Anwalt aus, der dann Deine Ansprüche durchsetzt. Ich denke nicht, dass Du mit dem gleichen Verein den Widerrufsjoker ziehen wirst.
    Wie schief das laufen kann, wenn der Anwalt nur Fälle annimmt und sich nachher nicht drum kümmert, sieht man ja bei svenkoe. Der muss wahrscheinlich vors Landgericht gehen, um überhaupt noch die Chance zu haben, den Widerrufsjoker zu ziehen, zumal es Gerüchte gibt, dass die Bundesregierung erwägt, dem Druck der Bankenlobby nachzugeben und die zeitlich unbegrenzte Möglichkeit zu widerrufen per Gesetz kippen will.
    Ich bin dem Rat von @wandank38 gefolgt und habe wegen des Widerrufs Kontakt mit ihrem Anwalt (Dr. Lehnen und Sinnig, Trier) aufgenommen. RA Sinnig hat sehr schnell, freundlich und offensichtlich kompetent reagiert. Ich lasse hören, wie es weiter läuft. Dir auch alles Gute und triff die richtigen Entscheidungen!


    Viele Güße nottele

    Hallo @ame56,
    die Idee hatte ich vor einiger Zeit schon, aber ob das wirklich so ist, kann ich nicht sagen. Ich denke, das kann nur ein Jurist mit dem entsprechenden Fachwissen beantworten. Aber ich finde auch, dass das logisch und konsequent gedacht ist.
    Für meine Klage war die Idee zu spät, ich hatte da schon die Mahngebühren, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bezahlt. Wenn ich dann auf diesen Weg umgeschwenkt hätte, wäre ich auf den Kosten sitzengeblieben.
    Aber ich denke, das ist eine höchst interessante Überlegung für diejenigen, bei denen inzwischen bezüglich der Bearbeitungsgebühr Verjährung eingetreten ist.
    Wie sieht es denn bei Dir aus? Ich meine, Deine Sache liegt doch schon beim Amtsgericht, dann hast Du doch auch schon gezahlt.
    Wenn Du jetzt einen Rückzieher machst, siehst Du Deine Vorleistungen nie wieder.
    Frag doch Deinen Anwalt, oder bist Du ohne Anwalt vors Amtsgericht gegangen?


    Ich hoffe, Du machst es richtig!


    Gruß nottele

    Hallo svenkoe,
    das ist ja wirklich Bockmist, wie das bei Dir gelaufen ist.
    Was sagt denn Dein eigentlicher Anwalt dazu?
    Meiner hatte mit vor der Verhandlung zugesagt, dass ich auf jeden Fall einem Vergleich, den ich nicht akzeptieren würde, widersprechen könnte. Ich hatte da ja nur Bedenken, dass ich vom Ausland aus eventuell Probleme mit der Verbindung haben könnte.
    Aber dass die Vertretungsanwältin überhaupt diesem Vergleichsangebot zugestimmt hat, finde ich unmöglich. Die sollte man auf Schadenersatz verklagen! Ich würde der auch nicht glauben, dass der Richter zugunsten der Bank tendiert hätte...
    Eventuell bleibt Dir nur noch die Möglichkeit der Berufung, um zu Deinem Recht zu kommen. Ich glaube, da würde ich mir aber einen anderen Anwalt nehmen!


    Gruß, nottele

    Hallo, das finde ich ja höchst interessant; ging es denn überhaupt in dem Vefahren um das Widerrufsrecht???
    Ich war ja auch leider nicht bei meinem Verfahren dabei , aber habe nach Rüdksprache mit dem Anwalt mit gutem Geffühl dern Vergleich abgelehnt.
    Am 21. 10. aoll dann der Richtger entscheiden. Wenn wir daannn nicht zufrieden sind , gehen wir in Berufung..
    Das ist der Stand zur Bearbeitungsgebühr.
    Den Widerrufsjoker will ich später auch noch ziehen, doch muss ich noch drei Monate warten, weil ich vor einem halben Jahr dummerweise eine Rechtsschutzversicherung ohne "Wohnen" abgeschlosssen habe und daher noch drei Monate warten muss, bis dass ich gegen die BSQ vorgehe .
    Aber nach dem, was Du schreibst, haben sie wohl sehr goße Angst davor, dass Du den Wideerrrufsjoker ziehst .Ich bin aufs Ganze gegagen und werde das auch bezüglich des Widerrufs so handhaben.
    Grruß nottele

    Hallo @all
    Gestern ist mir von meinem Anwalt das "Terminsprotokoll" (so heißt das wohl ) zugestellt worden. Darin schrieb der Richter :
    "Die Parteien schließen folgenden widerruflichen Vergleich :"
    U.a. stellt er seine Ansicht zur Bearbeitungsgebühr so dar, dass "ein Rückforderungsanspruch ... gegeben wäre. ",
    und zum Schluss :
    "Den Parteien bleibt der Widerruf dieses Vergleichs durch schriftliche Anzeige bei Gericht bis spätestens 28. September vorbehalten. "
    Heute habe ich mit dem Anwalt telefoniert und besprochen, dass er den Widerruf formuliert und absendet.
    Der Richter wird dann wohl die entsprechende Entscheidung fällen.


    Ich hatte anfangs nur gemeint, wenn ich dabei gewesen wäre, hätte ich mir den Aufwand ersparen können, vielleicht wäre dann auch alles etwas schneller gegangen, denn wenn ich anwesend gewesen wäre, wäre es nie zu diesem Vergleich gekommen.
    Aber ich denke, jetzt ist alles auf dem richtigen Weg.


    Gruß nottele

    @steff1968 und
    @IanAnderson2
    Hallo
    1. Es ist nicht meine Anwältin, sondern die von meinem Anwalt beauftragte RAin, die vor Ort meine Interessen vertreten sollte. Mit der hatte ich noch nie was zu tun. Sie hat dem Vergleich zugestimmt, weil sie wohl meinte, er sei akzeptabel. Sie hat aber auch geschrieben, dass ich bis zum 28.09. Zeit habe, ihn zu widerrufen.
    2. Sie hat auch geschrieben, dass der Richter angedeutet habe, dass wir der Bank im Sinne des BGH-Urteils nicht die Bearbeitungsgebühr schulden, allerdings sehe es für die Wertermittlungsgebühr wohl schlechter aus, deshalb habe sie vorsichtshalber dem Vergleich zugestimmt, weil er ja von uns bis zum 28.9. abgelehnt werden kann.
    3. Mein Anwaltsbüro schrieb, dass man auf das Vergleichsprotokoll warten wolle, um danach mit mir das weitere Vorgehen abzusprechen.
    3. Ich habe festgestellt, dass ich in der Zeit, als ich durch Frankreich fuhr, Probleme mit meiner EU-Flat hatte und nur mit Wlan sicher an meine Emails kam. Das scheint aber hier in Spanien besser zu sein. Und, IanA., ich gebe dir Recht, es geht auch mit einem Anruf oder mit dem Besuch eines Internet -Cafés. Ich habe mich bei der Ankunft hier gleich danach erkundigt, es soll eins in der Nähe geben. Und Steff, nein, von zu Hause aus kann ich nichts mehr machen, denn wir werden erst am 30.9. wieder zu Hause sein.
    Aber inzwischen bin ich auch ganz gelassen, dass wir das bis zu dem Datum geregelt kriegen.
    Danke für Eure Hilfe.
    Gruß nottele

    Hallo @all,
    jetzt habe ich den Salat :
    Die RA, die den Termin für mein Anwaltsbüro wahrgenommen hat, hat einem inakzeptablen Vergleich zugestimmt. (2500 statt 3190 , keine Zinsen und 32% der Kosten sollen wir tragen.)
    Klar, dass ich nicht zustimme, aber ich bin in Spanien und habe nur selten Wlan!
    Ich hoffe, dass ich dann immer Kontakt mit dem Anwalt bekomme , wenn es nötig ist.
    Gruß vom sonnigen Mittelmeer,nottele

    Die Güteverhandlung beim AG war nicht erfolgreich. Der Anwalt der BSQ hat uns nur etwa die Hälfte des uns zustehenden Betrags angeboten. Das haben wir natürlich abgelehnt. Der Richter hat aber angedeutet, dass er sich bei seinem Urteil an die Entscheidung des BGHs halten würde. Daraufhin hat der Anwalt der BSQ gedroht, dass er dann in die Berufung gehen würde. Jetzt warten wir auf das Urteil. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.


    Hallo @MK2015,
    ist denn bei Dir noch nichts rausgekommen? Das ist doch auch schon wieder vier Wochen her. Naja, die Richter müssen schon eine vernünftige Begründung aufsetzen, damit die BSQ keine Revision einlegt.
    Gruß nottele

    Hallo @all


    Über Tante Google habe ich erfahren, dass die BSQ gar nich mehr selbstständig ist. Sie wurde aus dem Pool der priv. BauSpK. durch folgende Kassen übernommen:


    Aachener BauSpK
    Alte Leipziger BauSpar
    BauSpK Mainz
    BHW
    Debeka
    Deutsche Bank Bauspar AGBadenia
    Deutscher Ring
    HUK-Coburg
    Schwäbisch Hall
    Signal iduna
    Wüstenrot


    "Das Jahr 2009 war ein turbulentes Jahr für die Quelle Bauspar AG und stark geprägt durch die Auswirkungen
    der Finanzkrise. Zwei Faktoren bestimmten dabei die Entwicklung: Zum einen war die Quelle Bauspar AG durch die Krise des Arcandor-Konzerns betroffen und in Refinanzierungsschwierigkeiten geraten. Dies führte dazu, dass über den Verband der Privaten Bausparkassen e.V. eine Übernahme durch die anderen 13 privaten Bausparkassen notwendig wurde. Mit Wirkung zum 6.Oktober 2009 wurde der Eigentümerwechsel der Quelle Bauspar AG vollzogen. Die von den Mitgliedern des Verbandes der Privaten Bausparkassen e.V. gegründete Domus Beteiligungsgesellschaft der Privaten Bausparkassen mbH hat 100 Prozent der Anteile an der Quelle Bauspar AG von den bisherigen Eigentümern übernommen.
    Durch den Eigentümerwechsel wurde die Refinanzierung der Quelle Bauspar AG sichergestellt. Dies ermöglicht eine stabile Fortführung der Quelle Bauspar AG. Die Rechte der Kunden bleiben gewahrt. Im Zuge der Neuausrichtung der Quelle Bauspar AG wurde jedoch das Neugeschäft zum 16.November 2009 eingestellt und das Unternehmen auf eine reine Bestandskundenbetreuung umgestellt. Die Betreuung der Kunden erfolgt weiterhin am Standort Nürnberg."


    Das heißt, die KVB muss zumindest seit 2009 (Da hatte ich leider noch meinen Vertrag mit denen gemacht) mit einer oder mehreren anderen BauSpK ihre Abzockverträge machen.
    Wenn ich mir heute deren Werbe-slogans durchlese, bekomme ich Aggressionen. und mindestens zwei Mal im Jahr findest du deren Postwurfsendungen im Briefkasten! GRRR :cursing:

    Wenn man denen das Handwerk legen könnte, wäre ich sofort dabei!
    Aber vielleicht hält sich die BSQ (bzw. deren Besitzer) ja an der KVB schadlos, wenn jetzt nach den Bearbeitungsgebühren auch noch die Rückabwicklungen wegen fehlerhaften Widerrufs heerinprasseln :!:
    Also, möglichst viele mitmachen :!::thumbdown:

    Hallo ,
    habe heute mit dem RA gesprochen, wir bleiben doch bei dem Termin 31.08.
    Er meint auch, dass unsere Anwesenheit nicht erforderlich ist. Mit einer Anwältin, die ihn beim Termin vertreten wird (wie wandank schon vermutet hatte), hat er schon gesprochen.
    Selbst wenn ein Vergleich ausgehandelt wird, hätte ich noch zwei Wochen Zeit, ihn abzulehnen, wenn er uns nicht passt.


    Gruß, nottele

    Die BSQ-Anwälte haben auch bei uns viel Blabla in ihrer Klageerwiderung geschrieben: 14 Seiten, viel über "individualvertragliche Vereinbarung", "im Interesse des Kunden","Schutz der Verbraucher " usw.
    Außerdem reiten sie auf dem Urteil vom Amtsgericht Aachen herum.
    Unserem Anwalt habe ich geschrieben, wie wenig in Wirklichkeit bei der KVB "verhandelt" wurde!
    Er hat auch Kenntnis von dem Urteil des AG Nürnberg (von wandank), ich denke, das haut er denen auch um die Ohren.


    Gibt es denn von svenkoe scooter oder ame56 nichts Neues? Es war zuletzt so ruhig hier!
    Ich denke, auch die Ombudsleute von ebbe sand und Superpupsi halten sich noch bedeckt, oder??

    Hallo nottele,


    ich klinke mich hier mal ein, weil ich Deinen Beitrag gesehen habe. Wenn es tatsächlich hauptsächlich um Widerruf geht, könnt Ihr selbstverständlich einen neuen Thread dazu aufmachen! Gerne dann hier erstmal "bewerben", damit auch alle mitbekommen, wo der neue Thread ist


    Hallo Franziska,
    aber dieser Thread sollte noch am Leben bleiben, denn es sind doch noch etliche, die ihre Ansprüche durchsetzen wollen und Hilfe und Beistand brauchen!
    Aber grundsätzlich ist das Thema Widerruf (hier bezogen auf die BSQ im Speziellen bzw. auf die Bausparkassen im Allgemeinen) schon interessant - und könnte nützlich sein!

    Hallo wandank und steff,


    mein RA wird wohl den Termin verschieben lassen. Ich denke, es ist tatsächlich nicht falsch, wenn man bei einem Vergleichsangebot selbst entscheiden kann. Außerdem hat der Richter in Ankes Urteil geschrieben, dass sie "glaubhaft versichert hat", was darauf hindeutet, dass Deine Anwesenheit schon nützlich war.
    Wenn das so weitergeht, können wir den Thread umbenennen, wenn wir uns demnächst nur noch ber den Widerruf unterhalten... ;)
    Gruß, nottele

    Da esdie Berufung ist gehe ich davon aus,daß ihr vor dem LG klagt und dort müßt ihr nicht anwesend sein,hättet ihr auch beim AG nicht gemußt,Anwalt hätte gereicht.


    Hi steff, nee, ist nicht die Berufung, ist beim AG.
    Man muss nicht dabei sein, aber ich wäre gern dabei gewesen. Wann klagt man schon mal gegen eine Bank, das will man doch mitmachen!
    Mit dem Widerruf, das sauge ich auch auf, will aber erst die eine Baustelle abarbeiten!

    Hallo,
    es geht bei mir weiter.
    Mein "Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbag anschließender Haupttermin wird bestimmt auf ... 31.08.2015." (AG Nürnberg)


    Schade, da wollten wir eigentlich in Frankreich im Urlaub sein - mal sehen, was der Anwalt dazu meint, ob wir persönlich dabei sein sollen.


    Gruß nottele