Beiträge von nottele

    Hallo Euch allen, bei mir geht es weiter:
    Es ist eine Verfügung des AG Nürnberg angekommen. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt; die BSQ muss nun innerhalb von zwei Wochen ihre Verteidigungsbereitschaft anzeigen und innerhalb weiterer zwei Wochen auf die Klage inhaltlich erwidern. Ich denke, die werden bis zur letzten Minute warten!
    Sonst sind noch keine Termine anberaumt.
    Gruß nottele

    Oh dass hab ich wohl überlesen?
    weiß man denn ob die Bausparkasse Berufung eingelegt hat?


    Bis Mitte Mai haben sie wohl noch Zeit, wenn das Urteil vom 12.4. datiert ist....und dann erfährt man es meist erst eine Zeit lang später!
    Irgendwo habe ich mal gelesen, dass die Bausparkassen es wohl versuchen, die Entscheidung in die Länge zu ziehen, damit möglichst viele schon abgesprungen sind, bevor es eine endgültige Entscheidung vom BGH gibt; am liebsten würden sie diese wohl vermeiden wollen.
    Ergo: Immer weitermachen!

    @ Nikolaus
    Hallo, so neu ist das Urteil gar nicht, man konnte es nur nicht im Wortlaut nachlesen, ame56 hatte es am 27. April von der Seite test.de schon angezeigt (s.o.).
    Da ist aber auch der Vermerk dabei, dass es noch nicht rechtskräftig ist. Auf der Seite von test.de steht dazu:
    " Die Bausparkasse hält das Urteil für falsch und will offen­bar Berufung einlegen."
    Ich fürchte, wir haben alle noch einen weiten Weg vor uns, aber solche Urteile machen doch Hoffnung!
    Interessant wird in diesem Zusammenhang, ob wandank schon Neuigkeiten in seinem Verfahren dazu hat.


    Gruß, nottele

    @Nikolaus
    Ich bin in Gerichtssachen gar nicht erfahren, aber was Thorsten zu den Kosten schreibt, hört sich ja bündig an. Dann brauchst du bei einer Niederlage nicht den gegnerischen Anwalt zu bezahlen. Andererseits kannst du aber auch nicht deine Argumentation darlegen.
    Es ist wirklich eine schwierige Entscheidung - wenn ich dir schreibe, wozu ich tendiere, ... ich will dir keinen falschen Rat geben, die Entscheidung musst du selbst treffen.
    Gruß nottele -und denke positiv!

    Ok.
    Was meint Ihr? soll ich zur schriftl. Verhandlung Ende April einwilligen, oder soll ich warten bis Juni dann ist mündliche Verhandlung. AG Schw. Hall hatte mich angeschrieben.
    Sicherlich wäre es auch eine Kostenersparnis wenn mehrere gleichgelagerte Klagen verhandelt werden.
    Wenn dass Gericht im Juni mich und Bsp. S.H im Juni zur mündl. Verhandlung läd wird nur mein Fall verhandelt.
    Bestimmt sind die gerichtskosten dann höher?


    Hallo Nikolaus
    Hast Du die Gerichtskosten denn nicht schon gezahlt? Damit das Verfahren bei mir in Gang kam, musste ich doch die vorher festgelegten Gebühren bezahlen. Und Rechtsanwaltskosten hast Du doch keine, wenn ich mich recht erinnere.
    Erfährst Du denn, wessen Fälle gleichzeitig verhandelt werden sollen? Wenn ja, könntet ihr vielleicht gemeinsam in Berufung gehen, falls das Urteil wirklich so hanebüchen ist!
    Gruß nottele

    Also die BHW sagt, die haben uns keine Bearbeitungentgelte in Rechnung gestellt. Sie haben uns die Beleihungswertermittlungsgebühr in Rechnung gestellt, was dasselbe ist. Kann mir jemand helfen, wie ich weiter vorgehen soll. Danke Im Voraus.


    Hallo
    Nach gängiger Meinung ist die Wertermittlungsgebühr keine Bearbeitungsgebühr, aber mehrere Gerichte haben schon entschieden, dass diese Gebühr unrechtmäßig erhoben wurde.
    Ich hatte mich auch damit beschäftigt und habe mehrfach die Einschätzung dazu gelesen, dass die Frage der Verjährung strittig ist. Die Ombudsleute der privaten Banken meinen, dass Ansprüche schon drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren, in dem die Schätzkosten gezahlt wurden.
    Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW habe die Verjährungsfrist dagegen noch gar nicht begonnen. Erst nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs könnten Betroffene sicher sein, ob sie überhaupt einen Anspruch gegen die Bank haben.
    Ich persönlich fürchte, dass ich die Schätzkosten i.H. von 495,-- € abschreiben muss.

    Hallo Britta, hier will ich mal das Wichtigste vom Schreiben der BSQ eingeben:


    An unserer Rechtsauffassung bezüglich der Bearbeitungsgebühren halten wir weiterhin fest. Unterstützt wird diese durch das Urteil des Amtsgerichts Aachen (AZ 121 C 244/14) vom 06.03.2015.
    Das AG Aachen hat in seiner Entscheidung vom 06.03.2015 für die Bearbeitungsgebühr für einen
    Zwischenkredit einer Bausparkasse ebenfalls eine Preishauptabrede erkannt. Das AG Aachen führt hierzu folgendes aus: "Da Zwischenkredite der Überbrückung der im kollektiven Bausparsystem immanenten Wartezeiten dienen, stehen sie mit dem eigentlichen Bauspargeschäft in unmittelbaren funktionellem Zusammenhang, was dazu
    führt, dass die entsprechende Bearbeitungsgebühren als Preisabreden und nicht als der AGB-Kontrolle unterworfene Preisnebenabreden einzustufen sind. " Dies muss auch für den hier relevanten Vorfinanzierungskredit
    gelten, denn "so werden Zwischenfinanzierungskredite ebenso wie Vorfinanzierungskredite als Überbrückungskredite in den Fällen gewährt, in denen der Bausparer aufgrund konkreter Bau- oder Kaufabsichten bereits vor Zuteilung des Bausparvertrages über Finanzierungsmittel verfügen möchte"(AZ 121 C 244/14).
    Rein kulanterweise erneuern wir unser Vergleichsangebott hinsichtlich der Bearbeitungsgebühr vom 26.02.2015 in Höhe von 3.250 Euro bei Kostenaufhebung. Weitergehende Kosten/Zinsen werden von uns nicht übernommen.Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, ob Sie dieses Vergleichsangebot annehmen . Wir halten uns bis zum 30.04.2015 daran gebunden.


    Tja, mal sehen, was der Anwalt dazu sagt.
    Übrigens: "bei Kostenaufhebung" bedeutet: Gerichtskosten werden geteilt, Anwaltkosten zahlt jeder seine eigenen!
    Gruß Nottele

    Hallo,
    ich habe heute Post von der BSQ bekommen. Sie halten mir eine Entscheidung des AG Aachen vom 06.03.2015 vor die Nase, in dem auch die Bearbeitungsgebühr für einen Zwischenkredit als "Preishauptabrede" und damit rechtens anerkannt sei.
    "Rein kulanterweise" bieten sie mir wieder ein -für mich nicht akzeptierbares- Vergleichsangebot, aber meine Klage ist ja schon beim AG Nürnberg.
    Mal schaun, ob die Bausparkassen sich letztendlich bis zum BGH durchkämpfen wollen!
    Gruß nottele

    @fuchstma
    Hallo, ich habe mich mal in den Thread "Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung" (in der Rubrik: "Baufinanzierung" ein wenig eingelesen, das scheint mir eine höchst diffizile Thematik zu sein. Ich glaube nicht, dass man da mit einer Sammelklage kommen kann, denn die Fälle scheinen alle so unterschiedlich zu sein, dass ich eine Generalisierung für undenkbar halte.
    Zu deiner anderen Überlegung, die Entscheidung des Ombudsmannes nicht abwarten zu wollen, sondern vorher bei Gericht zu klagen, würde ich abraten, zumal ich in diesem Thread auch zu diesem Thema Folgendes gelesen habe:

    "In meinem Fall hat die BaFin zu einer gerichtliche Klärung geraten. Allerdings läuft noch das Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann das aus taktischen Gründen abgewartet wird, damit man sich nachher nicht vom Gericht nachsagen lassen muss, dass man nicht alles mögliche versucht hat, sich außergerichtlich zu einigen."


    Ich fürchte, dass du da vor Gericht Probleme bei der Kostenentscheidung bekommen kannst.
    Du kannst doch in aller Ruhe die Entscheidung des Ombudsmannes abwarten, denn wenn sie dir nich passt, kannst du noch immer klagen. Die Verjährung ist auf jeden Fall so lange gehindert. Es ist auch möglich, dass der O-mann nur so lange wartet, bis genügend Gerichte eine Entscheidung getroffen haben, damit er eine Entscheidungshilfe hat.
    Gruß nottele

    @steff1968
    Hallo steff,
    du warst damals (auf S. 8 davon ausgegangen, dass sich deine Bearbeitungsgebühr um 269 € (den Betrag der Wertermittlungsgebühr) auf 8.474.- € erhöht hat. Wird das denn in dieser Höhe vom LG anerkannt, oder doch nur die 8.205 €?
    Ich habe nämlich auch die Wertermittlungsgebühr (495 €) auf den Betrag der Bearbeitungsgebühr (3.185,- €) draufgeschlagen. Das macht einschl. Zinsen noch einmal ganz schön was aus!
    Ansonsten ist das bei uns genauso verlaufen, wie wandank das geschrieben hat.
    Aber z.Zt. beschäftige ich mich noch nicht mit dem Widerrufsjoker, wäre aber m.E. interessant!
    Viele Ostergrüße an alle BSQ-Geschädigten, nottele

    Hallo hesina,
    ich habe bisher von der Achener BSpK. noch nichts gelesen.
    Aber
    hier im Thread findest Du das Wesentliche über den Stand der
    Rückforderung vo Bearbeitungsgeb. von Bausparkassen. Vielleicht ist auch
    dieser Post interessant für Dich aus dem "längsten Thread der Welt"
    Seite 607:



    Wir warten hier alle hoffnungsfroh, dass sich endlich etwas Entscheidendes tut!
    Gruß nottele