Beiträge von nottele

    So, liebe Leidensgenossen


    Bei mir gibt es bezüglich DKB Neuigkeiten. Habe heute eine Mail vom Anwalt erhalten, dass die DKB auf den MB eingelenkt hat.


    Die BG wurde mir bereits erstattet und nach dem MB die Zinsen abzgl.
    Kapitalertragssteuer und Solizuschlag. Ebenfalls werden die Kosten für
    meinen Anwalt und die Kosten des MB erstattet. (Nur gut - ich musste bei
    allem in Vorkasse)


    Der Anwalt bat mich um Rückruf und teilte mir mit, dass die in Abzug
    gebrachte Kapitalertragssteuer und Soli rechtswidrig sind und eine
    Erfindung der Banken. Die Erstattung ist kein Ertrag für mich, sondern
    eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Weiterhin meinte er, dass
    man diesen "Abzug" auch bei keiner Steuererklärung erstattet bekommt.
    Dies sei, wie erwähnt ein Schachzug der Bank.


    Bei mir wurden ca 28,00 € in Abzug gebracht. Habe auch keine Lust mehr
    deswegen weiter zu machen, da ich mir nicht sicher bin ob dieser Abzug
    rechtens ist. Bin erstmal froh, dass ich meine ganzen außergerichtlichen
    Kosten wieder bekomme.
    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 550 - Geld zurück - Finanztip-Community


    Habt Ihr das auch in dem Thread " Bearbeitungsgebühr-von-Krediten-zurückfordern" gelesen???
    Ich habe mir das eigentlich auch so gedacht!

    Ich habe mich mit dem Thema Ombudsmann nicht so beschäftigt, da ich diesen durch die Wahl des Anwaltes in 2013 nicht mehr auswählen konnte. Aber ich denke der Ombudsmann ist m.E. nicht nur für die Kunden da, sondern arbeitet auch im Sinne der Banken. Ob die dann wirklich so "neutral" sind?


    Mir ging es genau so, und was ich bisher über die Ombudsleute gelesen habe, hat mich nur in dieser Hinsicht bestärkt.
    Allerdings stimmt es, die Verjährung ist erst mal gehemmt, und wenn die Ombudsleute keinen vernünftigen Schiedsspruch fällen, ist man zumindest nicht daran gebunden und noch in der Lage, einen RA einzuschalten.
    Ich befürchte nur, dass die Banken durch einen Wischi-Waschi- Schiedspruch erst einmal Oberwasser bekommen!

    @TorstenH und alle Betroffenen


    Ich hatte auch das von Stenz & Rogaz beschriebene Urteil des AG Nürnberg gefunden, aber in der Rechtsprechung finde ich noch einige Urteile von Amtsgerichten, die zuerst i.S. der Banken ausgefallen sind, aber dann von höherrangigen Gerichten aufgehoben wurden. Es gibt erheblich mehr Urteile , die den Bankkunden das Recht der Rückforderung zusprechen. Allerdings kann man nicht immer genau erkennen, wie die Fälle gelagert sind, da sie meist nur als Immobilienkredite bezeichnet weden. Sind denn die Bauspardarlehen, die von der BauSpkasse nach der Zuteilung ausgezahlt werden, keine Immobilienkredite?
    Übrigens: Bei dem BaufiQuick der BSQ, das in dem ominösen AG-Urteil von Nürnberg angesprochen wurde, handelt es sich um ein solches Darlehen, das Torsten nachher als wahrscheinlich rechtswidrig ansieht (was bedeutet, das die Gebühren gefordert werden können), hier ist Torstens Argumentation unschlüssig.
    Dennoch: Wir diskutieren hier im Forum des Verbrauchermagazins "FINANZTIP", hier finde ich auch unter "Kredit und Konto" im Unterpunkt "Gebühren zurückfordern" die Einschätzung:

    Sind auch Immobilienkredite betroffen?
    Immobilienkredite sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls Verbraucherkredite –
    eben nur zur Finanzierung einer Immobilie. In den konkreten Fällen, die
    vom BGH entschieden wurden, ging es zwar nicht um Baufinanzierungen, die
    hat der BGH aber auch nicht ausgeschlossen. Die Argumente des Gerichts
    zur Unwirksamkeit der Gebühren treffen auf Immobilienkredite genauso zu.
    Sie können daher auch bei solchen Krediten die unzulässigen Gebühren
    zurückverlangen.

    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/#ixzz3Q3p53r5y


    Hier kann ich nicht erkennen, dass zwischen den Darlehensarten ein Unterschied beschrieben wird.


    Mal eine Frage an alle Betroffenen: Wer hat denn hier überhaupt ein Bauspardarlehen, das nach zugeteiltem Bausparvertrag ausgezahlt wurde?
    Ich denke, die überwiegende Mehrzahl der hier Vertretenen hat auch ein Bankvorausdarlehen, was aber m.E. für die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen unerheblich sein dürfte. Aber leider -oder zum Glück- bin ich kein Jurist, da verlasse ich mich nur auf das, was als die gängige Meinung geschrieben wird.

    Hallo an alle Immobilien-Kredit-Geschädigten!
    Ich habe einige Gerichtsurteile gefunden, von denen ich zwei ins Forum geben möchte, um uns allen Mut zu machen:


    Land­gericht Frank­furt a. M., Urteil vom 20.06.2013,Aktenzeichen: 2-05 O 452/12
    Die Kläger hatten bei der Bauspar-Tochter der Deutsche Bank eine Finanzierung über fast 500 000 Euro mit zunächst tilgungsg­freiem Sofort­kredit und einem Bauspar­vertrag zur Ablösung des Darlehens abge­schlossen. Sie klagten auf Erstattung der Bearbeitungs­gebühr für den Sofort­kredit und auf die Fest­stellung, keine weitere Darlehens­gebühr im Rahmen des Bauspar­vertrags und keine Darlehens­konto­führungs­gebühr zahlen zu müssen. Das Land­gericht Frank­furt a. M. verurteilte das Unternehmen in allen Punkten. Nur die zusätzlich kassierte Abschluss­gebühr darf die Deutsche Bank Bauspar AG behalten.


    Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 20.6.2013, Az. 2-05 O 103/13 einer Klage gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG auf Rückzahlung der Darlehensbearbeitungsgebühr in Höhe von 7.500,00 € stattgegeben. Die Deutsche Bank verteidigte sich damit, dass es sich bei dem Darlehen um keinen Verbraucherkreditvertrag handele, dass die Gebühr individuell vereinbart worden sei und dass die Bearbeitungsgebühr eine sog. Preishauptabrede gewesen sei.


    Jetzt zeigen wir unserer Bank wirklich die rote Karte :!:

    Superpupsi
    nottele
    Ihr schreibt, dass ihr das Schreiben in ähnlicher Form erhalten habt. In wie fern weicht denn das Schreiben davon ab.


    Hallo "ebbe", ich habe das Schreiben der BSQ rausgeholt und mit Deinem verglichen - es ist wortwörtlich der gleiche Text einschließlich der beiden Unterschriften.
    Aber ich denke, die "Argumente" sind schon so oft widerlegt worden (von den Verbraucherzentralen und etlichen Anwälten auf unterschiedlichen Webseiten), dass ich mir da keinen Kopf mache.

    nottele


    Hallo, Sie schreiben in Ihrem Beitrag vom 19.01. dass die Bank Verhandlungsbereitschaft signalisierte. Darf man nachfragen, was die Bank konkret anbot (nur interessehalber, falls es sich um die BSQ handelte...)?


    Der Anwalt hatte wohl die Info, dass die BSQ angeblich einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gehen wolle. Bisher ist in dieser Hinsicht jedoch noch nichts erfolgt.
    Allerdings hat die BSQ inzwischen gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, ohne Begründung. Mein Anwalt meint, ich solle noch warten, bevor wir etwas unternehmen.

    Wie gesagt, Absage von BSQ kam jetzt. Denke mal, dass dies ein Standardschreiben ist bei dem sie 3 Begründungen für die Ablehnung angeben. Oder habt Ihr andere Schreiben erhalten?


    Bisher noch nichts Neues gehört. Dann bin ich die nächsten Tage mal gespannt..


    Du hattest Dich doch an den Ombudsmann gewandt, hast Du denn von dem schon was gehört? Dessen Entscheidung würde ich doch abwarten, bevor ich direkt Klage erheben würde.
    Bei mir liegt es anders, da ich ein Mahnverfahren eingeleitet habe. Dessen Verlauf will ich erst mal abwarten und dann weitere Schritte mit dem Anwalt beraten.

    Hallo,
    ich bezweifle, ob das rechtens ist, obwohl das so auch schon in anderen Threads besprochen wurde.
    Ich habe einmal folgende Rechnung aufgestellt:
    Der Zinsrechner berechnet für meine Bearbeitungsgebühr für den Zeitraum der Auszahlung bis heute bei einem Satz von 5% über dem Basiszinssatz den Betrag von 933,86 €.
    In dieser Zeit habe ich auf die - wie inzwischen vom BGH festgestellt - unrechtmäßig erhobene Bearbeitungsgebühr bei einem feststehenden Zinssatz von 5.6% an die Bank insgesamt 1052,32 € Zinsen gezahlt.
    Das heißt in meinem Fall, dass ich einen Minusertrag von118,46 € zu verzeichnen habe.


    Wo bleibt denn da der Ertrag, auf den ich Ertragssteuer zahlen soll???
    Warum sollte das denn rechtens sein??
    Ich verstehe das nicht!!!

    ebbe sand


    Hallo, jetzt finde ich Deinen Beitrag hier... =O
    Ich habe den in dem Thread:
    Bauspar-Darlehensvertrag - Bearbeitungsgebühren
    beantwortet; ich hatte ihn unterwegs gelesen und dachte schon, Du hättest ihn wieder gelöscht!


    ... und, ja, ich weiß, warum Du Dich auch irgendwohin beißen könntest...

    Ich muss mich gemeinsam mit Henning gegen den Trend stellen. ;)

    ...


    Der BGH sagt also selbst, dass er noch nicht über die Rechtmäßigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Immobiliendarlehen entschieden hat. Und noch anders kann man die Darlehensgebühr für Bauspardarlehen der Bausparkassen rechtlich bewerten, die schon der Bezeichnung nach keine Bearbeitungsgebühr ist und die z. B. vom langjährigen, inzwischen pensionierten früheren Vorsitzenden des XI. Zivilsenats des BGH, Gerd Nobbe, im Anschluss an Rechtsprechung des LG Hamburg und des OLG Hamm für zulässig gehalten wird.


    Meines Wissens gibt es zudem zwar schon instanzgerichtliche Urteile, die auch bei Immobilienkrediten eine klauselmäßig vereinbarte Bearbeitungsgebühr für unzulässig erklärt haben, hingegen noch kein (veröffentlichtes) Gerichtsurteil, in dem auch die Darlehensgebühr für Bauspardarlehen als rechtswidrig eingestuft wurde. Da lasse ich mich allerdings gern eines Besseren belehren.


    Das ist es ja gerade, diesen Zustand wollen die BauSpKassen auch noch ewig halten, bis alle die Fälle, die noch in der Schwebe sind, verjährt sind.
    Ich hoffe aber, dass sie daher aus taktischen Gründen sich den hartnäckigen Forderern gegenüber "verhandlungsbereit" oder "kulant" (wie sie es auch immer nennen mögen) zeigen werden, damit es nur ja nicht zu einer höchtrichterlichen Entscheidung kommt!
    Vielleicht kommen wir dadurch doch noch in absehbarer Zeit zu unserem Geld.

    @ ebbe sand
    Nanu, ich hatte doch unterwegs einen Beitrag von Dir gelesen, in dem Du die Ablehnungsgründe Deiner Bank zitiert hast.
    Wo ist der Beitrag denn geblieben?
    In der Tat, die kamen mir sehr bekannt vor...Mein Anwalt sah die Gründe auch nicht als stichhaltig an. Wie ich mich erinnere (tut mir leid, auf dem Smartphone lässt es sich manchmal nicht so gut lesen), machten Dir besonders die Argumentationen wegen der "Inhaltskontrolle nach § 307 BGB" und das Urteil des AG Nürnberg Sorgen.
    Dazu ein Auszug eines BGH- Urteils :
    "Inhaltskontrolle von AGB: Abgrenzung von kontrollfreien Preisabreden und kontrollfähigen Preisnebenabreden; (kein) Vertrauensschutz gegenüber einer Änderung der höchstrichterlichen Rspr. in der Klauselkontrolle von AGBBGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12 - OLG Hamm Amtl. Leitsatz:: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung"Bearbeitungsentgelt einmalig 1%" unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam."
    Auch von der Verbraucherzentrale NRW werden die vi
    orgebrachten Argumente wie - "Kundeninteresse" - "individualvertragliche Vereinbarung" - "Preishauptabrede" - widerlegt.
    Ich sehe die Sache letztlich entspannt, rechne aber inzwischen damit, dass wir evtl. noch lange Geduld und Durchhaltevermögen haben müssen.

    @ Henning
    Du schreibst::„Er (der Ombudsmann) kann und darf es halt nicht, da es erwiesenermaßen im Bereich der Bausparkassen noch keine entsprechende Rechtssprechung gibt.“
    Das sehe ich anders nach Einschätzung der Verbraucherschutzverbände sowie vieler Rechtsanwälte. Die Argumente kannst Du beim Googeln zur Genüge nachlesen, sie basieren alle auf dem Grundsatzurteil des BGH, wo die Immobilienkredite expressis verbis nicht genannt sind. Die Banken wollen dies für sich nutzen, aber die einhellige Meinung ist, dass die Nichtbenennung der Immobilienkredite diese eben nicht ausschließt. Und wenn ein Ombudsmann so einen Wischi-waschi-Vorschlag macht („Ich kann halt noch nichts sagen, erst müssen die auch genau jede einzelne Kreditart nennen, die mit dem Urteil gemeint ist.“), ist er in meinen Augen zu feige, denn er legt die gültige Rechtsprechung nicht aus!
    Eine Entscheidung trifft er ohnehin nicht, er macht nur einen Vorschlag („Schiedsspruch“), dem zwar die Bank, nicht aber der Antragsteller folgen muss.
    Auch ein Amtsgericht ist nicht nur den Gesetzen, sondern auch der gültigen Rechtsprechung, also den Vorgaben der höherrangigen Gerichte, verpflichtet. Dabei kann es passieren, dass ein Amtsgericht einen Richterspruch des BGH anders auslegt als es gemeint ist, dann muss man eben in Revision gehen… und wenn man gewinnt, wovon ich in unseren Fällen ausgehe, muss die Bank bezahlen.
    Ich bin aber der festen überzeugung, dass die Banken es verhindern werden, dass ein entsprechender Fall bis zum BGH kommt und dann ein entsprechend deutliches Urteil fällt, denn dann können sie sich nicht mehr hinter ihren Scheinargumenten zurückziehen, mit denen sie bei vielen Betroffenen Erfolg haben.
    Daher sehe ich unsere Chancen als relativ hoch an, dass letztlich die Banken denen, die hartnäckig dabei bleiben, die Gebühren zurückzahlen werden.

    @Nikolaus
    Wenn die Bank verliert, nicht. - Da müssen wir durch!
    Ich hatte ja auch überlegt, einen Ombudsmann einzuschalten. Klar, es kostet nichts und hält die Verjährung auf, und wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, stehen immer noch (zumindest für den Gläubiger, nicht für die Bank) alle Wege offen.
    Aber wenn der Ombudsmann, weil er eben keinen Mumm hat und zu feige ist, die Entscheidung des BGH auch für Immobilienkredite anzuwenden, könnte das auch für ein niederrangiges Gericht Anlass sein, dem zu folgen. Deshalb habe ich auch lieber den Weg über einen RA gewählt.
    Aber je nachdem, an was für ein Amtsgericht man kommt, muss man bereit sein, dann auch weiterzugehen. Manche Amtsgerichte, z.B. das Nürnberger AG, sind bekannt dafür, dass sie die Rechtsprechung des BGH teilweise zu eng auslegen. Wie gesagt, dann muss man da durch.
    Ich fürchte, dass die Banken alles tun werden, ein endgültig klärendes Urteil des BGH zu vermeiden, denn so lange können sie sich hinter ihrer Ausrede, die bisherigen Urteile des BGH würden für sie keine Geltung haben. Aber vielleicht hilft uns das auch, dass sie in den Einzelfällen, wo sie sehen, dass sie auf Granit stoßen, dann lieber klein beigeben, um eine endgültigen Entscheidung zu vermeiden.
    Ich wünsche Dir - wie uns allen - viel Glück und Durchhaltevermögen! :thumbup:

    Hallo, meines Wissens von der BSQ noch niemand hier im Forum. Bei Immobilienkrediten sieht es ohnehin etwas langwieriger aus, da die Banken sich u.a. noch hinter dem Argument zurückziehen, dass die Immobilienkredite keine Verbraucherkredite seien.
    Was hast Du denn unternommen, Ombudsmann oder Mahnverfahren? Ich habe über einen RA einen Mahnbescheid ergehen lassen, um die Verjährung erst mal aufzuhalten.