Beiträge von nottele

    Es betrifft eine Bausparkasse und da soll dass BGH Urteil eigentlich nicht greifen. Bei Bausparkassen gelten wohl andere Gesetze.
    Hat denn hier jemand schon Erfahrungen mit Darlehensgebühren von Bausparkassen, sprich Klage,gesammelt?
    Bin für jede Antwort dankbar.


    @ Nikolaus
    Hallo, schau doch mal in den Thread: "bauspar-darlehensvertrag-darlehensgebuehr". Da ist Einiges über Bauspardarlehen geschrieben. Die allgemeine Rechtsauffassung von Verbraucherverbänden und Rechtsanwälten ist der einhelligen Meinung, dass Immobilienkredite auch Verbraucherkredite i.S. des BGH-Urteils sind. Ist aber expressis verbis vom BGH noch nicht entschieden, insofern versuchen die Banken, ihre Kunden mit alten Gerichtsurteilen und weit hergeholter Argumentation hinzuhalten.
    Es ist wohl auch eine Taktik der Banken, ein endgültiges Urteil für Immobilienkredite möglichst zu verhindern, um weiterhin die Kundschaft mit billigen "Argumenten" abzuspeisen.

    @EverClever
    Hallo, ein Schreiben mit vergleichbarer, teils fast identischer Argumentation habe ich von meiner Bausp.Kasse auch erhalten. Ich habe darauf Hilfe bei einem Anwalt gesucht, der mir geschrieben hat:
    "Der BGH hatte entschieden, dass bei Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher Bearbeitungsentgelte grundsätzlich unwirksam sind. Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen dürften unseres Erachtens nichts anders bewertet werden, da diese ebenfalls Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher darstellen. Die Unwirksamkeit der Gebühren ergibt sich zudem aus der Urteilsbegründung des BGH, wonach die Verbraucher durch Bearbeitungsentgelte bei Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen in der gleichen Form benachteiligt werden wie bei Verbraucherdarlehen."
    Ich habe daraufhin die Angelegenheit dem RA übergeben; der hat die Bank erneut angeschrieben, und als dann keine Reaktion kam, mir vorgeschlagen, einen Mahnbescheid zu erwirken. Der wurde noch im alten Jahr beim Amtsgericht verfügt. Bisher hat die Bank noch nicht widersprochen. Ich bin bereit, die Klage eiinzugehen, aber anscheinend hat die Bank gegenüber meinem RA Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Bin gespannt, was da verhandelt werden könnte, denn für mich gilt:
    Bearbeitungsgebühr, Zinsen, Rechtsanwalts- nd Gerichtsgebühren sind für mich nicht verhandelbar.
    Bin wirklich gespannt und warte täglich darauf, wie es weitergeht.
    Nur nicht locker lassen!

    Ich habe von meinem Anwalt -für mich neue- Informationen zum weiteren Verauf nach Einleitung des Mahnverfahrens erhalten.
    Klar ist, dass, wenn 14 Tage nach Erstellung des Mahnbescheids kein Widerspruch eingelegt wurde, gleich beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid erwirkt werden kann. Ich dachte immer, dass der dann auch notfalls per Gerichtsvollzieher vollzogen werden kann.
    Nun habe ich aber erfahren, dass der Schuldner - in unserem Fall die Bank - dann wiederum 14 Tage Zeit hat, um zu widersprechen. Der Widerspruch braucht nicht mal begründet zu werden.
    Ich glaube fast, "Frohe Weihnachten" hat Recht, auch zu Ostern stehen bei manchen Banken noch die Rückzahlungen aus!

    Hallo an alle,


    mal eine ganz andere Frage (oder gehört das in einen anderen Thread): :whistling: :?:
    Neben den Bearbeitungsgebühren habe ich auch die Wertermittlungsgebühr von meiner Bauspark. zurückgefordert.
    Falls ja, gibt es darauf von den Banken irgendwelche Reaktionen?

    Da habe ich mit dir aber einen Mitstreiter gefunden.
    Ich habe mich auch mit einer Bausparkasse auseinanderzusetzen, da ich die gleiche Meinung vertrete, wie dein Rechtsbeistand.


    Hast du dem RA schon Vollmacht erteilt?


    Halt mich bitte mal auf dem Laufenden. Ich warte jetzt ersteinmal die Reaktion auf dem MB ab.
    Vorher habe ich schon ein Standartablehungsschreiben bekommen, indem auf ältere Urteile des OLG HH hingewiesen wird.
    M. E. ist das Urteil aber mittlerweile Pillepalle, da das Urteil des BGH diese aushebelt


    Aber hallo, gleich am nächsten Tag ging die Vollmacht raus (es war der 2. Dez.).
    Die Argumentation der Bank hatte ich ja vorher schon beschrieben, ich denke auch, dass das inzwischen überholt ist, was die geschrieben haben.
    Der Mahnbescheid müsste heute oder morgen 2 Wochen alt sein; ich weiß nur nicht, wie viel Zeit von den Gerichten für die Zustellung gerechnet wird, zumal das gerade zwischen den Jahren war.
    Ab jetzt warte ich täglich auf eine Reaktion der BSQ Bauspar oder vom RA, ob die sich wirklich auf ein Gerichtsverfahren einlassen. Ich bin zu allem bereit!


    @ ebbe sand
    richtig vermutet, -ich könnte mich jetzt noch irgendwohin beißen, dass ich damals so blöd war...
    Aber einen Extravertrag als Vermittlervertrag darüber gab es nicht. Die Vermittlungsgebühr in Höhe von 1,5 % des Darlehensbetrages ist aber im Darlehensvertrag unter einem gesonderten Punkt vermerkt, d.h. sie hat mit der Bearbeitungsgebühr nichts zu tun.

    Immermit der Ruhe schrieb:
    Hallo nottele,


    schreib uns doch bitte, um was für Verträge es sich bei dir handelt.


    Sind das Bauspardarlehen aus denen du die Gebühr zurück forderst?


    Mit welcher Begründung hat dir dein Anwalt die Hoffnung auf Erstattung gegeben?
    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 509 - Geld zurück - Finanztip-Community



    Hallo, Immer mit der Ruhe,
    es handelt sich um ein sog. "BaufiQuick" von der BSQ Bauspar AG. Es ist ein Bankvorausdarlehen, bei dem zugleich ein BauSpV. in gleicher Höhe abgeschlossen wurde, mit dem das Bankvorausdarl. abgelöst werden soll. Unter dem Punkt "Finanzierungs- und Kostenübersich"t steht u.a. Bearbeitungsgebühr 3185.-EUR". Später erscheint noch unter "Kosten, die von der Bausparkasse vor der Zuteilung berechnet werden: Abschlussgebühr für Bausparvertrag XXXX,-EUR". Um letztere geht es bei meinen Forderungen nicht, sondern lediglich um die expressis verbis genannte Bearbeitungsgebühr (plus Zinsen).
    Nachdem ich diese mittels eines Musterbriefes und, als die Bank nicht reagierte, eines Erinnerungsbriefes angefordert hatte, kam das abschlägige Schreiben mit folgenden Begründungen (in Kurzform):
    1) Kein Konsumentenkredit, sondern Darl. für wohnwirtsch. Zwecke, für die das BGH-Urteil nicht gelte. (Stichworte: Kundeninteresse, Richtlinie 2014/17 EU -"responsible lending", EUGH-Entsch. v. 27.03.2014 -Interessen der Bauspargemeinsch.... bla...bla...bla..)
    2)"Individualvertragliche Vereinbarung"- angebl. handschriftlich in Vertrag aufgenommen, daher keine allg.Geschäftsbedingungen - glatt gelogen!!!
    3) Es liege eine "Preishauptabrede" vor, nach der "eine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ausscheidet". (Verweis auf Urteil des AG Nürnberg v. 19.05.2014)
    Das Rechtsanwaltsbüro, auf das ich online aufmerksam wurde, hat mir nach Übermittlung des Schreibens der Bank folgende Einschätzung gemailt:
    "vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Der BGH hatte entschieden, dass bei Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher Bearbeitungsentgelte grundsätzlich unwirksam sind. Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen dürften unseres Erachtens nicht anders bewertet werden, da diese ebenfalls Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher darstellen. Die Unwirksamkeit der Gebühren ergibt sich zudem aus der Urteilsbegründung des BGH, wonach die Verbraucher durch Bearbeitungsentgelte bei Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen in der gleichen Form benachteiligt werden wie bei Verbraucherdarlehen.


    Insofern sehen wir durchaus Möglichkeiten, das gezahlte Bearbeitungsentgelt zurückzufordern. Sofern wir ... für Sie tätig werden sollen, bitten wir um Unterzeichnung und Rücksendung der beigefügten Vollmacht."


    Als die Bank auf ein erneutes Schreiben, diesmal vom RA, nicht reagierte, empfahl er mir, das Mahnverfahren einzuleiten, was auch inzwischen wie oben beschrieben läuft.
    Gruß, nottele

    Hallo,
    ich bin neu auf dies Forum gestoßen und finde es recht informativ.
    Ich versuche auch, die Bearbeitungsgebühr meiner BauFiQuick-Finanzierung von der BSQ-AG (vormals Quelle-Bank) zu erstreiten. Nachdem sie mir nach dem zweiten Anschreiben eine Ablehnung (gespickt mit alten Gerichtsentscheidungen) geschickt haben, beauftragte ich ein Anwaltbüro, das mir gute Chancen auf Erhalt der Gebühr eingeräumt hatte, das Mahnverfahren einzuleiten.
    Dies geschah durch das AG Hünfeld am 30.12.2014 (Gebühr: 63,50 €)
    Ich bin gespannt, wie es weitergeht und lasse es bei entsprechenden Interesse von mir hören.
    Haben denn steff1968, dakota, ebbe sand, stefan2057, ame 56 oder manuja von der BSQ-AG etwas Neues gehört?