Beiträge von justBfree

    In der aktuellen Finanztest gibt es auch einen Kommentar...


    Ein Leser fragt: „Die Volks­bank Ahaus-Gronau verlangt ab Januar 2017 Verwaltungs­gebühren von 10 Euro im Jahr für meinen Riester-Bank­sparplan. Soll ich wider­sprechen?“


    Finanztest antwortet:


    Nein, es sei denn, Sie haben eine sinn­volle Alternative. Die Bank könnte Ihren Vertrag kündigen, wenn Sie wider­sprechen. Sie haben bei der Volks­bank Ahaus-Gronau einen Vertrag mit garan­tierter Mindest­verzinsung. Wenn Banken und Sparkassen so etwas über­haupt noch anbieten, dann nur mit weniger Zins. Auch wird es immer schwieriger, Angebote ohne Verwaltungs­gebühr zu finden. Bei unserem jüngsten [Blockierte Grafik: https://www.test.de/images/svgicons/arrow-right;v63616260026.svg]Test von Riester-Banksparplänen (Finanztest 11/2015) wollte die Hälfte der Anbieter für Sparpläne mit fester Bindung an die Umlaufrendite – wie Sie einen haben – mindestens 10 Euro im Jahr für die Verwaltung. Inzwischen dürften es noch mehr sein.
    Sinn­voll wäre eine Auflösung allerdings, wenn Sie das Geld für eine Immobilien­finanzierung einsetzen wollen.


    Hinweis: Die Quelle ist öffentlich verfügbar.
    https://www.test.de/Riester-Ba…buehren-zahlen-5107607-0/

    Guten Tag,


    ich habe mich in einer Strafsache vor Gericht durch eine Anwältin verteidigen lassen. Das Verfahren ging für mich mit einem klaren Freispruch aus. Ich bin nun davon ausgegangen, dass sämtliche Anwaltskosten durch das Gerichte beglichen werden. Es stellt sich momentan aber so dar, dass die von meiner Anwältin in Rechnung gestellten Gebühren nach RVG vom Gericht nicht vollständig erstattet wurden. Die Differenz ist ein niedriger 3-stelliger Betrag. Eine detaillierte Rechnung von Seiten der Anwältin liegt mir nicht vor, sodass ich selber momentan keine weiteren Infos habe.


    Woher kann eine solche Differenz rühren? Oder lässt sich das pauschal schlecht beantworten?
    Wenn meine Anwältin mehr veranschlagt als das Gericht erstattet, liegt dann irgendwo ein Fehler vor bzw. verlangt meine Anwältin womöglich schlicht zu viel? Oder ist eine solche Differenz in der Kostenerstattung schlicht "normal"?
    Ich fände das schon ärgerlich auf Kosten trotz "Sieg" sitzen zu bleiben.


    Ich nehme an meine Anwältin ist verpflichtet mir den Differenzbetrag per detaillierter Rechnung zu erläutern?


    Danke vorarb, falls sich jemand auskennt...

    in sachen hauskauf möge man noch folgendes bedenken:


    1. man kann es nicht essen, d.h. es braucht weitere mittel im alter!
    2. taugt das haus auch im hohen alter?
    3. man ist hochgradig unflexibel was z.B. den arbeitsort betrifft, wie sicher ist also der arbeitsplatz mit blick auf die nächsten jahrzehnte? vermieten ist dann evt. eine lösung, aber das ist ja eigentlich nicht die idee die hinter dem kauf steckt. und einen mieter muss man finden und sich selber dann kümmern. und mieterärger ist ja auch nicht jedermans hobby.
    4. wie sicher ist der job mit blick auf den abzuzahlenden kredit? eine zwangsversteigerung bedeutet herbe verluste...
    5. die (langfristige) entwicklung der wohnlage ist u.U. schwierig zu prognostizieren. wie auch immer man zur derzeitigen politik steht...wird z.b. ein flüchtlingsheim oder eine moschee nahe dem teuer erworbenen eigenheim gebaut ist es keine frage, dass sich dann schlagartig der wert deutlich reduziert haben wird. kann man gut finden oder nicht, ist aber schlicht so. landflucht, sterbende dörfer, sterbende industrie...obacht wo man kauft. der wert des hauses bemisst sich an dem was einem ein pot. käufer bietet. es zählt also nicht nur die eigene meinung - jedenfalls nicht wenn man kaufmännisch denkt.
    6. aber auch ohne einen solchen einfluss: man weiß erst was man im verkauffsfall bekommt wenn man verkauft hat. da finde ich aktien und etf vergleichsweise transparent - man weiß immer wo man steht. und langfristig ging es bisher an der börse immer bergauf. das kann man mit blick auf die einzelne immobilie nun wirklich nicht behaupten. das risiko der investition in ein eigenheim wird regelmäßig unterschätzt. die leute meinen "beton ist doch immer was wert". aber, wenns am ende keiner kaufen will ist es eben nichts wert.
    7. ist die lage also - im nachhinein betrachtet - schlecht gewählt und die lebensumstände zwingen zum verkauf, kann das den finanziellen ruin bedeuten wenn alles geld dort eingesetzt wurde, und das ist bei otto-normalverbraucher ja in der regel der fall.



    fazit: bevor ich angst vor dem msci-world-etf bekomme hätte ich bauchschmerzen mich für jahrzehnte mit schulden zu überhäufen und mir einen klotz ans bein zu binden von dem ich nicht weiß für wie viel € ich den zur not wieder loswerde. das ist insgesamt spekulativer als schlicht 20 jahre msci-world-etf

    Rein rechtlich betrachtet ist die Sache vermutlich klar: Steuererklärungen korrigieren.


    Ich würde es aber wohl pragmatisch angehen - aber ich bin kein Steuerberater. Sind es Kleinbeträge würde ich gar nichts machen. Sind es relevant große Summen die mich belasten würden wenn das FA die Beträge womöglich inkl. Zinsen irgendwann doch mal einfordern sollte? Dann würde ich mir evt. überlegen mich um eine Korrektur der Steuererklärung(en) zu kümmern.


    D.h. ich würde wohl erst mal grob überschlagen um welche Summe es geht, es betrifft ja auch nur die Fonds die noch gehalten werden.

    Ganz grob: Für jeden Fonds die thesaurierten, ausschüttungsgleichen Erträge ermitteln, siehe oben, und für jeden Fonds einzeln (d. h. unter Angabe der ISIN) in der St.erkl. angeben und eben versteuern. So gelingt auch der spätere Nachweis über die versteuerten Beträge recht einfach.


    Ich würde mich hiefür nicht auf die Steuerbescheinigung der Bank verlassen, die ja auch nur eine Gesamtsumme ausweist von der man i.d.R. nicht weiß wie diese zustande gekommen ist.


    Bei Verkauf einer dieser Fonds die bereits in den Jahren davor womöglich versteuerten Beträge geltend machen, diese werden dafür vom zu versteuernden Gewinn abgezoben, ggf. erhöhen sie einen möglichen Verlust.

    Hallo @Josefine


    aha, schon mal eine Information mehr., danke.


    Dann stellt sich für mich jetzt die Frage wie das PostIdent-Verfahren mit den Empfehlungen des BMI in Einklang steht. Offenbar wohl gar nicht. Wieso also diese Abfrage der Seriennummer wenn sie zur Identifikation nicht erfolderlich ist?! Ist vor diesem Hintergrund das PostIdent-Verfahren aus datenschutzrechtlichen Gründen womöglich abzulehnen!? Vielleicht schreibe ich mal das BMI und die Post an...

    In der Abfrage der Personalausweisnummer sehe ich ein Registrierungshindernis. So sagt das bmi:


    "Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen von den Betroffenen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer. Die Betroffenen sind auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Schwärzung hinzuweisen. • Die Kopie ist vom Empfänger unverzüglich zu vernichten, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist. • Eine automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist nach dem PAuswG unzulässig."
    Quelle: https://www.datenschutzbeauftr…ren-Stellungnahme-BMI.pdf


    Wenn also die Bank deartige Daten abfragt, und womöglich auch noch speichert, scheint das ein Problem zu sein.


    Was sagt finanztreff zu diese Problematik?
    Immerhin wird die Bank hier empfohlen ("Sie gehört zu den Festgeld-Empfehlungen von Finanztip.")

    Was ich meinte war nicht die Aufteilung zwischen verschiedenen Aktien-ETF, sondern die Aufteilung zwischen "sicheren" und "unsicheren" Anlagen. Also z. B. zwischen Tagesgeld und Aktien-ETF. 100% Risiko zu gehen und seine gesamte Sparsumme in Aktien-ETF zu stecken, und das scheinen Sie vorzuhaben, ist sicher nicht das was man als Anfänger bei derzeitigem Börsenstand tun sollte sofern es keine anderweitigen sicheren Anlagen gibt.


    D.h. es gilt seinen gesamten Vermögensstatus zu betrachten und zu einer bewussten, vernünftigen Aufteilung zwischen den verschiedenen Anlageklassen zu kommen. "Einfach mal" einen ETF-Sparplan abschließen wäre den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun. Spätestens im nächsten Börsencrash guckt man doof aus der Wäsche wenn das eigenen Depot womöglich um 50% "leichter" geworden ist, und zudem dann keine weiteren Mittel vorhanden sind um ein Rebalancing betreiben zu können.


    Wie das genau bei flatex mit den Sparplänen aussieht weiß ich nicht. Ich würde mich jedenfalls nur auf das verlassen was flatex selber dazu sagt bzw. besser schreibt. Es wird sicher auf den ETF ankommen, darauf wo er gekauft wird, darauf ob ggf. Spread anfällt, und darauf ob ggf. noch Börsengebühren anfallen. Wenn an dieser Stelle von "kostenlos" die Rede ist, dann meint das evt. nur die flatex-eigenen Kaufgebühren, womöglich aber nicht die übrigen Kaufnebenkosten. Muss man sich ganz genau angucken.

    Kann man alles machen, kein Problem. Es ist egal ob Einzelinvestment oder Sparplan, am Ende gibt es dann im Depot nur einen ETF mit Betrag x, egal auf welchem Wege der gekauft wurde.


    Wenn man aber so gar keine Ahnung hat rate ich dringend sich die Anlageempfehlungen von finanztip anzugucken, insbesonderer was die Aufteilung zwischen Aktien/ETF und Rentenpapieren/Tagesgeld angeht. Auch das Pantoffelportfolio von Warentest inkl. der sort beschriebenen Umschichtungsstrategie ist für Anfänger gut umsetzbar.


    Bei Nachkäufen/Sparplan ist vorab zu überlegen wie die entsprechende Aufteilung Aktien-ETF / Renten sein soll, und ob man Nachkäufe evt. zum Balacing nutzt oder ob eben nicht. Oder ob man vielleicht angesichts der nun einige Jahre dauernden Hausse evt. mit einer eher defensiven Aufteilung von 25% Aktien-ETF & 75% Tagesgeld startet und erst im nächsten Börsencrash oder nach der nächsten Rezession riskanter investiert. Klar ist, man weiß erst hinterher was am besten gelaufen wäre.

    Flatex hat inzwischen - wie gewünscht - meine Kreditlinie auf 0€ gesetzt. Erklärt aber erst DANACH, dass sich das Ziel einer Kontoführung ausschließlich auf Guthabenbasis so nicht erreichen lässt. Jetzt kommt ggf. sogar der erhöhte Kreditzinssatzes für geduldete Überziehungen zur Anwendung, statt der reduzierte Zinsatz der ja nun abgeschafften Kreditlinien. Und noch besser: flatex sieht sich nicht in der Lage den Quatsch wieder Rückgängig zu machen. Schilda lässt grüßen.

    wie ist das bei Flatex mit der Risikoklasse bei der Anmeldung. Was muss ich bei ETF Kauf wählen.

    Kommt vermutlich auch auf den ETF an. Mindestens C würde ich sagen. Lässt sich aber auch im Nachhinein online ändern, also einfach nachjustieren wenn es mit dem Kauf nicht klappen sollte und man den Fonds trotzdem haben will.

    Wenn kickbacks nicht zu versteuern wären, hätte schon längst jemand daraus ein Fondskonzept gemacht in dem es keine Dividenden oder Kursgewinne, sondern nur steuerfreie Kickbacks gäbe. There is no free lunch...


    Eine andere Frage ist, ob bzw. auf welchem Wege das FA von den Kickbackerstattungen erfährt. Ob wohl der Fondsvermittler Meldungen an das Finanzamt schickt? Oder wird ein vergesslicher Kickbackempfänger evt. nur anhand einer möglichen Kontrollmitteilung im Zuge einer Steuerprüfung beim Vermittler an seine Steuerpflicht erinnert? Vielleicht kann man das über eine der so beliebten Briefkastenfirmen... ;)


    Da ich im Forum nichts gefunden habe...

    Aber im Ernst, ich habe verschiedene "Modelle" gefunden. Oben hatte ich schon erwähnt, dass zumindest fondsgallerie Abg.st. und Soli nach eigener Aussage unmittelbar einbehält. Bei "Alpha-Tarif" werden die Beträge ohne Steuerabzug ausbezahlt und im jeweiligen Abrechnungsschreiben lediglich auf die Steuerpflicht hingewiesen.

    @mark24:
    die DAB hatte ich oben ja ebenfalls als sehr kundenfreundlich in dieser Sache eingestuft. Auch das DAB Depot lässt sich wie ebase über Vermittler führen, sodass sich das "Problem" AA analog erledigen lässt. Dabei finden sich bei der DAB oftmals gerade die Fondsanteilsklassen, die vergleichsweise geringe laufende Kosten haben. So kann gerade die DAB für gemanagte Fonds die bessere Wahl gegenüber ebase sein, zumindest bin ich in einigen Fällen fündig geworden, ebase ist hier oftmals nur vodergründig günstig. Für ebase sollte man einen Vermittler mit möglichst hoher kickback-Erstattung in Betracht ziehen...aber das ist ein anderes Thema. Dazu gibt es hier im Forum schon einige Beiträge falls das nicht bekannt sein sollte.

    Oekonom:
    Richtig, es waren gar keine pdf, die hatte ich mir selber erzeugt um die Infos zu speichern, mein Vertun. Das kann ich leider im obigen Beitrag jetzt nicht mehr korrigieren. Das ändert aber nichts an den automatischen Suchmöglichkeiten, man benutzt dann eben die Suchfunktion im Browser per Strg&F (Firefox, IE weiß ich gerade nicht) und tippt dort die ISIN ein. Eine manuelle Suche ist unnötig :-).


    Was den Link betrifft, der ist mittels Session ID geschützt und funktiniert für andere Leser nicht. Wie auch immer, man kann die Suchfunktion auf der Startseite des Bundesanzeiger auf "Besteuerungsgrundlagen" eingrenzen. Dafür klickt man auf "Erweiterte Suche" und wählt diesen Punkt aus, damit finden sich nur die "richtigen" Dokumente. Die heißen dann z.B. "Besteuerungsgrundlagen xxx" oder "Bekanntmachung gemäß...Investmentsteuergesetz". Es ist insofern i.d.R. am Namen erkennbar welche Dokumente die gesuchten sind. Bei Bedarf dann auch wieder mit der Browsersuchfunktion zu kombinieren.

    ebase handhabt die Thesaurierungen recht intransparent. Ohne eine Erträgnisaufstellung hat man praktisch keine Chance zu erkennen welcher Fonds wie berücksichtigt wurde, wie bei flatex auch. ebase legt seit einiger Zeit Erträgnisaufstellungen kostenlos ins Postfach. Das ist eine klare Verbesserung. Bei ebase hat es in der Vergangenheit immer mal wieder gehakt, mal wurden die Thesaurierungen einfach ins nächste Jahr übertragen, mal stimmten die Beträge nicht, mal wurden die Thesaurierungen versteuert, mal nicht. Das Problem war immer es nachzuvollziehen, und so habe ich 1x/Jahr mit ebase telefonieren "dürfen". Die DAB z. B. handhabt die Thesaurierungen vorbildlich transparent, alle werden einzeln und zeitnah per Post bekanntgegeben. So sollte es sein.


    Mein Rat: Die Thesaurierungen im Bundesanzeiger selber kontrollieren, auch weil bei manchen Banken die womöglich steuerlich relevante Quellensteuer nicht ausgewiesen wird. Außerdem die Thesaurierungen nicht pauschal als Summe in der St.erklärung angeben, sondern für jeden Fonds der gehalten wird einzeln. Das macht es später beim Fondsverkauf viel einfacher nachzuweisen, dass in der Vergangenheit die Fondsthesaurierungen bereits versteuert wurden. Und es ist sofort nachvollziehbar, wie hoch der für den jeweiligen Fonds bereits versteuerte Gewinn (toi toi toi) ist bzw. was beim Verkauf doppelt versteuert wurde und im Zuge der Veranlagung zurückzuholen ist.


    Im Bundesanzeiger findet sich über die ISIN mittels Suchfunktion die entsprechende Veröffentlichung sehr schnell. Innerhalb der oft sehr umfangreichen pdf findet man über die pdf-Suche die richtige Seite mittels der ISIN sofort, manuelles "suchen" ist nicht erforderlich.

    Noch ein aktueller Erfahrungsnachtrag...
    ...neues, ganz selbstloses flatexangebot: Man kann sein zum Depot gehörendes Verrechnungskonto neuerdings überziehen. Für aktuell 3,9% p.a.


    Vor kurzem hatte ich einen ETF verkauft, es braucht wohl ein paar Tage bis das Geld dafür endgültig gutgeschrieben war. Dazu findet man bei flatex folgenden Hinweis:


    "Wichtiger Hinweis zum Saldo: Der angegebene Kontosaldo berücksichtigt nicht die Wertstellung der Buchungen. Dies bedeutet, dass der genannte Betrag nicht dem tatsächlichen zur Verfügung stehenden Guthaben entsprechen muss. Somit können bei Verfügungen möglicherweise Zinsen für die Inanspruchnahme einer eingeräumten oder geduldeten Kontoüberziehung anfallen."


    Nun, das hatte ich wohl nicht beachtet, und im Glauben mein Konto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt den angezeigten Saldo abgebucht. Daraufhin hat mir flatex mit einem Zinssatz von 7,9% für den Betragsanteil der oberhalb der eingeführten Kreditlinie liegt in die Tasche gegriffen - bis das Geld aus dem Verkauf des ETF dann tatsächlich gutgeschrieben wurde. Aus meiner Sicht hätte das nicht sein dürfen, ich habe keinem Kredit zugestimmt und will auch keinen haben. flatex hätte aus meiner Sicht schlicht die Abbuchung verweigern müssen. Aber ne, man wollte ja noch ein paar € verdienen...


    Ich habe dem jetzt widersprochen und bin gespannt was flatex draus macht. Kleinbetrag, aber das Vorgehen als solches ärgert mich. Sofern möglich werde ich jegliche Kreditlinie auf 0€ setzen lassen.

    Vermutlich ähnlich sicher wie I-TAN-Verfahren halt. Aus meiner Sicht hängt das Risiko immer auch stark davon ab wie kompetent der Nutzer ist - egal welches Verfahren. Wenn ich meinen Rechner nicht sichere, mein Passwort unklug wähle, nicht weiß was Phishing ist und mir Apps mit allen möglichen Rechten blind auf mein Smartphone installiere, dann passiert halt schneller etwas als wenn ich umsichtig handel. Klar, wenigstens ein alternatives Verfahren anzubieten wäre wünschenswert. flatex ist aber halt ein Billiganbieter, wenn man es billig haben will muss man Abstriche machen.


    Ich verlinke mal zur "Konkurrenz" wenn das erlaubt ist...
    https://www.test.de/Onlinebanking-So-minimieren-Sie-das-Risiko-4096971-0/