Beiträge von Suedschwede

    Ich habe von der Gerichtskasse Düsseldorf nun eine Erstattung bekommen, nachdem ich vor ca. 10 Tagen meinen Antrag auf Kostenfestsetzung ans AG Mönchengladbach geschickt habe. Es ging um die vom spanischen Sauhaufen noch zu erstattenden Gerichtskosten i.H.v. 159 Euro. 9 Euro Kosten für Porto etc. wurden nicht anerkannt. Nun bekam ich lediglich 124 Euro erstattet. In der Aufstellung standen 35 Euro (0 Santander/100 Kläger) Abzug/Verrechnung nach Anerkenntnisurteil. Weiß jemand was das ist? Habe ich einen Eigenanteil zu tragen? Das geht aus dem Bescheid leider nicht hervor.

    Ich habe es nun so gemacht: Kostenfestsetzungsantrag für die Gerichtskosten losgeschickt und in Wartestellung auf den Festsetzungsbeschluß gegangen.


    Nachdem ich nun aus dem Urlaub zurück bin, habe ich nochmal alles genau durchgeschaut. Die versehentlich von der Santander doppelt bezahlte BG war die meines 2. Falles. Diese BG wäre erst Ende 2015 verjährt und wurde von mir im Dezember 2014 ganz normal mit Musterschreiben angefordert und im März (und Mai doppelt) auch erstattet, wenn auch mit 20 Euro zu wenig Zinsen. Da das 2 verschiedene Baustellen sind werde ich einen Teufel tun und die noch drauf aufmerksam machen, dass die 2x BG für einen Fall erstattet haben. :evil: Wenn die es irgendwann merken, können die ihre 450 Euro ja gerne zurückfordern. Die werde ich dann auch ohne Mahnbescheid, Klage etc. erstatten. :D

    Santander scheint momentan gut Gas zu geben...


    Ja, aber völlig ohne Sinn und Verstand. Ich habe 1x BG im laufenden Verfahren bekommen, nun nochmals (doppelt) incl. einem Großteil der Zinsen nach dem Anerkenntnisurteil, aber ohne Gerichtskosten, Mahngebühren etc. Da weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut. Mal sehen was nach dem Urlaub an Post auf mich wartet... Die Gerichtskosten lasse ich vom Gerichtsvollzieher holen, die doppelt überwiesene BG können die gerne zurückfordern, wenn sie es denn merken. Wäre ein gutes Lehrgeld, wenn nicht. :thumbup:

    Moin! Die spanische Bank ist sowas von blöd. Da weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut... Ich habe ja bezüglich einer BG das ganze Theater mit schlußendlich Klage durchgezogen und warte nun auf die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Es geht um 450 € BG, ca. 180 € Zinsen und ca. 170 € Gerichts- und Kleinkramkosten, also um die 800 €. Nun haben die Blödköppe mir unter Angabe des Aktenzeichens des Gerichts 620 € überwiesen, also BG und offensichtlich Zinsen. Die 170 € Gerichtskosten sind noch offen. Lustigerweise haben die Nichtsblicker mir irgendwann im Mai im laufenden Verfahren schon mal 450 € BG überwiesen...


    Was soll ich nun tun? Ich sehe 2 Möglichkeiten:


    1.: Nichts machen, keine schlafenden Hunde wecken und hoffen, dass die Blödköppe nicht merken, dass die mir die BG 2x erstattet haben. Dann hätte ich nach Abzug der noch offenen Gerichtskosten 280 € Plus gemacht.


    2.: Den Gerichtsvollzieher mit dem Titel losschicken und die offenen 170 € Gerichtskosten holen lassen. Sollten die Blödköppe merken, dass die BG 2x bei denen raus ist, habe ich auf jeden Fall meine mir zustehende Summe zu 100% bekommen. Es geht ja auch darum, dass der Titel irgendwann verfällt, heißt, wenn es dumm läuft habe ich keine Chance mehr die 170 € zu holen und muß die zuviel bezahlten 450 € zurückzahlen.


    Was würdet ihr tun?

    Danke für die Aufklärung, Yvja. :) Ich habe heute Morgen beim Gericht bei "meiner" sehr netten Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, wie es sich mit meinen Auslagen verhält, da für mich im Anerkenntnisurteil nicht ersichtlich ist, ob die bei "Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen" für das streitige Verfahren und den vorausgegangenen MB inkludiert sind. Im Urteilsspruch ist zudem nur von den BG + Zinsen die Rede.


    Da die spanische Bank mir ja mitten im Verfahren die BG ohne Zinsen erstattet hat, habe ich ein Schreiben ans Gericht verfaßt, in dem ich dieses anzeige und auf Anraten der Sachbearbeiterin bitte, meine Auslagen in das vollstreckbare Urteil zu übernehmen. Offenbar geschieht das aber nach Deiner Auskunft automatisch. Das vollstreckbare Urteil kommt lt. Auskunft nach Ablauf einer Frist automatisch ohne Anforderung.


    Dem AG Mönchengladbach muß ich mal ein großes Lob aussprechen. Die Bearbeitung, das streitige Verfahren und der Schriftverkehr gingen allesamt in Anbetracht der heftigen Arbeitsbelastung sehr zügig von Statten. Die spanische Räuberbank hingegen ist wohl nach wie vor ein völlig unstrukturiert und unlogisch agierender Haufen. :rolleyes:


    Eine Fragen habe ich: Im Urteil steht:
    „Der Beklagte wird verurteilt 3203.- nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31/12/2014 zu zahlen"


    Werden die Zinsen nicht ab Abschluss des Kreditvertrages berechnet?


    Das erstaunt mich auch etwas. Könnte ein Formfehler drin sein. Die Zinsen sollten ab der Auszahlung des Darlehensbetrages und Erhebung der BG bis zur Erstattung selbiger berechnet werden.

    Hallo Zusammen,


    zur Info an alle, welche ein Urteil gegen die Santander Bank erwirkt haben (Anerkenntnis-, Versäumnisurteil, etc.). Ihr solltet bei Gericht die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils anfordern und sodann den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen. Auf das Aufforderungsschreiben nach Erhalt des Urteils Zahlung zu leisten, reagiert die Santander bzw. deren Prozessbevollmächtigte nicht. Die gesetzte Zahlungsfrist verstreicht. Als Begründung hierfür wurde seitens der Prozessbevollmächtigten der Santander Bank angegeben, dass es in etwa um die 16.000 Anerkenntnisurteile gäbe, welche nunmehr ausgeglichen werden müssten. Hierfür benötigt die Santander sowie die Anwälte Zeit, wie lange kann nicht gesagt werden. Ich selbst habe Mitte April ein Anerkenntnisurteil erwirkt, die Santander über deren Prozessbevollmächtigte zur Zahlung binnen zwei Wochen aufgefordert und kein Geld erhalten. Bis heute nicht. Habe sodann Anfang Mai den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Gerichtsvollzieher wurde mitgeteilt, dass auch das Vollstreckungsverfahren länger dauern könnte, da diesem täglich mehrere Aufträge zugehen und er eigentlich täglich bei der Santander vorstellig wird. An Eurer Stelle würde ich also nicht abwarten bis die Santander zahlt, kann sich also hinziehen. Wenn Sie auch die Vollstreckungskosten tragen wollen, sind sie selbst schuld. Deren Organisation ist das ewige Chaos. Auch laut Gerichtsvollzieher ein völliges Durcheinander bei der Santander. Also nach Urteilseingang nicht abwarten, sondern vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beim AG anfordern und den Gerichtsvollzieher beauftragen. Umso mehr diesen Schritt gehen, umso mehr Kosten hat die Santander. ;)


    Sehr wertvolle Info, Danke dafür! :) Bei mir steht das Urteil des AG noch aus. Ich warte täglich drauf. Mitten im streitigen Verfahren geschah etwas, was das Chaos bei der spanischen Bank mal wieder mehr als deutlich herausstellte: Dienstag war zu meinem größten Erstaunen die BG i.H.v. 412,50 Euro auf meinem Konto. Ohne Zinsen, ohne sonstige Kosten. Wie kann sowas passieren, wo doch meinem MB Anfang März widersprochen wurde und seit Ende April das streitige Verfahren läuft?


    Ich hätte noch Fragen zum Einsatz des Gerichtsvollziehers. Kann man den direkt nach Erhalt der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils losjagen oder muß man vorher ein Forderungsschreiben mit Frist vorausschicken, nach dessen Ablauf man den GV einsetzen darf? Wie wird bei einer Bank vollstreckt? Bares wohl kaum?

    Wenn man das hier so alles liest bekommt man den Eindruck, dass Banken die miesesten Trickservereine sind, die es gibt. Kundenfreundlichkeit = Null. Gut, dass auch ich mich nicht auf das Gelaber der Santander verlassen habe, dass alle Ansprüche, die vor der Verjährungsfrist eingehen, bearbeitet und erstattet werden. Der MB war das einzig Richtige.


    Vor einer Woche ist die 2-wöchige Reaktionsfrist des spanischen Sauhaufens im streitigen Verfahren abgelaufen. Bin gespannt was dann bald vom AG Mönchengladbach in der Post ist.

    Hmm, wahrscheinlich wird es wie immer sein bei dem Sauhaufen: Unlogisches Handeln ohne klar erkennbare Struktur. Eigentlich sollte man meinen, dass man die nun im letzten Schritt im Sack hat, aber auch ein eigentlich völlig unsinniger Widerspruch würde mich nicht im Geringsten wundern. Ich hoffe natürlich, dass es so kommt wie bei Dir, Sylvi64. :D

    Auch bei mir kommt Bewegung in die Posse mit der spanischen Bank. Das AG Mönchengladbach scheint wohl wieder etwas mehr Luft zu bekommen. Von der Einreichung der Klageschrift bis zum Beschluß, dass das vereinfachte Verfahren gem. § 495a Satz 1 ZPO durchgeführt werden soll und die beklagte Partei zwei Wochen Gelegenheit erhält, die Anspruchsbegründung zu erwidern, vergingen nicht mal ganz 2 Wochen.


    Sehe ich es richtig, dass es nun 3 Möglichkeiten gibt?


    1. Die Santander widerspricht => Das Spiel geht weiter und ich werde dann wohl einen Anwalt brauchen.
    2. Die Santander erkennt innerhalb der 2 Wochen die Ansprüche schriftlich an => Thema durch, die geforderte Summe wird gezahlt.
    3. Die Santander rührt sich gar nicht, die 2 Wochen verstreichen und es wird nach deren Ablauf ein Versäumnisurteil nach Aktenlage gefällt => die geforderte Summe muß gezahlt werden.


    Welche Variante ist die wahrscheinlichste?

    Man, man, gestern habe ich ein Einschreiben mit der Nachforderung der Zinsen für Anfang März erstattete BG an die spanische Bank losgeschickt, heute waren 36 Euro von den Brüdern auf dem Konto. :D Na super. Ausgerechnet habe ich bis zum gestrigen Tage 66 Euro Zinsen, erstattet haben die 36 Euro. Ich denke ich werde es nun auf sich beruhen lassen und mich auf das streitige Verfahren mit den Spaniern über nicht erstattete BG mit Widerspruch gegen den MB konzentrieren, für welches ich gestern die Klageschrift abgeschickt habe.

    Heute habe ich 2 Umschläge in Sachen spanische Bank zur Post gebracht. Umschlag 1 war die Klageschrift an das AG Mönchengladbach bezüglich einer BG von 2006, bei deren Rückforderung sich die Bande totstellte und dann einem MB widersprach. Umschlag 2 war ein Einschreiben mit der Nachforderung der Zinsen für eine BG von 2012, die mir tatsächlich ohne Murren Anfang März überwiesen wurde. Die Zinsen belaufen sich auf ca. 65-70 Euro mit Zahlungsfrist bis 13.5. Beim Gang ins streitige Verfahren gehe ich von einem Versäumnisurteil aus, bei der Zinsnachforderung mit Androhung rechtlicher Schritte (wird die sicher kaum jucken) werde ich wohl mit einem MB und weiteren Maßnahmen "nachbohren" müssen. Nun ist wohl erstmal Geduld bis in den Sommer hinein angesagt.


    Habe heute eine Mail vom Anwalt erhalten, zusammen mit dem Anerkenntnisurteil der Santander. Santander hat sämtliche gerichtliche Forderungen anerkannt incl. Zinsen und Rechtsanwaltskosten.
    Nun hat mein Anwalt die diesbezügliche Zahlungsaufforderung zur Santander (mit Fristsetzung) gesandt. Mal abwarten, wann diese Haudegen nun überweisen.


    Glückwunsch! ^^ Die Anerkenntnisurteile mehren sich, sehr schön. 8) Ich dachte allerdings bisher, dass im Urteil vom Gericht eine Frist festgesetzt wird, in der der Sauhaufen zahlen muß. Oder gibt es eine Frist, die ignoriert wurde?


    In meine Freundschaft mit der spanischen Bank kommt auch Bewegung. Nachdem ich die 125 € Gerichtsgebühr für das streitige Verfahren bezahlt habe, kamen innerhalb einer Woche die Bestätigung des AG Stuttgart über die Zahlung und Abgabe nach MGB und ein Schreiben mit Aktenzeichen vom AG Mönchengladbach und der Aufforderung, innerhalb von 2 Wochen die Klageschrift einzureichen. Ich hoffe das ist dann die Endrunde. Von der 1. bereits zurückbezahlten BG fehlen allerdings noch die Zinsen, die ich noch eintreiben muß. Die spanischen Brüder setzen wirklich konsequent darauf, dass eine Vielzahl von Leuten aufgibt.

    Kurzes Update zum Kampf gegen die Santander:


    Ich habe ein Anerkenntnisurteil gegen die Santander erhalten. BG sind auf meinem Konto gelandet, natürlich wie immer ohne Zinsen.
    Mein Anwalt wartet noch das Kostenfestsetzungsschreiben ab und dann wird der Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt.


    Ich mußte das 2x lesen, um es zu glauben. Trotz Anerkenntnisurteil ohne Zinsen?! X( Das scheint zwar nach einem Urteil ein Einzelfall zu sein, beweist aber, was für ein chaotischer Sauhaufen die spanische Bank ist.

    Ich gehe ja nun auch ins streitige Verfahren gegen die spanische Bank und habe nun vom AG Stuttgart nach Bezahlung der 125 € Gebühr Nachricht bekommen, dass "die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens nunmehr vorliegen" und der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das AG Mönchengladbach abgegeben wurde.


    Frage: Der nächste Schritt ist der, dass ich vom AG Mönchengladbach mit einem Aktenzeichen o.ä. zur Einreichung der Klageschrift aufgefordert werde, richtig?


    Leider habe ich bei der Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt, dass ich im MB damals einen Fehler gemacht habe. Ich habe in den Hauptforderungsbetrag versehentlich die Zinsen bis zum Datum der Erstellung des MB mit eingerechnet, heißt, 605 € incl. Zinsen statt nur separat die 412,50 € BG, welche die Hauptforderung darstellen. Kann ich das in der Klageschrift klarstellen oder fahre ich mit dem Fehler gegen die Wand?

    1.Schritt:Google aufrufen
    2.Schritt:Musterschreiben Klagebegründung Bearbeitungsgebühren hintereinander in der Suchzeile eingeben
    3.Staunen,daß das ERSTE Ergebnis Dir eine VOLLSTÄNDIGE Klagebegründung liefert,die Du mit DEINEN Daten und DEINEM zuständigen Gericht(Amtsgericht bei Forderung weniger €5000,Landgericht bei Forderung mehr als €5000.- abschreibst.
    4.Schritt:in einen Umschlag stecken,frankieren und wegschicken.


    P.S.:
    Für Dinge dieser Art ist Google da und liefert auch.



    Herzlichen Dank. :) Eigentlich halte ich mich für durchaus fähig Google zu bedienen und habe es natürlich auch getan, aber es kam mit meinen Suchbegriffen nicht das raus, was ich wollte. Das 1. Ergebnis ist das, was ich mir vorgestellt habe. Ich hoffe ich scheitere nicht an Schritt 4. :/:P