Beiträge von Suedschwede

    Anwalt wollte ich eigentlich vermeiden. Santanderopfer, ich möchte eigentlich ziemlich zügig (was bei der derzeitigen Belastung des AG wohl Wunschdenken ist) nach Überweisung eine Entscheidung erreichen, z.B. ein Versäumnisurteil. Deshalb die Frage, ob jemand ein Musterschreiben parat hat. Nicht, dass die Saubande tatsächlich noch überweist, nachdem ich die 127 Euro ans AG bezahlt habe und das Verfahren noch in der Schwebe ist. Dann kann ich dem Sauhaufen noch wegen der Gerichtsgebühr hinterherlaufen.

    Ich werde Anfang April ins streitige Verfahren gegen die miese, allseits bekannte spanische Bank gehen, nachdem meinem MB Anfang Januar natürlich widersprochen wurde. Hat hier jemand freundlicherweise ein Musterschreiben (habe hier auf die Schnelle nichts mehr gefunden :/ ) oder einen Link, was ich dem Gericht als (Klage)begründung schreiben muß, damit es wasserdicht ist? Aaaalso, die 127 Euro Gerichtsgebühr überweisen und am Besten zeitgleich die Begründung per Post? Ist das so korrekt? Ich möchte dem Sauhaufen ungern einen Triumph gönnen, weil ich was falsch gemacht oder vergessen habe.

    Iceman, das sehe ich auch so. Da ist der BGH etwas zu kurz gesprungen. So wie es jetzt läuft werden genug Leute übervorteilt und/oder fallen hinten runter. Ich wette aber, dass das Banken-Pack sich selbst bei selbstständiger Rückzahlungspflicht nicht gerührt hätte. Wer hätte die Auszahlungen denn kontrollieren sollen?

    So, gerade die Gerichtsgebühr an das Amtsgericht in Uelzen überwiesen. (Klageeröffnung gegen Santander)


    Mir reicht es!


    Ich werde den Monat noch verstreichen lassen, nachdem ich mit Frist bis 20.03. per E-Mail an mehrere Adressen im Hause des Sauladens die 2. BG und die Zinsen für beide BG gefordert habe. Vor 3 Wochen bekam ich kommentarlos 1x BG ohne Zinsen erstattet, die zum 31.12.2015 verjährt wäre. Die 2. BG wäre am 31.12.2014 verjährt. Die Verjährung wurde mittels MB gehemmt, dem natürlich widersprochen wurde. Anfang April werde ich wohl ins streitige Verfahren gehen müssen. Nervt mich kolossal an, aber ich sehe nicht ein, dass das Pack mit dieser Strategie durchkommt. Ich hoffe, dass der Imageschaden für den Sauladen groß ist, aber ich glaube kaum, dass eine spürbare Zahl Kunden dem Laden den Rücken kehrt. Die Santander hat bei so vielen Finanzierungen bei irgendwelchen Verbrauchermärkten, Automarken etc. den Fuß in der Tür.

    Update Santander-Sauhaufen:


    Am 16.12. habe ich per Einschreiben 2x BG zurückgefordert. Eine BG habe ich zwecks Hemmung der Verjährung mittels MB geblockt. Dem MB wurde widersprochen. Den Übergang ins streitige Verfahren wollte ich aus Gründen des Aufwands noch bis Anfang April hinauszögern, um eine Reaktion auf meine Forderung per Einschreiben vom 16.12. abzuwarten. Gut, dass ich mich noch etwas geduldet habe, denn heute wurden 450 Euro BG ohne jegliche vorige schriftliche Reaktion auf mein Einschreiben gutgeschrieben. Natürlich wie erwartet ohne Zinsen. X( Die 450 Euro war die BG, die zum 31.12.14 verjährt wäre. Also hat die Santander Wort gehalten, dass alle Ansprüche, die vor dem 31.12.14 eingehen, bearbeitet und bei begründeter Forderung erstattet werden. Hat halt nun etwas mehr als 2,5 Monate gedauert. Wenn man die Flut der Forderungen betrachtet, sicher vertretbar.


    Ich denke, dass die 2. Forderung, BG i.H.v. 430 Euro, auch in Kürze ohne Zinsen eintrifft. Die Zinsen werde ich dann separat anmahnen.


    Fazit: Geduld ist die Devise. Mit +/- 3 Monaten muß man wohl rechnen. Meine Geduld wäre allerdings nach 4 Monaten am Ende gewesen. Letzten Endes habe ich nur 32 Euro für den MB "in den Sand gesetzt". Sicher eine gute Investition. So war die Verjährung sicher gehemmt.

    Warten, warten, warten... :D Geduld ist auch nicht meine Stärke, aber es bringt nichts, den Sauhaufen mit Zwischenfragen zu behelligen. Ich warte auch auf Antwort seit 18.12.2014 und habe bisher weder irgendeine Reaktion, noch Geld bekommen. Meine Situation ist aber recht entspannt. Eine BG verjährt erst Ende diesen Jahres, die andere wurde mittels MB gehemmt, dem aber widersprochen wurde. Sollte sich allerdings bis Ende März nichts getan haben, werde ich ins streitige Verfahren gehen. 3 Monate sollten ja wohl ausreichen, um die Angelegenheit zu bearbeiten.

    Santander, bei der ich am 16.12. 2x BG zurückgefordert habe. Eingang lt. Sendungsverfolgung erst am 17.01., Übergabe an die Santander lt. Auskunft der Post am 18.12.


    Ich übe mich einfach in Geduld und gehe von bis zu max. 3 Monaten Bearbeitungszeit aus. Was soll passieren? Die eine BG verjährt erst Ende diesen Jahres, die andere wurde mittels MB gehemmt, dem widersprochen wurde. Da kann ich ins streitige Verfahren gehen.


    Mehr Zinsen als durch die Wartezeit bekomme ich sonst nirgends! :D

    [quote='Steve 69','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-zurueckfordern?postID=19415#post19415']


    Das kenne ich auch nur zu gut. Ich habe denen bereits mehrmals die Verträge zugesandt, später dann die Anwältin - auch mehrmals und Anfang Januar kam schon wieder, dass sie die Vertragskopie benötigen... :cursing:
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    Das ist ja wohl ein Witz. Denen ist keine Hinhaltetaktik zu schäbig. X( In meinem Umfeld Betroffene haben alle ihre BG + Zinsen bereits im Januar bekommen. Keiner davon war Kunde des Santander-Sauladens.


    Bei mir bisher noch keine Reaktion der Santander. Ich warte relativ gelassen. Eine Forderung verjährt erst Ende diesen Jahres, die andere wurde mittels MB zum 31.12. geblockt, dem natürlich widersprochen wurde. Mir juckt es allerdings immer mehr in den Fingern, ins streitige Verfahren zu gehen. Wie ich mein Glück kenne überschneiden sich dann natürlich plötzliche Zahlung und der Beginn des streitigen Verfahrens und ich kann dann den 127 Euro Gerichtsgebühren hinterherrennen.

    Heute in der Lübecker Nachrichten online:


    "Großbank Santander ist wieder auf Erfolgskurs. Die größte Bank der Eurozone, die spanische Banco Santander, hat sich von den Folgen der Wirtschaftkrise erholt. Im vergangenen Jahr steigerte sie ihren Gewinn um fast 40% auf rund 5,8 Milliarden Euro, teilte das Geldinstitut mit. Die Gewinne seien in allen zentralen Märkten zum ersten Mal seit Beginn der Krise gestiegen, teilte die Bank mit."


    Das ist doch erfreulich. Dann kann die Saubande die paar 100 Millionen Euro Rückzahlung an Bearbeitungsgebühren und Zinsen ja easy wegstecken. :D

    Da stimme ich Dir zu. Der Imageverlust ist sicher jetzt schon enorm und ich werde es vermeiden nochmal durch die Santander irgendwas zu finanzieren.


    Positives Gegenbeispiel der BMW-Bank bei der Forderung eines Freundes: Nach 10 Tagen kam ein Schreiben => "...im Interesse unbelasteter und vertrauensvoller Kundenbeziehung.... "...verzichten wir auf die Einrede der Verjährung." Kurz darauf wurden die BG, die Zinsen minus Kapitalertragsteuer und die Kosten für den parallel gestarteten Mahnbescheid bezahlt. Liebe Freaks in Mönchengladbach, SO geht man mit Kunden um. (Kunde = das Volk, was eure Gewinne erwirtschaftet und eure Gehälter und Boni zahlt)

    Die Klage wurde der Santander am 15.1. förmlich zugestellt.Seitdem tickt die Fristenuhr:


    a)zwei Wochen(konkret bis 29.1.2015),um eine Verteidigungsanzeige einzureichen,sonst gibt es ein Versäumnisurteil.Natürlich kann auch die Anerkenntnis der Forderung mitgeteilt werden,
    b)auf Antrag weitere zwei Wochen,um die Verteidigungsschrift NUR durch einen Anwalt einzureichen.Wenn das nicht passiert:Versäumnisurteil.


    Da bin ich ja mal ausgesprochen neugierig, für welche Variante sich die Herren Prozessbevollmächtigten (Anwälte) im Auftrag der Santander entscheiden. Die Widersprüche gegen die MB kamen ja bei den betroffenen Usern hier alle innerhalb der 2 Wochen Frist. Da war der träge Haufen plötzlich schnell in Bewegung. Da ich die pauschalen Widersprüche gegen die MB für eine Mischkalkulation der Santander halte, gehe ich von einer Anerkenntnis der Forderung aus. Die wollen lediglich die aussieben, die die Sache nach dem Widerspruch nicht weiter verfolgen. Wenn von 5 Leuten nur 2 hartnäckig bleiben, ist die Santander trotz Mehrkosten bei 2 Fällen durch 3x gesparte BG im Plus.

    Hat man nämlich Ende 2014 MB erlassen und der Widerspruch dazu ist am 12.01.15 bei mir eingegangen ist, habe ich nur 14 Tage Zeit die entsprechende Gebühr zu überweisen um das Verfahren fortzusetzen und ans Amtsgericht Mönchengladbach weiterzuleiten. Ich hab vorsorglich die anfallenden 127€ Gerichtsgebühr überwiesen.


    Selbige Thematik ist bei mir auch aktuell. Ich habe heute Morgen nochmals eine Rechtspflegerin zu dem Thema telefonisch um Auskunft gebeten und bekam die gleiche Antwort wie vor 10 Tagen von einer anderen Dame. Es gibt keine 14-Tages-Frist, aber man sollte damit auch nicht unbedingt Monate warten. Gibt es Fristen, sind diese auf einem Bescheid/Anschreiben vermerkt. Woher hast Du die Info zu der 14-Tages-Frist? Ich bin da auch etwas skeptisch, ob es nicht doch eine Frist gibt.


    In der Widerspruchsnachricht ist kein Hinweis auf eine Frist enthalten. Es heißt lediglich "Zur Abgabe des Verfahrens ist ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens erforderlich, der bisher nicht gestellt wurde. Als Antrag wird auch die Zahlung der unten berechneten Kosten (die 127€) angesehen. Der Rechtsstreit wird erst dann an das AG Mönchengladbach abgegeben."


    Mittlerweile ist übrigens online der Sendungsstatus meines Einschreibens an die Santander ersichtlich. Einlieferung am 16.12.14, ausgeliefert am 13.01.15. An die Santander übergeben wurde das Einschreiben bereits am 18.12.14. Das weiß ich durch telefonische Nachfrage bei der Post. Online ist dieser "Zwischenstatus" nicht ersichtlich. Ich bin nun gespannt, ob die Brüder den Anspruch nun mit Hinweis auf das Datum nach dem 31.12.14 als verjährt ablehnen. Gut, dass ich parallel dazu den Mahnbescheid gestartet habe.

    In eigener Sache der Santander tut sich nach wie vor nichts. Dem MB wurde vor ca. 2-3 Wochen widersprochen und ich möchte seitdem insgesamt max. 4 Wochen auf eine Reaktion meiner "normalen" Forderung von Mitte Dezember warten, bevor ich in das streitige Verfahren gehe. (lt. Auskunft der Rechtsberatung und des Mahngerichts gibt es 6 Monate Frist) Vielleicht tut sich ja doch noch was... :D


    Noch eine Frage zur Verjährung: Meine 2. Forderung beeinhaltet BG von Mitte Februar 2012. Es gelten 3 Jahre Verjährung. Oft habe ich gelesen, dass meine Ansprüche erst zum 31.12.2015 verjähren. Verjährt es nicht taggenau auf den Tag Mitte Februar 2015? Das ist wichtig, damit ich eventuell nötige Maßnahmen nicht versäume.

    Mal was positives aus dem Freundeskreis:


    Ein Freund hat Mitte Dezember bei der DKB und der BMW-Bank die BG + Zinsen zurückgefordert. Zusätzlich hat er Mahnbescheide wegen der Verjährung zum 31.12. beantragt. Die BMW-Bank antwortete schriftlich noch im Dezember, verzichtete auf die Einrede der Verjährung, überwies kurz darauf die BG, die Kosten für den MB und die Zinsen abzügl. 25% Kapitalertragssteuer. Die DKB überwies kommentarlos ebenfalls alle Kosten.


    Der Vater des Freundes verfuhr mit der Nissan-Bank genauso. Sie widersprach dem MB, überwies aber wenige Tage später ohne weiteren Kommentar BG, Zinsen und die Kosten für den MB. :huh:

    @santanderopfer


    Nein, eine Frist stand nicht im Bescheid vom Mahngericht und auch über google habe ich nichts brauchbares gefunden. Telefonisch habe ich heute Vormittag niemanden beim Mahngericht erreicht.


    Sendungsverfolgung von Einwurfeinschreiben: Lt. telefonischer Nachfrage bei der Post-Kundenhotline (nach 12 Minuten Warteschleife :S ) vor ein paar Tagen ist es so, dass mein Einschreiben am 16.12. aufgegeben wurde und am 18.12. an die Santander übergeben wurde. Der Schritt der Übergabe am 18.12. ist online nicht sichtbar und meine Sendung ist immer noch im Status "befindet sich in der Zustellung". Großkunden haben eine Woche nach der Übergabe (wohl Postfach) Zeit, um den Erhalt der Sendung zu bestätigen. Das gestaltet sich wohl bei der Flut der Einschreiben, die sicher säckeweise kommen, etwas schwierig. Wichtig wäre zu wissen, ob der 18.12. als Übergabe rechtlich haltbar ist, wenn der Erhalt der Sendung weiterhin nicht bestätigt wird.


    Gut, in meinem Fall ist der MB ja "übergeordnet". Allerdings wünsche ich mir keine Überschneidungen von einer eventuellen Bearbeitung meines Forderungsschreibens und der Durchführung des streitigen Verfahrens. Am Liebsten wäre es mir, dass die Brüder zahlen und ich nicht den nervigen Weg des Verfahrens gehen muß. :P Meine Rechtsschutz hat nämlich die Übernahme abgelehnt, da der Vertrag mit der Santander (2006) vor der Rechtschutzversicherung (2009) geschlossen wurde. ;(

    Hallo liebe "Mitgeschädigte", :D


    nun habe ich mich nach tagelanger Lektüre hier aus aktuellem Anlaß angemeldet. Am 16.12. habe ich per Einwurfeinschreiben mit Musterbrief die BG zweier Kredite von 2006 und 2012 von der Santander zurückgefordert. Nachdem lt. der Sendungsverfolgung nach ein paar Tagen noch keine Auslieferung bestätigt wurde (aktuell immer noch nicht), hemmte ich die Verjährung des Anspruchs der BG von 2006 mittels MB. Diesem MB wurde lt. Nachricht des Mahngerichts vor wenigen Tagen unbegründet widersprochen. Seltsam, da konnte der träge Santander-Haufen plötzlich ganz schnell reagieren. Damit habe ich nun schon gerechnet und denke mir, dass es Strategie ist mit dem Kalkül, dass nur jeder 2. oder 3. die Forderung weiter verfolgt. Ich werde sie verfolgen. :evil:


    Könnte dazu jemand freundlicherweise auf eine sich mir aufwerfende Frage eingehen? => Wie lange habe ich Zeit, den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens mittels Bezahlung der 127 Euro Gebühren zu stellen? Meine Befürchtung ist nämlich die, dass just kaum nach Bezahlung der Gebühren und Eröffnung des Verfahrens eine Antwort und Erstattung auf mein "normales" Forderungsschreiben vom 16.12. kommt und die Santander somit die Gerichtskosten und ggf. im weiteren Verlauf Anwaltskosten ablehnt, auf dessen unerheblichen Summe ich wohl sitzenbleiben würde. Deshalb würde ich lieber noch 2-3 Wochen warten. Was meint ihr?


    Gruß, Stefan