Beiträge von meinotterle

    Hallo,
    ich habe eine Frage bzgl. des Zeitpunkts des zu erwartenden Urteils in Sachen Rückforderung Bearbeitungsgebühren kfW-Kredit (Immobilie). Ich habe Mitte Dezember mit dem Musterbrief der Test-Seite bei meiner Bank (VR-Bank) die Rückzahlung bzw. Verzicht auf Einrede der Verjährung verlangt, sowie wegen der drängenden Verjährung (Kredit von 2006) zeitgleich per Einwurfeinschreiben einen Brief an den zuständigen Ombudsmann gesandt (aber der Bank das nicht mitgeteilt).


    Die VR-Bank hat reagiert und bis Ende Februar 2015 den Verzicht auf die Einrede der Verjährung gewährt. Vom Obudsmann habe ich noch gar keine Rückmeldung.


    Ist bis Ende Februar mit dem Urteil zu rechnen? Und falls nicht, was kann/muß ich tun um eine Verlängerung des Verzichts auf Einrede zu erwirken? Mich nochmal an den Ombudsmann wenden, sofern ich bis dahin nicht ohnehin was höre?


    Vielen herzlichen Dank!


    Claudia