Hallo, auch in dem Beitrag von Fr. Riedel v. 19.12.2019 steht zum Thema Sparerfreibetrag:
"Für diese gibt es allerdings einen Sparerfreibetrag von 801 EURO".
Bei meinem Antrag auf Familienversicherung im Dezember 2019 wurde jedoch der Sparerfreibetrag von 801 Euro/ Jahr
nicht akzeptiert sondern nur 51 Euro Werbungskostenpauschale, womit der Antrag abgelehnt wurde. Was ist nun richtig
und auf welcher gesetzlichen Grundlage soll der Sparerfreibetrag von 801 Euro beruhen?
Über Kommentare würde ich mich freuen.